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Sehr geehrter Herr Do,

wenn Sie Mandanten bei einer Betriebs- bzw. Außenprüfung betreuen, kann sich die Steuerprüfung ziemlich hinziehen. Falls dann der Erlass eines geänderten Steuerbescheids droht, lohnt es sich, beim Ablauf der Verfahrens genauer hinzuschauen. Der Beginn und die Unterbrechung der Prüfung kann sehr wichtig sein - etwa für eine mögliche Festsetzungsverjährung. Der BFH hat hierzu einige Hinweise gegeben, die Sie kennen sollten, um Ihren Mandanten optimal zu helfen - mehr dazu in unserem Newsletter!

Viel Vergnügen beim Lesen wünscht Ihnen

Christoph Finkenzeller
Online-Redakteur

 
 
 
 
  Außenprüfung: Verjährung nach unterbrochener Prüfung?  
 
 

Wann gelten Außen- bzw. Betriebsprüfungen als unterbrochen? Wichtig ist dies insbesondere dann, wenn sich Betroffene bei der Änderung von Steuerbescheiden auf eine Festsetzungsverjährung berufen wollen. Der BFH hat entschieden, dass auch qualifizierte Prüfungshandlungen, die nur ein Prüfungsjahr betreffen, dazu führen, dass eine mehrjährige Außenprüfung insgesamt als nicht unterbrochen gilt.

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  Personengesellschaften: Gewerblich geprägte Einheits-GmbH & Co. KG?  
 
 

Wann gelten Personengesellschaften nach der gesetzlichen Fiktion als gewerblich geprägt? Der BFH hat dies für eine Sonderform der GmbH & Co. KG näher bestimmt. Im Rahmen der „Einheits-GmbH & Co. KG“ ist die KG demnach bezüglich der gewerblichen Prägung nach § 15 Abs. 3 EStG wie eine normale GmbH & Co. KG zu behandeln. Im Streitfall gab der BFH damit einer vermögensverwaltenden Gesellschaft Recht.

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