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Sehr geehrte Mandanten und Interessenten
der Kanzlei Dr. Schmidt und Partner, 


das Jahr 2020 entwickelt sich immer mehr zum „Schicksalsjahr“ für Apotheken. Nach den Corona bedingten Herausforderungen im Frühjahr, der problematisch verlaufenden IT-Umstellung der Apo-Bank folgt nun mit der AVP-Insolvenz ein weiteres, in nicht unerheblichem Maße existenzbedrohendes  Ereignis.

All diesen Herausforderungen ist gemein, dass sie kurzfristig, unvorhersehbar und insbesondere ohne eigenes vorwerfbares Verhalten über die betroffenen Apotheken hereinbrechen.

Nun gilt es ähnlich der mit sehr hohem Engagement und Leistungsbereitschaft erfolgten Bewältigung der „Corona-Krise“ auch die anstehenden Anforderungen aus der Insolvenz der AVP zu meistern.

Unserer Auffassung nach lassen sich an dieser Stelle die folgenden zu priorisierenden Ansatzpunkte ermitteln:

Inhaltsverzeichnis:

1. Verhalten ggü. AVP

2. Maßnahmen zum Erhalt der Liquidität
2a.) Bankinstitute und Großhandel
2b.) Finanzverwaltung
2aa.) Umsatzsteuer
2bb.) Einkommensteuer und Gewerbesteuer     

3. Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber dem vorl. Insolvenzverwalter u.a.
3a.) Aussonderungsrechte gegen die AVP GmbH
3b.) Ansprüche gegen die Geschäftsleitung von AVP persönlich
3c.) Gegenansprüche der AVP gegen die Apotheke


Jetzt den kompletten Artikel zur AVP-Insolvenz lesen!


4. Ergebnis

Im Ergebnis ist festzustellen, dass es sich bei der Insolvenz der AVP und der sich hieraus  ergebenden Anforderungen um ein sowohl insolvenzrechtlich, steuerrechtlich als auch betriebswirtschaftlich als komplex zu bezeichnendes Thema handelt. 

Entgegen der ersten Wahrnehmung, dass hiervon die gesamte Anzahl der AVP-Kunden betroffen ist, bedarf es dennoch einer Berücksichtigung des jeweiligen Einzelfalles. Sowohl die unterschiedlichsten vertraglichen Grundlagen zwischen AVP und ihren Kunden sowie die stark voneinander abweichenden Auszahlungsstände/Forderungshöhen müssen innerhalb der weiter zu ergreifenden Maßnahmen bedacht sein.

Aufgrund dieses besonderen Anforderungsprofils bedarf es unserer Auffassung nach auch besonderer Beratungs- und Lösungsansätze. Die Kanzlei Dr. Schmidt und Partner und Herr Rechtsanwalt Prof. Dr. Arens von der Kanzlei MWW (www.kanzlei-mww.de) haben sich demzufolge entschieden, ihr jeweiliges Spezialwissen in den Bereichen Apothekenberatung, Steuerrecht und Insolvenzrecht im Wege einer kooperativen Zusammenarbeit zu bündeln und auf diesem Wege optimale Ergebnisse unter Berücksichtigung des jeweiligen Einzelfalls zu erarbeiten. 

Für den Fall, dass sich ihrerseits aufgrund unserer obigen Ausführungen ein konkreter Beratungsbedarf ergibt, stehen wir ihnen unter der E-Mail-Adresse 

AVP-Hilfe@dr-sup.de 

gerne zur Verfügung. Bitte fügen sie ihrer Mail sämtliche Vertragsunterlagen AVP (Verträge, Vertragsergänzungen und –anpassungen, AGB´s) sowie ggf. Unterlagen zu vorhandenen Rechtschutzversicherungen bei. Wir werden uns dann umgehend zwecks Abstimmung des weiteren Vorgehens bei ihnen melden.

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