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| Lieber Herr Do, die Finanzämter versteuern seit 2005 grundsätzlich alle Leistungen (Renten und Einmalauszahlungen) aus einem berufsständischen Versorgungswerk mit dem Besteuerungsanteil als sonstige Einkünfte (Anlage R der Steuererklärung). In einigen Fällen zu Unrecht. Denn aktuell hat der Bundesfinanzhof klargestellt, dass dies nur für Leistungen gilt, die zur Basisversorgung gehören, wie unsere erste Nachricht erläutert. Unsere Webinar-Reihe zu den Themen Vorsorge, Testament, Pflege und Elternunterhalt bietet Ihnen ab sofort effektive und schnelle Wissensvermittlung (Nachricht 2). Kennen Sie diese Situation? Sie wollen in Urlaub fliegen, fahren mit dem Auto zum Flughafen und parken Ihren Wagen in einer Seitenstraße in Flughafennähe, in der keinerlei Parkbeschränkungen bestehen, um die teuren Parkgebühren zu sparen. Meist wird das klappen. Doch unter Umständen finden Sie anschließend Ihren Wagen nicht mehr vor. Nicht etwa weil er gestohlen, sondern weil er abgeschleppt wurde. Geht das? Die Antwort finden Sie in Nachricht drei. Immer mehr Rentner werden vom Fiskus zur Kasse gebeten. Doch wer an alle absetzbaren Kosten denkt, spart bares Geld. Lesen Sie dazu unsere vierte Nachricht. Mit unserer SteuerSparErklärung ist die lästige Pflicht schnell erledigt, und Sie können sich der Kür zuwenden (siehe Nachricht 5). | Bis zum nächsten Mal Ihr | | Michael Santak Redaktion Geldtipps |
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| | | | | INHALT DIESES NEWSLETTERS | | | | | | | | | | |
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| | | | | | Versorgungswerk: Kapitalauszahlung kann steuerfrei sein Die Finanzämter versteuern seit 2005 grundsätzlich alle Leistungen (Renten und Einmalauszahlungen) aus einem berufsständischen Versorgungswerk mit dem Besteuerungsanteil als sonstige Einkünfte (Anlage R der Steuererklärung). In einigen Fällen zu Unrecht, denn aktuell hat der Bundesfinanzhof klargestellt, dass dies nur für Leistungen gilt, die zur Basisversorgung gehören. » Weiterlesen | | | | |
| | | | Dauerparker: Achtung, plötzliches Halteverbot! Kennen Sie diese Situation? Sie wollen in Urlaub fliegen, fahren mit dem Auto zum Flughafen und dann parken Ihren Wagen in einer Seitenstraße in Flughafennähe, in der keinerlei Parkbeschränkungen bestehen, um die teuren Parkgebühren zu sparen. Meist wird das klappen. Doch unter Umständen finden Sie anschließend Ihren Wagen nicht mehr vor. Nicht etwa weil er gestohlen, sondern weil er abgeschleppt wurde. Geht das? » Weiterlesen | | | | |
| | | | Im Rentenalter keine unnötigen Steuern zahlen: Krankheitskosten steuermindernd ansetzen Mannheim. Medizinische Kosten können einen bedeutenden Teil der Rente verschlingen. Da ist es gut zu wissen, dass selbstgetragene Krankheitskosten die Steuerlast mindern, wenn die ergriffenen Maßnahmen medizinisch notwendig sind und dies auch durch wasserdichte Nachweise belegt werden kann. Die Experten des PortalsSteuerGoldiesvon Wolters Kluwer erklären, worauf steuerpflichtige Rentnerinnen und Rentner achten müssen. » Weiterlesen | | | | |
| | | | Die neue SteuerSparErklärung ist da! | | Erstellen Sie schnell, leicht verständlich und mit maximaler Steuererstattung Ihre Steuererklärung 2018. | | Die Software führt Sie im Frage-Antwort-Stil durch die Steuererklärung | | | Fehlerfrei ohne Steuerwissen: Ihre Angaben werden auf Plausibilität geprüft | | | Alle Ihre Daten werden nur auf Ihrem Rechner verschlüsselt gespeichert | Mit der SteuerSparErklärung werden jährlich mehr als 1 Million Steuererklärungen erstellt. Profitieren Sie von über zwei Jahrzehnten Softwareentwicklung. für PC und Mac |
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| | | | Leben & Ereignisse | | | Rente, Pension und Altersvorsorge Trotz der Einschnitte bei der Rente möchten viele Arbeitnehmer so schnell wie möglich ihrem Chef „tschüss" sagen und sich in den vorgezogenen Ruhestand verabschieden. Doch wer zu früh in Rente geht, verliert Geld. » Weiterlesen |
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| | | Diese E-Mail wurde an newsletter@newslettercollector.com geschickt. Wenn Sie unseren kostenlosen Newsletter nicht mehr erhalten möchten, können Sie sich hier abmelden. Kontakt: Telefon: +49 621 8626 262 | Fax: +49 621 8626 263 | E-Mail: info@akademische.de | Web: www.akademische.de Sitz der Gesellschaft: Akademische Arbeitsgemeinschaft Verlagsgesellschaft mbH | Janderstraße 10 | 68199 Mannheim Amtsgericht Mannheim, HRB 729500 | Geschäftsführer: Stefan Wahle | USt.-ID.Nr. DE318 945 162 Impressum | Datenschutz |
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