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Damit die Korken richtig knallen!

Alle neuen Regeln für die Besteuerung von Betriebsfeiern jetzt in der aktuellen Mandanten-Information!
 
 
     
     
 
Sehr geehrter Herr Do,

mit dem Sommer stehen die Betriebsausflüge und Sommerfeste praktisch vor der Tür. Deshalb sollten Sie Ihre Mandanten rechtzeitig mit den neuen Regeln für die Besteuerung von Betriebsveranstaltungen vertraut machen.

Denn im Dezember letzten Jahres hat das BMF wichtige Praxisfragen zur Behandlung von Betriebsveranstaltungen beantwortet, die jetzt für viele Ihrer Mandanten relevant werden.
Wie die aktuellen Regeln für die Besteuerung von Betriebsveranstaltungen korrekt umzusetzen sind, erfahren Sie und Ihre Mandanten in der neuen „Mandanten-Information: Regeln für die Besteuerung von Betriebsveranstaltungen richtig anwenden“.
 
     
  Ja, ich bestelle die neue Mandanten-Information!  
     
  Das Rundschreiben gibt Antworten auf alle wichtigen Fragen rund um das Thema Betriebsveranstaltungen und Geschenke:  
     
 
  • Was gilt steuerlich als Betriebsveranstaltung?
  • Was ist bei der Planung und Organisation einer Betriebsveranstaltung zu beachten?
  • Was können Arbeitgeber im Zusammenhang mit Betriebsveranstaltungen alles steuerlich absetzen? Was gilt für Geschenke anlässlich der Betriebsveranstaltung?
  • Was können Arbeitgeber Ihren Arbeitnehmern steuergünstig zuwenden (ohne dass es steuerlich als Arbeitslohn gilt)?
  • Welche Belege müssen dafür wie aufbewahrt werden? Wie werden die Kosten verbucht?
  • Was ist bei der Bewirtung von „Firmenfremden“ (Leiharbeitnehmern, Geschäftspartnern und Begleitpersonen) zu beachten?
  • Was gilt für Geschenke an Geschäftspartner?
  • Was ist bei Reisekosten im Zusammenhang mit Betriebsveranstaltungen zu beachten?
  • Was gilt bei Jubiläumsfeiern?
 
     
  Bestellen Sie jetzt Ihre gewünschte Menge als gedruckte Exemplare oder eine Datei, die Sie editieren und vielfältig einsetzen können. Das aktuelle Rundschreiben erscheint Mitte Juli. Sofort nach Erscheinen erhalten Sie Ihre Bestellung zugesandt.  
     
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  Platz für Ihre guten Namen  
     
 
Die 8-seitige Mandanten-Information bietet ausreichend Platz für Ihren guten Namen. Auf der ersten Seite können Sie ab 34 € Ihren Briefkopf oder Ihr Logo eindrucken lassen. Verbinden Sie guten Service mit Ihrem guten Namen!

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  Mandanten-Information: Regeln für die Besteuerung von Betriebsveranstaltungen richtig anwenden  
     
 
Umfang: 8 Seiten, DIN A4, kein Fundstellenverzeichnis, lieferbar ab Mitte Juli

ab 25 Stück   je 2,25 €
ab 50 Stück   je 2,05 €
ab 100 Stück   je 1,85 €
ab 200 Stück   je 1,75 €

einmalige Pauschale für Briefkopf-Eindruck
schwarz-weiß:   34,00 €
farbig:   130,00 €

Datei ohne Briefkopf-Einarbeitung:   139,00 €
Datei mit Briefkopf-Einarbeitung:   154,00 €
 
     
     
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