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Sehr geehrter Herr Do,

bei kniffligen Steuerfragen werden bestimmt auch Sie trotz Ihres Fachwissens immer mal wieder unsicher sein. Gut, dass es da die offizielle Möglichkeit einer verbindlichen Auskunft der Finanzverwaltung gibt. Das Problem waren aber bislang v.a. die Bearbeitungszeiten. Eine neue Bearbeitungsfrist verspricht Abhilfe. Zuletzt hat ein BMF-Schreiben hierzu konkrete Praxishinweise gegeben. Für Sie und Ihre Mandanten besonders wichtig: Auch Fragen zu den anfallenden Gebühren werden beantwortet - mehr dazu in unserem Newsletter!

Viel Vergnügen beim Lesen wünscht Ihnen

Christoph Finkenzeller
Online-Redakteur

 
 
Verbindliche Auskunft: Neue Bearbeitungsfrist und Gebühren 
Das BMF hat den Anwendungserlass zur Abgabenordnung (AEAO) geändert und damit auch die gesetzlichen Vorgaben für eine schnellere Bearbeitung von verbindlichen Auskünften umgesetzt und näher bestimmt. Die neue Bearbeitungsfrist von sechs Monaten ist Folge der Modernisierung des Besteuerungsverfahrens. Das BMF-Schreiben klärt zudem, welche Gebühren bei mehreren Antragsstellern erhoben werden. Mehr erfahren arahan © fotolia.de
 
Unrichtiger Umsatzsteuerausweis und Abtretungsanzeige 
Welche Folgen hat eine zu Unrecht vom leistenden Unternehmen offen ausgewiesene Umsatzsteuer in einer Rechnung und welche Folgen hat die spätere Abtretungsanzeige an das Finanzamt? Der BFH hat entschieden, dass eine Abtretungserklärung eine wirksame Berichtigung des Steuerbetrags darstellt, wenn sie spezifisch und eindeutig ist. Eine solche Rechnungsberichtigung wirkt allerdings nicht zurück. Mehr erfahren VRD © fotolia.de
 
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