ruckzuck sind wir drin im neuen Jahr – plötzlich geht ja dann doch immer alles ganz fix. Ich hoffe, Sie hatten schöne Feiertage und sind gesund und munter ins neue Jahr gestartet! Haben Sie sich schon einen Überblick darüber verschafft, was sich steuerlich alles ändert? Wir haben dazu eine Artikelserie veröffentlicht, in der wir natürlich auch die wichtigsten Neuerungen für Selbstständige zusammengefasst haben. Den Link dazu finden Sie unten. Außerdem beschäftigen wir uns heute – sozusagen als kleine steuerliche Aufwärmübung – mit pauschaler Vorsteuer und mit den neuen Sachbezugswerten.
In einer Artikel-Serie haben wir die die wichtigsten steuerlichen Neuerungen für 2020 zusammengestellt. Dieser Link bringt Sie direkt zu den Steueränderungen für Selbstständige und Arbeitgeber. Am Ende des Beitrags finden Sie die Links zu den anderen Teilen der Serie.» Weiterlesen
Nutzen auch Sie Ihr Steuer-Spar-Potenzial im Betrieb und im privaten Bereich voll aus! Ob Anfänger oder Experte – die Software führt Sie Schritt für Schritt durch die einzelnen Formulare, findet automatisch Steuererleichterungen und weist Sie auf fehlende Angaben hin.
Vorsteuer können Sie nur dann geltend machen, wenn Ihnen eine ordnungsgemäße Rechnung mit Ausweis des Nettobetrags und Ausweis der Umsatzsteuer vorliegt. Das macht vielen kleinen Unternehmen das Leben schwer. Es gibt jedoch eine erfreuliche Ausnahme – die Ermittlung der Vorsteuerbeträge nach einem Pauschalverfahren.» Weiterlesen
Die Sachbezugswerte für freie Verpflegung und freie Unterkunft werden jedes Jahr an die Entwicklung der Verbraucherpreise angepasst. Das sind die Werte für 2020.» Weiterlesen
Im Vergleich mit einem Arbeitnehmer hat ein Selbstständiger deutlich mehr steuerlichen Gestaltungsspielraum und kann die Höhe der Einkommensteuer dadurch viel besser beeinflussen. Voraussetzung ist natürlich, dass die steuerlichen Spielregeln beherrscht werden. » Weiterlesen
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