im Bereich »Steuern« stellen wir uns heute die Frage, ob man steuerlich gefördert in Thailand überwintern darf. Außerdem: Wenn eine Steuer ohne rechtlichen Grund gezahlt wurde – wer ist dann eigentlich der Erstattungsberechtigte? Im Bereich »Recht« geht es um die Frage, ob ein Arbeitgeber seinen im Homeoffice arbeitenden Mitarbeitern Informationen von Arbeitgeberverbänden per Mail weiterleiten muss. Weiteres »Recht«-Thema: Der Anspruch auf Erwerbsminderungsrente bei Abschaffung des eigenen Pkw. Im Bereich »Finanzen« beschäftigen wir uns mit dem Streit-Thema Ausbaubeiträge. Konkret geht es um Fälle, in denen wiederkehrende Beiträge für Grundstücke erhoben werden, die keinen Zugang beziehungsweise keine Zufahrt zu einer Verkehrsanlage haben und auch nicht genutzt werden.
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Maike Backhaus Redaktion Steuertipps
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Kosten für Überwinterung in Thailand sind keine außergewöhnlichen Belastungen
Die Angabe "in tropischem Klima" in einem amtsärztlichen Attest reicht zur Bestimmung des Kurorts nicht aus. Folge ist, dass Kosten für die Überwinterung eines an Kälteallodynie Leidenden in Thailand nicht als außergewöhnliche Belastungen abzugsfähig sind. Dies hat das Finanzgericht (FG) Münster entschieden.
Die Grundsteuerreform: Alles, was Grundstückseigentümer jetzt wissen müssen
Aus dem Inhalt:Bundesmodell und Ländermodelle: Was gilt wo?Steuermesszahl, Steuermessbetrag, Hebesatz: Was ist das und wann braucht man diese Werte?Woher bekommt man die Daten für die Grundsteuererklärung?Was passiert, wenn man keine Grundsteuererklärung abgibt?
Steuer ohne rechtlichen Grund gezahlt: Zur Person des Erstattungsberechtigten
Nach § 37 Absatz 2 Satz 1 Abgabenordnung gilt: Ist eine Steuer, eine Steuervergütung, ein Haftungsbetrag oder eine steuerliche Nebenleistung ohne rechtlichen Grund gezahlt oder zurückgezahlt worden, so hat derjenige, auf dessen Rechnung die Zahlung bewirkt worden ist, an den Leistungsempfänger einen Anspruch auf Erstattung des gezahlten oder zurückgezahlten Betrags.
Gewerkschaftsinformationen: Keine Pflicht des Arbeitgebers zu Versand per E-Mail
Der Arbeitgeber ist bei einer coronabedingten Beschäftigung der Arbeitnehmer im Homeoffice nicht verpflichtet, Informationen einer Arbeitnehmervereinigung an die dienstlichen E-Mailadressen der bei ihm beschäftigten Arbeitnehmer zu versenden. Dies stellt das Arbeitsgericht (ArbG) Bonn klar.
Erwerbsminderungsrente auch bei Abschaffung des eigenen Pkw
Schaffen wegeunfähige Versicherte ihren Pkw ab, haben sie Anspruch auf Rente wegen voller Erwerbsminderung, weil allein auf die tatsächlich zur Verfügung stehenden Hilfsmittel und Beförderungsmöglichkeiten abgestellt werden darf. Dies hat das Landessozialgericht (LSG) Nordrhein-Westfalen entschieden.
Ausbaubeiträge: Nicht für ungenutzte Grundstücke ohne Zugang zu Verkehrsanlage
Die Erhebung wiederkehrender Beiträge für Grundstücke, die keinen Zugang beziehungsweise keine Zufahrt zu einer Verkehrsanlage haben und auch nicht genutzt werden, scheidet aus. Dies gilt auch dann, wenn die Eigentümer dieses Grundstücks und des Anliegergrundstücks identisch sind. Dies entschied das Verwaltungsgericht (VG) Koblenz.
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