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Sehr geehrter Herr Do,

waren die Kinderfreibeträge des Jahres 2014 nach den Maßstäben des Grundgesetzes zu niedrig? Mit anderen Worten: Ist die Höhe der betreffenden Freibeträge verfassungswidrig? Diese Frage wird schon seit einiger Zeit von vielen Experten bejaht. Die „Steilvorlage“ hierfür lieferte die Bundesregierung höchst selbst: Deren Existenzminimumbericht hatte für das Jahr 2014 eigentlich eine Erhöhung vorgesehen, die dann vom Gesetzgeber aber nur verspätet umgesetzt wurde. Und das steuerfreie Existenzminimum wird letztlich eben auch durch das Grundgesetz geschützt.

Bereits der Bund der Steuerzahler hatte vor diesem Hintergrund ein Musterverfahren unterstützt. Das Finanzgericht Niedersachsen hat nun in einem anderen Verfahren vorläufigen Rechtsschutz im Zusammenhang mit den beanstandeten Freibeträgen gewährt. Die Finanzrichter haben dabei gute Argumente für ihre Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Kinderfreibeträge. Und sie gehen sogar über das Jahr 2014 hinaus: Die generelle Berechnungsmethode des Gesetzgebers erscheint ihnen fragwürdig. Diese Entscheidung könnte der erste wichtige Etappensieg für eine mögliche Steuer-Rückzahlung an betroffene Eltern sein. Erfahren Sie mehr in unserem Newsletter!

Auch immer mehr kleinere Unternehmen exportieren ins EU-Ausland. Die bürokratischen Hürden machen allerdings vielen Unternehmen Probleme - zuletzt sorgten die Anforderungen für die Nachweise steuerfreier Lieferungen für Verunsicherung. Unterstützen Sie deshalb Ihre Mandanten mit der aktuellen Mandanten-Information: Neue Nachweise für steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferungen?

Viel Vergnügen beim Lesen wünscht Ihnen

Ylva Wüstemann
Online-Redakteurin

 
 
Kinderfreibeträge verfassungswidrig? 
Verstoßen die Kinderfreibeträge gegen das Grundgesetz? Das Finanzgericht Niedersachsen hat jedenfalls ernsthafte Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Höhe der Kinderfreibeträge. Nach Ansicht des Gerichts ist zumindest durch die Freibeträge des Jahres 2014 nicht das „sächliche Existenzminimum“ gedeckt. Die Finanzrichter monieren aber auch die generelle Berechnungsmethode des Gesetzgebers. Mehr erfahren © PhotoAlto
 
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+++ BFH und BMF fordern neue Nachweise für steuerfreie Lieferungen +++
Was Mandanten, die in die EU exportieren, beachten müssen!

Mandanten-Information: Neue Nachweise für steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferungen?

Immer mehr kleine und mittelständische Unternehmen wagen sich an die EU-Exporte. Doch die wenigsten durchblicken die dazugehörigen umsatzsteuerlichen Regelungen.

Kein Wunder: Der Grundfall des innergemeinschaftlichen Reihengeschäfts und die dabei geltenden Bedingungen der Steuerfreiheit sind schon komplex genug. Und jetzt kommen auch noch BFH und BMF mit wackeligen neuen Nachweisanforderungen dazu. Noch mehr Bestimmungen und Regeln in einem eh schon überfrachteten Leistungsbereich!

Helfen Sie Ihren Mandanten, die neuen Anforderungen richtig zu bewerten. Informieren Sie proaktiv und ausführlich über die Grundlagen und klären Sie über die wichtigsten Sonderfälle auf mit der „Mandaten-Information: Neue Nachweise für steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferungen?“. Sensibilisieren Sie Ihre Mandanten für die problematischen Konstellationen und ermuntern Sie sie, rechtzeitig Ihren Rat zu suchen, bevor es nachher zu bösen Überraschungen kommt.

» Bestellen Sie hier Ihre Exemplare der neuen „Mandanten-Information: Neue Nachweise für steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferungen?“ und klären Sie Ihre Mandanten auf!
 
Betriebskostenabzug: Aufwendungen für Golfturniere 
Wann sind Aufwendungen für die Veranstaltung von Golfturnieren als Betriebskosten abzugsfähig? Der BFH hat in zwei Entscheidungen näher bestimmt, unter welchen Voraussetzungen das Abzugsverbot in § 4 Abs. 5 EStG greift bzw. inwieweit sog. „Repräsentationsaufwendungen“ vorliegen. Ausschlaggebend für die Berücksichtigung als Betriebskosten ist demnach der überwiegende Zweck der Veranstaltung. Mehr erfahren VRD © fotolia.de
 
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