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2. Mai 2024

So sparen Sie unnötige Depot-Gebühren

Mit Geldan­la­gen wie Ak­tien und ETFs können Sie die Inflation schlagen und Vermögen aufbauen. Für den Han­del mit solchen Wert­papie­ren benö­ti­gen Sie jedoch ein Depot. Die Kosten von Aktiendepots unterscheiden sich allerdings erheblich: Während Sie bei einem Online-Broker ganz ohne Gebühren handeln können, schlägt ein Depot bei einer Filialbank oft schon bei einer einzigen Position mit Hunderten Euro pro Jahrzehnt zu Buche. Das sind unnötige Kosten, die Ihre Rendite schmälern.

Mit Hilfe unseres neuen Depot Vergleichs finden Sie im Handumdrehen heraus, welcher Broker am besten zu Ihnen passt und wo Sie am wenigsten zahlen. Dabei bezieht sich das Ergebnis direkt auf Ihr individuelles Nutzerverhalten, denn Sie können den Vergleich mit verschiedenen Filtereinstellungen personalisieren. Außerdem sagen wir Ihnen, worauf Sie bei einem Broker Vergleich achten müssen. Und wir zeigen Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie bei der Depot-Eröff­nung vor­ge­hen.

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Nebenkosten beim Haus im Blick behalten

Wer sich seinen Wunsch nach den eigenen vier Wänden erfüllt, muss an mehr denken als an den Kaufpreis, an Baukosten und an einmalige Ausgaben wie für den Grundbucheintrag. Jedes Haus bringt laufende Nebenkosten mit sich. Dazu gehören z. B.

- einmal im Jahr die Grundsteuer
- Ausgaben für die Straßenreinigung
- Heizkosten
- Heizungswartung
- Schornsteinfeger

Außerdem benötigen Hausbesitzer bestimmte Versicherungen, wie die Elementar- und die Wohngebäudeversicherung.

Je nach Größe des Grundstückes kommen dafür einige tausend Euro im Jahr zusammen. Nach einer Faustregel können Sie von 4 € pro Quadratmeter und Monat ausgehen. Bei einem Haus mit 120 qm Wohnfläche sind das fast 6.000 € im Jahr. Ausgaben, die Sie in Ihre Budgetplanung unbedingt einbeziehen sollten.

Zahl des Monats
So viele Euro gaben Autokäufer im vergangenen Jahr durchschnittlich für einen Gebrauchtwagen aus. Das ist 1 % weniger als 2022. Neuwagen kosteten im gleichen Zeitraum im Schnitt 44.630 €. Das geht aus dem aktuellen DAT-Report hervor.

Restschuldversicherung: Kostenfalle oder sinnvolle Ergänzung?

Restschuldversicherungen sind beliebt. Knapp 30 % aller Kreditnehmer schließen sie ab. Es klingt ja auch schön: Die Versicherung springt ein, wenn Sie die Monatsraten eines Kredites nicht mehr bezahlen können, z. B. nach einem Unfall oder weil Sie Ihren Arbeitsplatz verloren haben.

Beachten Sie aber vor dem Abschluss einer Restschuldversicherung, dass sie sehr teuer ist. Hinzu kommt, dass die Versicherung sofort bei Vertragsabschluss komplett mit einer Einmalzahlung bezahlt wird. Das können je nach Kredithöhe schon mal 1.000 oder 2.000 € sein. Dieser Betrag wird dann dem Kredit zugerechnet und auch noch verzinst. Eine zusätzliche Belastung, die Kredite deutlich verteuert.

Außerdem schließen viele Versicherer bestimmte Risiken aus. So wird z. B. im Falle von Arbeitslosigkeit nicht gezahlt, wenn Sie selbst kündigen oder ein befristeter Arbeitsvertrag ausläuft. Achten Sie deshalb genau auf das Kleingedruckte und den Leistungsumfang. Und überlegen Sie, ob Sie gegen einige Risiken vielleicht schon abgesichert sind, etwa mit einer Berufsunfähigkeits- oder einer Lebensversicherung.

Schon gewusst, ...

Leichterer Zugang zu Balkonkraftwerken

Weniger Bürokratie, mehr Solarstrom: Bundestag und Bundesrat haben das Solarpaket 1 verabschiedet, das die Inbetriebnahme von Balkonkraftwerken deutlich vereinfacht. Bislang mussten solche Anlagen sowohl beim Netzbetreiber als auch im Marktstammdatenregister angemeldet werden. Ebenso war ein Stromzähler mit Rücklaufsperre Pflicht. Das ändert sich nun.

 

Künftig reicht eine vereinfachte Anmeldung des Balkonkraftwerks. Außerdem müssen vorhandene Stromzähler nicht zwingend sofort ausgetauscht werden. In einer Übergangsphase sollen auch rückwärts laufende Stromzähler geduldet werden. Zusätzlich sollen Balkonkraftwerke bald auch mit einem normalen Schukostecker betrieben werden können – derzeit schreibt die Norm eine Energiesteckdose vor.

Zu guter Letzt können Steckersolaranlagen mit Wechselrichtern bald auch leistungsfähiger sein. Statt wie bisher bei 600 Watt darf die zulässige Leistung dann bei 800 Watt liegen.

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