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13. Jahrgang - Ausgabe Nr. 9 vom 23. November 2016 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Sehr geehrte(r) c35bc883e9, im kommenden Jahr wird sich die IVW von ein paar "alten Zöpfen" verabschieden: Papierformulare und PDF-Dateien für die Meldung der Quartalsauflagen werden in 2017 mittelfristig vollständig durch das neue Online-Meldeverfahren zur Auflagenkontrolle ersetzt - das ist uns einen Sondernewsletter wert. Und wie gewohnt finden Sie auÃerdem aktuelle Ãbersichten zu Korrekturen der IVW-Auflagenkontrolle IVW-Terminen der nächsten Monate Eine interessante Lektüre wünscht Ihnen Ihr Team der IVW-Geschäftsstelle Verbesserter Service:IVW ermöglicht internetbasierte AuflagenmeldungAb sofort können Verlage die Auflagen ihrer Titel der IVW nunmehr auch über eine Online-Schnittstelle melden. Voraussetzungen für die Nutzung des neuen Meldeverfahrens sind lediglich eine Internet- und E-Mail-Verbindung, ein Browser und eine förmliche Anmeldung für die Vergabe der notwendigen Login-Daten. Damit bietet die IVW ihren Mitgliedern einen deutlich vereinfachten und komfortableren Service für die digitale Ãbermittlung von Auflagenzahlen. Und den Verlagen, die bislang noch an der "Papiermeldung" auf dem Postweg festhalten, wird der Umstieg erleichtert: sie können jetzt digitale Auflagenmeldungen abgeben, ohne hierfür vorher Einrichtungen am eigenen EDV-System vornehmen zu müssen. Zum Hintergrund Zurzeit werden bereits zu 5.260 der zuletzt insgesamt 6.000 von der IVW geprüften Titel und Anzeigenbelegungseinheiten des deutschen Pressemarktes die Quartalsauflagen digital erhoben. Seit 2006 ist hierfür das "elektronische Meldeverfahren" der IVW im Einsatz, bei dem im E-Mail-Verkehr zwischen den Mitgliedsverlagen und der IVW die Auflagenmeldungen auf PDF-Formularen übermittelt werden. Das wartungsintensive Verfahren gerät jedoch zunehmend an seine Grenzen: Nach 10 Jahren waren bei der Auflagenerhebung für das 3. Quartal 2016 die ersten Zertifikate für die digitalen Unterschriften ausgelaufen, mit denen die Verlage die PDF-Meldeformulare unterzeichnen müssen. In den nächsten Meldezeiträumen werden diese Störungen weiter zunehmen. Die IVW setzt deshalb darauf, dass die elektronisch meldenden Verlage und Verlagsdienstleister sich von den Vorteilen des neuen Online-Meldeverfahrens überzeugen und schon für die anstehende Meldung zum 4. Quartal 2016 (Meldeschluss: Montag, 16. Januar 2017) darauf umstellen werden. Mit einer Rundmail an die elektronischen Melder und mit dem Postversand der Meldeformulare wird die IVW in den nächsten Tagen ihre Mitgliedsverlage im Detail über die Vorteile informieren, die die neue internetbasierte Auflagenmeldung bietet. Umstellung nach befristetem Parallelbetrieb Die IVW plant - nach parallelem Betrieb der nunmehr drei Ãbermittlungswege - zunächst die "Papiermeldung" und danach auch das 2006 eingeführte "elektronische Meldeverfahren" einzustellen und ausschlieÃlich das neue Online-Meldeverfahren für Quartalsauflagen anzubieten; der Zeitplan hierfür wird im kommenden Jahr beschlossen und bekanntgegeben. So funktioniert das Online-Meldeverfahren der Quartalsauflagen (PDF) Anmeldeformulare für IVW-Mitgliedsverlage und bevollmächtigte Verlagsdienstleister: Teilnahme am Online-Meldeverfahren der Quartalsauflagen (PDF) Umstellung vom elektronischen auf das Online Meldeverfahren der Quartalsauflagen (PDF) Kontakt: Erika Holtschmidt Tel: +49 30 590099-731 E-Mail: support@ivw.de Korrekturen der AuflagenmeldungenSeit Erscheinen des letzten Newsletters wurden folgende Print-Titel korrigiert. Für weitere Informationen klicken Sie bitte auf die jeweilige Kalenderwoche in der letzten Spalte.
Alle Korrekturen 08.12.2016, Donnerstag Veröffentlichung der Nutzungsdaten November 2016, Digital 09.12.2016, Freitag Sitzung Organisationsausschuss Online-Medien, Digital 12.12.2016, Montag bis 16.12.2016, Freitag Versand der Meldeformulare 4. Quartal 2016, Print Quartalsauflagen 14.12.2016, Mittwoch Meldeschluss für November 2016, Paid Content 15.12.2016, Donnerstag Ausweisung, Paid Content Alle Termine Impressum Herausgeber: Informationsgemeinschaft zur Feststellung der Verbreitung von Werbeträgern e.V. (IVW) Michael Schallmeyer (verantwortlich), Gerhard Gosdzick IVW - Verbändehaus - Am Weidendamm 1A - 10117 Berlin Tel.: +49 30 590099-700 Fax: +49 30 590099-733 Web: www.ivw.de E-Mail: ivw@ivw.de Ãltere Ausgaben des Newsletters IVW-Praxis können hier abgerufen werden. Infos zum Bezug: Sie erhalten diesen kostenlosen Service im Rahmen der Mitgliedschaft Ihres Unternehmens in der Informationsgemeinschaft zur Feststellung der Verbreitung von Werbeträgern IVW e.V. oder weil Sie sich für den Bezug registriert haben. Newsletter-Abmeldung |
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