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Sehr geehrter Herr Do,

der EuGH könnte eine wichtige Abzugsbeschränkung im EStG kippen. Das Finanzgericht Köln bezweifelt, dass es mit Europarecht vereinbar ist, beschränkt Steuerpflichtigen einen Abzug von Sonderausgaben wie Aufwendungen für die Altersvorsorge zu verweigern. Wenn der EuGH dem folgt, kann das für Ihre Mandanten, die nicht im Inland leben aber hier Einkünfte erzielen, bares Geld wert sein. Unser Newsletter erklärt Hintergründe sowie Folgen und zeigt, was Sie schon jetzt für Ihre Mandanten tun können!

Viel Vergnügen beim Lesen wünscht Ihnen

Christoph Finkenzeller
Online-Redakteur

 
 
 
 
  Beschränkt Steuerpflichtige: Unwirksame Abzugsbeschränkung?  
 
 

Verstößt die Regelung für beschränkt Steuerpflichtige in § 50 Absatz 1 Satz 3 EStG gegen europarechtliche Vorgaben? Das Finanzgericht Köln hat Zweifel, dass es mit der europäischen Niederlassungsfreiheit vereinbar ist, wenn Altersvorsorgeaufwendungen bei beschränkt Steuerpflichtigen nicht bei der Einkommensteuer abzugsfähig sind. Die Antwort muss nun der EuGH in einer Vorabentscheidung geben.

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  Schenkungsteuer: Änderung des Steuerbescheids für den Vorerwerb  
 
 

Unter welchen Voraussetzungen können Steuerbescheide bei mehreren Schenkungen innerhalb des Zehnjahreszeitraums geändert werden? Der BFH hat hierbei die Folgen von Vor- und Nacherwerben näher bestimmt. Demnach ist die erstmalige oder geänderte Steuerfestsetzung für den Vorerwerb kein „rückwirkendes Ereignis“, welches die Änderung der Steuerfestsetzung für den nachfolgenden Erwerb ermöglicht.

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