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Sehr geehrter Herr Do,

die Anrechnung der Gewerbesteuer bei der Einkommensteuer ist für Ihre Mandanten mit gewerblichen Einkünften entscheidend. Denn so können zusätzliche Belastungen durch die Gewerbesteuer ggf. kompensiert werden. Aber wie wird die Steuerermäßigung ermittelt? Worauf bezieht sich der gedeckelte Ermäßigungsbetrag und wie wird er berechnet? Der BFH hat seinen Standpunkt erstmals für den Fall von mehreren Mitunternehmeranteilen deutlich gemacht. Unser Newsletter erläutert die geltenden Grundsätze!

Viel Vergnügen beim Lesen wünscht Ihnen

Christoph Finkenzeller
Online-Redakteur

 
 
 
 
  Gewerbliche Einkünfte: Wie wird die Steuerermäßigung ermittelt?  
 
 

§ 35 EStG ermöglicht für gewerbliche Einkünfte eine Einkommensteuerermäßigung. Der BFH hat erstmals von seiner Seite klargestellt, dass diese Steuerermäßigung bei Beteiligungen an Mitunternehmerschaften betriebsbezogen und nicht gesellschafterbezogen ermittelt wird. Damit ist die Begrenzung des Ermäßigungsbetrags auf die tatsächlich gezahlte Gewerbesteuer für jeden Betrieb gesondert zu berechnen.

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  Fiktive Veräußerungsverluste bei Wegzugsbesteuerung  
 
 

Welche Grundsätze gelten für die Besteuerung des Vermögenszuwachses aus wesentlichen Beteiligungen bei einem Wohnsitzwechsel ins Ausland? Der BFH hat entschieden, dass fiktive Veräußerungsverluste im Rahmen der Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG auch nach den vergangenen gesetzlichen Änderungen keine Berücksichtigung finden. Veräußerungsergebnisse beziehen sich auf die einzelnen Beteiligungen.

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