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Insolvenzsicherung durch Reisesicherungsfonds
Der Bundestag hat den Gesetzentwurf über die Einführung eines Reisesicherungsfonds für Veranstalter beschlossen. Damit kann das Gesetz zum 1. Juli in Kraft treten, der Fonds kann am 1. November den Betrieb aufnehmen. Details dazu finden Sie auf der Seite des Deutschen Bundestages

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Tourismus-Team

Industrie- und Handelskammer zu Köln
Internet: http://www.ihk-koeln.de
E-Mail: service@koeln.ihk.de
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