Sondernewsletter zur Reform des Bauvertragsrechts | Erfahren Sie im Überblick, mit welchen rechtlichen Modernisierungen der Gesetzgeber auf die stetige Weiterentwicklung der Bautechnik reagiert hat.
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  Jede Woche neu - alles Wichtige aus dem Wirtschaftsrecht 04.10.2017  
 

 

Sehr geehrter Herr Prof. Do,

ab dem 1.1.2018 gelten durch die Reform des Bauvertragsrechts neue Regelungen. Damit Sie sich für Ihre tägliche Arbeit rechtzeitig und optimal auf die neue Rechtlage vorbereiten können, haben wir ein großes Informationspaket für Sie zusammengestellt: Im heutigen Newsletter erfahren Sie im Überblick, mit welchen rechtlichen Modernisierungen der Gesetzgeber auf die stetige Weiterentwicklung der Bautechnik reagiert hat. Inwiefern der Verbraucherschutz auf der Strecke geblieben ist, erläutert RA Hans Christian Schwenker in seinem Experten-Blog.

Für eine vertiefte Lektüre empfehle ich Ihnen die aktuelle Beitragsserie der MDR-Zeitschrift für die Zivilrechtspraxis. Jedem Vertragstyp ist für eine praxisnahe Kommentierung ein eigener Aufsatz gewidmet. Den Auftakt bilden die Abhandlungen von RA Schwenker und VorsRiOLG Dr. Wessel zum Werkvertrag und zum Bauvertrag in Heft 19 (zum kostenlosen Download, siehe hier). Die Folgebeiträge zum Architekten- und Ingenieurvertrag in Heft 20 und zum Verbraucherbauvertrag bzw. Bauträgervertrag in Heft 21 können Sie sich durch ein Probeabo sichern. Außerdem finden Sie eine ausführliche Kommentierung der neuen BGB-Vorschriften bzw. prozessrechtlichen Vorschriften in den aktuellen Neuauflagen des Erman (BGB-Kommentar), Zöller (ZPO-Kommentar) und Reithmann/Terbrack (Kauf vom Bauträger).

Eine erfolgreiche Woche wünscht Ihnen
Mischa Peters
Online-Redaktion

PS: Hinweisen möchte ich auch auf die Online-Seminare von RA Hans Christian Schwenker zum Thema "Reform des Bauvertragsrechts: Das ändert sich zum 1.1.2018" am 20.11.2017 und 15.12.2017 – Fortbildungsnachweis gem. § 15 FAO inklusive. Alle Informationen finden Sie hier.

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Meldungen:

Was ändert sich durch die Reform des Bauvertragsrechts?
 
Warum eine Reform des Bauvertragsrechts?
 
Bauvertragsrechtsreform 2018: Aufsatzsammlung zu den Neuregelungen in der MDR
 
 


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Das neue Bauvertragsrecht im Erman.

Der Erman ist das renommierte Standardwerk zum Bürgerlichen Gesetzbuch und seinen wichtigsten Nebengesetzen und praxisrelevanten Teilen des IPR. Wissenschaftlich fundiert und zugleich praxisnah, verfasst von einem hochkompetenten Autorenteam.

Soeben erschienen und auf Rechtsstand vom 1.8.2017, enthält der BGB-Kommentar eine ausführliche Kommentierung der neuen und geänderten BGB-Vorschriften, die das Gesetz zur Reform des Bauvertragsrechts und zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung mit sich bringt, z.B. Bauvertrag, Bauträgervertrag und Architektenvertrag.

Nicht weniger bedeutsam ist die höchst- und obergerichtliche Rechtsprechung, die den Erman übrigens gerne zitiert - alles aktuell ausgewertet und eingearbeitet.

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MDR Heft 19 zum kostenlosen Download


Was ändert sich durch die Reform des Bauvertragsrechts?

Das Gesetz zur Reform des Bauvertragsrechts und zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung betrifft Verträge, die ab 1.1.2018 geschlossen werden, so dass sich bis dahin geschlossene Verträge weiterhin nach bisherigem Recht richten. Die Reform beinhaltet zahlreiche Änderungen, deren Kernpunkte in diesem Beitrag kurz aufgeführt werden.
[Verlag Dr. Otto Schmidt]

Warum eine Reform des Bauvertragsrechts?

Mit der Reform des Bauvertragsrechts soll das Werkvertragsrecht modernisiert und den Anforderungen von Bauvorhaben angepasst. Im Vordergrund steht dabei der Verbraucherschutz.
[Verlag Dr. Otto Schmidt]

Bauvertragsrechtsreform 2018: Aufsatzsammlung zu den Neuregelungen in der MDR

Am 1.1.2018 treten die gesetzlichen Änderungen durch die "Reform des Bauvertragsrechts und zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung" in Kraft. Damit Sie sich optimal auf die neue Rechtslage vorbereiten können, haben wir die verschiedenen Vertragstypen des Bauvertragsrecht (Werkvertrag, Bauvertrag, Architekten- und Ingenieurvertrag, Verbrauchervertrag, Bauträgervertrag) in einzelnen Aufsätzen kommentiert.
[Verlag Dr. Otto Schmidt]

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Impressum

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Gustav-Heinemann-Ufer 58
50968 Köln
Geschäftsführender Gesellschafter
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verlag@otto-schmidt.de
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USt.-Ident-Nr.: DE 123047975
Verantwortlich für den Inhalt:
Ass.-iur. Mischa Peters
Verlag Dr. Otto Schmidt KG
Gustav-Heinemann-Ufer 58
50968 Köln

Tel.: 0221-93738-712
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