Sehr geehrte Damen und Herren, aus aktuellem Anlass erhalten Sie heute unseren Sonder-Newsletter. Insolvenzsicherung durch Reisesicherungsfonds Der Bundestag hat den Gesetzentwurf über die Einführung eines Reisesicherungsfonds für Veranstalter beschlossen. Damit kann das Gesetz zum 1. Juli in Kraft treten, der Fonds kann am 1. November den Betrieb aufnehmen. Details dazu finden Sie auf der Seite des Deutschen Bundestages. Mit freundlichen Grüßen Ihr Tourismus-Team |