| Guten Morgen,
und ein herzliches Sorry an die Fans des für heute versprochenen Björn Seeling, deren Vorfreude noch einen Tag länger währen darf. Lieber Späti als nie – das gilt mehr denn je, nachdem das Landesverwaltungsgericht entschieden hat, dass die kleinen Kiezläden sonntags schließen müssen, sofern sie nicht ausdrücklich auf Touristenbedarf und To-Go-Nahrung spezialisiert sind. Bierkästen, Milchkartons und Honig im Pfund zählen dazu eben nicht.
Das Urteil bestätigt nur die längst geltende Rechtslage, die bisher je nach Bezirk entweder leidlich durchgesetzt oder unbürokratisch ignoriert wird. Es tut vielen weh, die sich bisher selbst wehtun, um über die Runden zu kommen – nämlich den Selbstausbeutern, die teilweise sieben Tage die Woche arbeiten, von denen der Sonntag der umsatzstärkste ist. Aber eben auch illegal, was den Behörden auf Dauer nicht egal sein kann. Ihre Herausforderung wird nun, die Regeln durchzusetzen, ohne die Betroffenen zu ruinieren. Denn die zahlen die Bußgelder eher nicht aus der Portokasse. Zugleich wird die Kundschaft zumindest mal darüber nachdenken müssen, ob es nicht doch möglich ist, den Kühlschrank zwischen Montagfrüh und Samstagabend so weit zu bestücken, dass man irgendwie über den Sonntag kommt. Diese Fähigkeit von Erwachsenen zu erwarten, ist mindestens ebenso lebensnah wie die immerwährende Verfügbarkeit der Kiezläden, an die man sich so schön gewöhnt hat. In der „taz“ gibt’s dazu und darüber hinaus ein paar lesenswerte Gedanken.
Der hinter dem Ladenschlussgesetz stehende Grundgedanke, einem möglichst großen Teil der Bevölkerung zumindest einen Ruhetag zu sichern, ist zwar alt, aber keineswegs von gestern. | |