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Guten Tag, mit dieser Sonderausgabe unseres IHK-Newsletters für Abonnenten des Themenbereichs International möchten wir Sie kurzfristig über eine neue Entwicklung im Außenhandel mit Ägypten informieren: Die Ägyptische Zentralbank (CBE) hat die ägyptischen Geschäftsbanken informiert, dass für Einfuhren ab 22. Februar 2022 „Cash against Documents“-Zahlungsbedingungen (CAD) nicht mehr zulässig sind. Ab dann sei nur noch die Verwendung eines Letter of Credit (L/C) zulässig. Wie die Deutsch-Arabische Industrie- und Handelskammer (AHK) in Ägypten mitteilt, will Ägypten damit die Qualität der aus dem Ausland importierten Waren erhöhen und gleichzeitig den Außenhandel stärker steuern sowie die heimische Industrie schützen. Die Maßnahme kann als Ergänzung der Aktivierung des Advance Cargo Information System (ACI) gesehen werden. Eine Ausnahmeregelung gibt es lediglich für in Ägypten ansässige, multinationale Unternehmen sowie für Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften multinationaler Unternehmen. Darüber hinaus sind auch einige Waren von der neuen Regelung ausgenommen. Weitere Details haben wir auf unserer Internetseite zusammengefasst. Hier finden Sie auch eine unverbindliche Übersetzung der CBE-Anweisung. Ihre IHK Köln
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