Außerdem: GWG korrekt abschreiben
| Sehr geehrter Herr Do, die Steuer- und Gesetzesänderungen für 2020 hätten Sie gerne auf einen Blick? Haben wir bereits für Sie vorbereitet! Erfahren Sie in diesem Newsletter, was auf Sie zukommt. Lesen Sie außerdem, wie Sie bei der Abschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter (GWG) Steuern sparen. Ich wünsche Ihnen viel Spaß beim Lesen, frohe Weihnachten und einen guten Start ins neue Jahr!
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| Jörg Frey Geschäftsführer
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Jahressteuergesetz 2019: Die wichtigsten Änderungen für Unternehmer
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| Förderung der E-Mobilität, höhere Verpflegungspauschalen und Verschärfungen bei Sachbezügen – das sind nur einige der Änderungen, die der Jahreswechsel mit sich bringt. Alles, was Sie dazu wissen müssen, lesen Sie in diesem Artikel.
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| Online-Schulung: Am 14. Januar 2020 um 09:00 Uhr | |
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| Die wichtigsten Steueränderungen zum Jahreswechsel | | Mit Marcus Spahn
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Zum neuen Jahr treten zahlreiche Gesetzesänderungen und Neuregelungen in Kraft, die Kleinunternehmer unbedingt kennen sollten. In dieser Online-Schulung erfahren Sie, was auf Sie zukommt und wie Sie von den Neuerungen profitieren können.
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Weniger Bürokratie: So werden Unternehmer ab 2020 entlastet
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| Das im November verabschiedete Bürokratieentlastungsgesetz soll vor allem Kleinunternehmern zugutekommen. Um diese Neuerungen handelt es sich.
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Geringwertige Wirtschaftsgüter: So schreiben Sie GWG betriebsprüfungssicher ab
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| Seit 2018 winken bei geringwertigen Wirtschaftsgütern erhebliche Steuervorteile. Wie Sie diese bestmöglich ausschöpfen, erfahren Sie hier.
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| Zum Artikel →
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Steuern sparen bei der Abschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter | | Werkzeug des Monats
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Bei Wirtschaftsgütern bis zu einem Wert von 1.000 EUR haben Sie die Wahl zwischen zwei Abschreibungsvarianten. Welche für Sie am günstigsten ist, zeigt Ihnen der Lexware GWG-Rechner.
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Es bleibt spannend - im Lexware Adventskalender
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| Mitmachen lohnt sich bis zum Schluss: Gewinnen Sie tolle Preise im Lexware Adventskalender! Zum Beispiel ein hochwertiges Fahrrad von JobRad, eine Digitalkamera und einen Kurztrip an den Bodensee. Ganz nebenbei erfahren Sie, was es mit den Weihnachtsbräuchen auf sich hat und wie die perfekte Tischdeko aussehen könnte.
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| Zum Adventskalender →
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GoBD-Neufassung endlich freigegeben!
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| Nach langem hin und her ist sie jetzt endlich da: die lange erwartete Neufassung der GoBD! Die wichtigsten Neuerungen finden Sie hier.
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| Tipps & Tricks für Ihr Lexware Programm | |
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| Inventur durchführen in Lexware faktura+auftrag | | FAQ-Beitrag
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Das Jahresende rückt näher und damit in vielen Betrieben auch die Inventur. Wir zeigen Ihnen, wie Sie mit Lexware faktura+auftrag eine komplette Bestandserfassung inklusive Lagerbewertung durchführen.
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Impressum Haufe-Lexware GmbH & Co. KG Ein Unternehmen der Haufe Gruppe Munzinger Straße 9, 79111 Freiburg Telefon: 0800 539 80 11 (kostenfrei) E-Mail: service@lexware.de Webseite: www.lexware.de Kommanditgesellschaft, Sitz und Registergericht Freiburg HRA 4408 Komplementäre: Haufe-Lexware Verwaltungs GmbH, Sitz und Registergericht Freiburg HRB 5557; Martin Laqua Geschäftsführung: Isabel Blank, Sandra Dittert, Jörg Frey, Birte Hackenjos, Dominik Hartmann, Markus Reithwiesner, Joachim Rotzinger, Christian Steiger, Dr. Carsten Thies
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Beiratsvorsitzende: Andrea Haufe Inhaltlich Verantwortlicher gemäß §55 Abs. 2 RStV: Andreas Lehr (Anschrift oben) Steuernummer: 06392/11008 Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE 812398835 Datenschutzerklärung: www.lexware.de/datenschutz
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