Warum möbliertes Vermieten auf Zeit immer mehr im Trend liegt
| temporäres Wohnen, Mikrowohnen oder Zeitwohnen: viele Begriffe prägen das Wohnen auf Zeit als großen Trend sowohl für Mieter als auch für Vermieter im Wohnimmobilienmarkt. Angesichts unbeständiger Rechtsprechung rund um diese noch junge Wohnform sehen sich Vermieter allerdings verstärkt unter Druck: Wie grenzt sich Wohnen auf Zeit von der Ferienvermietung ab und wie handele ich als Vermieter rechtssicher? Plattformen für Zeitwohnen haben sich auf die Unterstützung dieser Eigentümer spezialisiert. Welche Services zum Beispiel Wunderflats beim Vermieten und Vermarkten bietet, lesen Sie in diesem Newsletter. Mit freundlichen Grüßen Ihre Online-Redaktion Immobilien
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Ganz einfach befristet möbliert vermieten |
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Immer wieder finden sich Immobilieneigentümer inmitten gesellschaftlicher Diskussionen und sich ändernder Regulierungen. Das ist kein Wunder, denn als Eigentümer sind Sie Weichensteller eines umfassenden Wandels: Der zunehmenden berufsbedingten Mobilität von Berufstätigen und Studenten, die für einen Neustart oder eine temporäre Beschäftigung ihren Lebensmittelpunkt verlegen. Zogen 2008 noch 680.000 Menschen nach Deutschland, waren es 2018 bereits 1,5 Millionen. Sie nehmen vermehrt Kurzzeitvermietung in Anspruch. Mit Kurzzeitvermietung ist nicht gleich Ferienvermietung gemeint. Während Touristik-Plattformen wie Airbnb sich auf die nächteweise Beherbergung spezialisiert haben, ist Wunderflats Experte für möbliertes Wohnen auf Zeit. Mit rechtskonformen befristeten Mietverträgen und Mindestmietdauern gemäß der lokalen Zweckentfremdungsgesetze ermöglichen wir es Menschen dort zu leben und arbeiten, wo sie es möchten. Und auch für Sie als Eigentümer wird das Vermieten mit Wunderflats ganz einfach: Auf Wunsch übernehmen wir die Einrichtung, Fotografie, Vermarktung und Verwaltung Ihrer Wohnung bis hin zur Abwicklung der Vermietung. |
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