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Guten Tag,

der Jahreswechsel bringt für Unternehmen und Selbstständige eine ganze Reihe von Änderungen mit sich. Ob elektronische AU-Bescheinigung, Pflicht zur Mehrwegalternative oder Lieferkettengesetz – wir haben für Sie zusammengefasst, was ab 1. Januar gilt. Wenn Sie zu den einzelnen Regelungen Fragen haben, freuen wir uns über Ihre Mail an service@koeln.ihk.de.

Für die Zeit bis Silvester haben wir noch eine Hörempfehlung für Sie: In unserem IHK-Podcast spricht Konstantin Klostermann mit IHK-Präsidentin Dr. Nicole Grünewald und Vizepräsident Anton Bausinger über die ehrenamtliche Arbeit für die IHK.

Und jetzt wünschen wir Ihnen einen guten Rutsch und einen erfolgreichen Start ins neue Jahr!

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Neues Jahr, neue Regeln

2022 neigt sich dem Ende zu. Das neue Jahr 2023 wird für Unternehmen und Selbstständige eine ganze Reihe von Änderungen mit sich bringen.

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