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Sehr geehrter Herr Do,
die Suche nach Geldquellen für die Vereinsarbeit wird zunehmend schwieriger, wenn es nicht bereits einen Gönner gibt, der dem Verein eng verbunden ist. Gerade wenn es um Spenden geht, bedarf es eines gut durchdachten Managements. Lesen Sie in unserem heutigen Newsletter, welche Fehler Sie dabei vermeiden sollten.
 
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei Ihrer Vereinsarbeit!
 
Ihre Redaktion w w w. verein-aktuell. de
 
 
Aktuell
Spendenakquise für den Verein - die 7 häufigsten Fallen
 
„Das Geld liegt auf der Straße“, behauptet der Volksmund. Doch wer in einem Verein für die Finanzen verantwortlich ist, weiß, dass das nicht stimmt. Im Gegenteil: Für Vereine wird es immer schwerer, an die nötigen Mittel zu kommen, um die Vereinsarbeit sicherzustellen.
 
 
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Was bringt das 2.  Bürokratieentlastungsgesetz unseren Vereinen?
 
Am 12.05.2017 hat auch der Bundesrat diesem bis dahin gelaufenen Gesetzespaket zugestimmt, mit einigen Änderungen auf BR-Ebene.
 
 
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Weiterzahlung von Vereinsbeiträgen macht Erben nicht zum Mitglied
 
Wenn ein Vereinsmitglied stirbt, stellt sich für den Vorstand die Frage, welche Auswirkungen dies auf das Mitgliedschaftsverhältnis hat.
 
 
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Rückforderung von Fördermitteln
 
Ein gemeinnütziger Verein führte über mehrere Jahre Sommer-Zeltlager für Jugendliche durch und beantragte dafür Fördermittel des Landesjugendamtes und des örtlichen Jugendamtes.
 
 
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Untergliederungen eines e.  V.  können rechtlich selbstständige Vereine sein – Haftungsrisiken für handelnde Personen
 
Ein Landesverband in der Rechtsform des e. V. hatte Ortsverbände, die nicht in das Vereinsregister eingetragen waren. Ausweislich der Satzung des Landesverbandes bestand der Vorstand eines Ortsverbandes aus dem Vorsitzenden, seinem Stellvertreter, einem Schatzmeister und einem Schriftführer.
 
 
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Der ADAC wird nicht aus dem Vereinsregister gelöscht
 
Auf Anregung (§ 24 FamFG) eines Dritten wurde ein Verfahren betreffend die Löschung des Vereins aus dem Vereinsregister eingeleitet. Gegenstand der Überprüfung war das mögliche Vorliegen eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs im Sinne der §§ 21, 22 BGB.
 
 
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Verspätete Gehaltszahlung kostet 40 Euro „Strafe“
 
Bereits 2016 wurde eine Änderung in § 288 Abs. 5 BGB vollzogen, wonach Schuldner einer Entgeltforderung bei verspäteter Zahlung zusätzlich 40 Euro Verzugspauschale zu zahlen haben.
 
 
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