da unser Steuerrecht ständig im Fluss ist, muss man sich als Steuerzahlerin und als Steuerzahler immer wieder auf den neuesten Stand bringen. Lesen Sie in diesem Newsletter, was sich steuerlich künftig ändern wird.
Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat einen Entwurf für ein Steuerentlastungsgesetz 2022 vorgelegt, der Bundesrat hatte in seiner heutigen Plenarsitzung keine Einwände dagegen. Die Maßnahmen sollen rückwirkend zum 1.1.2022 in Kraft treten. Um welche Entlastungen es geht und was bis zur Umsetzung noch passieren muss, lesen Sie hier.» Weiterlesen
Erbe rechtssicher planen - Angehörige absichern Wer sein Erbe nicht plant, der überlässt sein privates Vermögen gesetzlichen Regelungen. Legen Sie selbst fest wie ihr Vermächtnis aufgeteilt werden soll. Vermeiden Sie unnötige steuerliche Belastungen der Hinterbliebenen. So hilft Ihnen der "ErbschaftsPlaner 2022":privates Vermögen bewerten und verschiedene Erbszenarien vergleichenErstellung eines rechtssicheren TestamentsErbschaftsteuer vermeiden: Schenken oder vererben?Mit dem "ErbschaftsBerater" steht Ihnen neben der Software auch ein umfassender und aktueller Online-Ratgeber zur Verfügung. So bleiben keine Fragen offen und Sie sichern Ihre Liebsten bestmöglich ab.
Das FG Niedersachsen hält die Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge wie Zinsen und Dividenden für verfassungswidrig. Wie das Finanzgericht diese Meinung begründet und wie es jetzt weitergeht, lesen Sie hier.» Weiterlesen
2022 startet die Umsetzung der Grundsteuerreform: Ab dem 1.7.2022 werden nach und nach die Grundsteuerwerte neu festgestellt. Dafür müssen alle Grundstückseigentümer zwischen dem 1.7.2022 und dem 31.10.2022 eine Steuererklärung für ihre Grundstücke sowie Betriebe der Land- und Forstwirtschaft abgeben. Ab April informieren fast alle Bundesländer »ihre« Immobilieneigentümer über Fristen und einzureichende Unterlagen.» Weiterlesen
Vermeiden Sie Fehler bei der Erstellung der Betriebs- und Nebenkostenabrechnung. Die Software "NebenkostenAbrechnung 2022" hilft privaten Vermietern bei der rechtssicheren Umlage von Betriebs-, Heiz- und Nebenkosten für beliebig viele Objekt-, Wohnungs- und Mieterdaten. Sparen Sie Zeit und vergessen Sie nichts durch vorangelegte Kostenarten und gängige Umlageschlüssel - beliebig erweiterbar! » Weiterlesen
Die Grundsteuerreform stellt viele Eigentümer einer Immobilie oder eines Grundstücks vor eine Herausforderung: Sie müssen das erste Mal selbst eine »Grundsteuer-Erklärung« abgeben und dem Finanzamt ihren Grundstückswert melden. Das Ganze muss elektronisch erfolgen und zwischen dem 1.7.2022 und dem 31.10.2022 erledigt werden. Hinzu kommt: Ein Flickenteppich aus unterschiedlichen Vorschriften in den einzelnen Bundesländern schafft Unsicherheit.
Ab Anfang Juli 2022 bieten wir Ihnen dafür unsere Software an. Damit erstellen und übermitteln Sie Ihre Erklärung einfach und sicher. Das Produkt eignet sich besonders, wenn Sie eines oder mehrere Wohngrundstücke oder unbebaute Grundstücke besitzen.
Unser Produkt ist Ihr verlässlicher Partner – egal, in welchem Bundesland Ihr Grundstück liegt. Wir führen Sie stringent und mit leicht verständlichen Hilfetexten durch die Steuererklärung, ohne dass Sie sich Gedanken über die Steuerformulare machen müssen. Wenn Sie die Daten Ihres Grundstücks eingeben, fügt die Software unterstützend die notwendigen Werte wie z.B. Bodenrichtwerte aus verschiedenen Quellen ein.
Sie können Ihre Grundsteuer-Erklärung ganz bequem mit Ihrem ELSTER-Zertifikat ans Finanzamt schicken – so wie Sie es von der SteuerSparErklärung kennen.
Sicherheit ist uns wichtig: Ihre Daten werden nur auf Ihrem Gerät gespeichert und verschlüsselt an das Finanzamt übermittelt! Wie Sie sich auf die »Grundsteuer-Erklärung« vorbereiten können und was Sie jetzt schon wissen müssen, haben wir auf einer ausführlichen Themenseite zusammengestellt.
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