vermutlich kümmern Sie sich zumindest weitgehend selbst um Ihre Steuern – sonst würden Sie diesen Newsletter nicht lesen. Wussten Sie, dass Sie sogar dann, wenn Sie komplett alles rund um Steuern selbst machen, in Ihrer Steuererklärung Betriebsausgaben für Steuerberatung geltend machen können? Denn dazu gehören nicht nur Kosten für einen Steuerberater (wie viele denken), sondern jeder Euro, den Sie für einen Steuer-Ratgeber ausgeben, Kosten für Steuer-Software und manchmal sogar Fahrtkosten zum Finanzamt. Alles, was Sie dazu wissen müssen, haben wir im ersten Beitrag zusammengefasst. Den Text haben wir übrigens dem großen Ratgeber »Der SteuerBerater – Steuertipps für Selbstständige« entnommen. Falls Sie ein »Steuer-Selbermacher« sind, sollte dieses Werk auf jeden Fall zu Ihrer Steuer-Literatur gehören! Mehr Informationen dazu finden Sie hier.
Zu den Steuerberatungskosten gehören keinesfalls ausschließlich Kosten, die für die Inanspruchnahme eines Steuerberaters anfallen. Vielmehr sind hierunter noch diverse weitere Kosten zu zählen, die durch den Umgang mit dem Finanzamt entstehen.» Steuerberatungskosten absetzen
Ein Leistungsempfänger kann den Vorsteuerabzug auch dann im Voranmeldungszeitraum des Leistungsbezugs beanspruchen, wenn der leistende Unternehmer als Istversteuerer die Umsatzsteuer erst in einem späteren Voranmeldungszeitraum an das Finanzamt abführen muss. Zumindest noch, denn der EuGH ist hier anderer Meinung.» Urteil und Konsequenzen
In fast allen Bundesländern müssen Sie für ganz oder teilweise zu Wohnzwecken genutzte Immobilien die Wohnfläche in der Grundsteuererklärung angeben. Ausnahme: Baden-Württemberg und sein Flächenmodell. Hier brauchen Sie nur die Grundstücksfläche. Wie wird die Wohnfläche berechnet und wo können Sie Angaben dazu finden?» Wohnfläche richtig berechnen
Im Bereich der Land- und Forstwirtschaft wenden alle Länder die Regelungen des Bundesmodells an. Welche Änderungen ergeben sich daraus?» Land- und Forstwirtschaft
Bis zum 31.10.2022 müssen Eigentümer von Immobilien oder unbebauten Grundstücken ihre Grundsteuer-Erklärung elektronisch beim zuständigen Finanzamt einreichen. Nutzen Sie dafür unsere Software »GrundSteuerErklärung«:Abruf der Daten von den Geoportalen der Bundesländer (z.B. Bodenrichtwerte)Schritt für Schritt durch die Erklärung, inkl. HilfetexteAutomatisierte Prüfung auf fehlende oder unplausible AngabenSichere und zuverlässige AbgabeHöchste Datensicherheit» Software herunterladen und gleich loslegen
Aus dem Inhalt:Bundesmodell und Ländermodelle: Was gilt wo?Steuermesszahl, Steuermessbetrag, Hebesatz: Was ist das und wann braucht man diese Werte?Woher bekommt man die Daten für die Grundsteuererklärung?Was passiert, wenn man keine Grundsteuererklärung abgibt?» zum kompletten Inhaltsverzeichnis
Was ist ein Kleinunternehmer und was ist die Kleinunternehmerregelung? Hier gibt es die Antwort! Detailliert, verständlich und informativ. » Weiterlesen
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