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Sehr geehrte Damen und Herren,

Steuern und Finanzen lassen uns auch dieser Tage nicht los. Aber nicht alles kann Corona beeinflussen: Ihre Steuererklärung für 2019 zum Beispiel müssen Sie trotz Pandemie pünktlich abgeben.

Wer jetzt gerade erschrocken ist, dem sei gesagt: der 31.5., auf den wir jahrelang gedrillt waren, ist nicht mehr wichtig. Inzwischen haben Sie Zeit bis Ende Juli, um Ihre Steuererklärung beim Finanzamt einzureichen. Aber die Zeit wird – wie jedes Jahr kurz vor Fristende – wie im Flug vergehen. Wir haben daher heute schon Tipps für Ihre Anlage EÜR.

Passen Sie gut auf sich auf und bleiben Sie gesund!

 
Bis zum nächsten Mal
Ihre
 
Maike Backhaus
Redaktion Steuertipps
INHALT DIESES NEWSLETTER
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STEUERERKLÄRUNG
Anlage EÜR 2019 – Ausfülltipps
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STEUERERKLÄRUNG
EÜR: Widerstand gegen die elektronische Abgabepflicht
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ABSCHREIBUNG
Investitionsabzugsbetrag gestrichen wegen fehlenden Fahrtenbuchs
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GRATIS FÜR SIE
Coronakrise: Hilfen vom Staat für Selbstständige (eBook)

Anlage EÜR 2019 – Ausfülltipps

Damit Sie Ihrer Abgabepflicht mit überschaubarem Aufwand nachkommen können, unterstützen wir Sie beim Ausfüllen der Anlage EÜR 2019:

Zeile für Zeile gehen wir auf die einzelnen Formularfelder des Vordrucks Anlage EÜR 2019 ein und erklären, worauf Sie beim Ausfüllen der Felder achten müssen.
Jetzt informieren

EÜR: Widerstand gegen die elektronische Abgabepflicht

Seit 2017 sind auch Selbstständige mit Betriebseinnahmen von weniger als 17.500 Euro verpflichtet, ihre Einnahmen-Überschuss-Rechnung elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln. Doch so mancher Selbstständige möchte sich mit dieser Pflicht nicht anfreunden – und setzt daher auf die Karte »unzumutbare Härte«.
 

Investitionsabzugsbetrag gestrichen wegen fehlenden Fahrtenbuchs

Mit einem Investitionsabzugsbetrag können Sie schon bis zu drei Jahre vor einer geplanten Investition 40% der Anschaffungskosten in Ihrer Einnahmen-Überschuss-Rechnung gewinnmindernd als Betriebsausgabe geltend machen. Wenn Sie ein Auto kaufen möchten, sollten Sie den folgenden Fall kennen!
 

Coronakrise: Hilfen vom Staat für Selbstständige

Die Maßnahmen zur Eindämmung des Virus führen zu mittlerweile drastischen Einschränkungen des täglichen Geschäftsbetriebs, worunter besonders kleine Selbstständige, Handwerksbetriebe und die Gastronomie leiden.

In diesem kostenlosen E-Book finden Sie Informationen dazu, wie Sie als Selbstständiger, Freiberufler und kleines Unternehmen in Zeiten der Coronakrise Hilfe und Unterstützung vom Staat erhalten können.
Jetzt kostenlos herunterladen

Leben & Ereignisse


Corona: Alle Infos auf einen Blick

Wir haben in den letzten Wochen viel zum Thema Corona auf steuertipps.de veröffentlicht – und werden das natürlich auch in den kommenden Tagen und Wochen tun. Alle Infos einschließlich des kostenlosen ebooks für Selbstständige finden Sie hinter diesem Link:

» Weiterlesen
 

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