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| Sehr geehrter Herr Do,
für Unternehmer, die überwiegend Bargeschäfte tätigen, wie zum Beispiel im Einzelhandel, der Gastronomie und dem Taxigewerbe, ist eine ordnungsgemäße Kassenführung besonders wichtig.
Ab dem 01.01.2017 gelten zusätzlich verschärfte Regeln für alle Registrier- und PC-Kassen, denn die vom BMF mit Schreiben vom 26.11.2010 gewährten Erleichterungen laufen zum 31.12.2016 aus.
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| Spätestens ab dann müssen alle steuerlich relevanten Einzeldaten einschließlich der mit der Kasse erzeugten Rechnung vollständig, richtig, zeitgerecht, geordnet und unveränderbar aufgezeichnet werden. Diese Daten müssen dem Betriebsprüfer über den gesetzlichen Aufbewahrungszeitraum jederzeit lesbar und maschinell auswertbar zur Verfügung gestellt werden können.
Die Kassensysteme werden daher verstärkt in den Fokus von Kontrollen durch das Finanzamt rücken! Werden die neuen Anforderungen nicht umgesetzt, drohen betroffenen Mandanten nicht nur hohe Nachzahlungen an das Finanzamt, sondern im schlimmsten Fall auch strafrechtliche Konsequenzen!
Mit der Mandanten-Information „Verschärfte Anforderungen an elektronische Kassensysteme ab 2017“ können Sie Ihren Mandanten jetzt Antworten auf die folgende Fragen liefern: - Welche Ihrer unternehmerischen Mandanten können aufatmen und müssen nichts tun? Wer muss seine alten Kassen aufrüsten oder - wenn das nicht mehr möglich ist - neue anschaffen?
- Sind ab dem 01.01.2017 alle Unternehmer verpflichtet, elektronische Kassen zum Einsatz zu bringen?
- Welche Kassensysteme müssen angepasst werden?
- Was ist bei offenen Ladenkassen zu beachten?
- Was sind die Anforderungen an die Sicherung der Daten? Was ist genau zu sichern und wie lange ist die Aufbewahrungspflicht?
- Wann entsprechen die Registrierkassen den GoBD?
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| Informieren Sie Ihre Mandanten mit dem neuen Rundschreiben „Verschärfte Anforderungen an elektronische Kassensysteme ab 2017“ darüber, wie sie ihre Kassen ordnungsgemäß führen und den ab dem 01.01.2017 geltenden Anforderungen gerecht werden! | |
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| Ja, ich bestelle die „Mandanten-Information: Verschärfte Anforderungen an elektronische Kassensysteme ab 2017“ | |
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| Schöner, bunter, besser | |
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| | Seit 2016 erscheint unsere Mandanten-Information im attraktiven Zweifarbdruck mit einem neuen, aufgeräumten Layout. Nutzen Sie diese Neuerung, um Ihren Briefkopf oder Ihr Kanzleilogo ebenfalls in Farbe einzudrucken und sich damit noch besser bei Ihren Lesern einzuprägen! Klicken Sie dazu einfach das Bestellfeld „mit Briefkopf“ an und schicken Sie uns Ihren Original-Briefkopf oder Ihr Original-Logo als PDF zu. Der Eindruck in schwarz-weiß kostet 34 € pauschal. Für farbige Eindrucke berechnen wir Ihnen pauschal 130 €.
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| Mandanten-Information: Verschärfte Anforderungen an elektronische Kassensysteme ab 2017 | |
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| Umfang: 8 Seiten, kein Fundstellenverzeichnis, sofort lieferbar
ab 25 Stück | | je 2,25 € | ab 50 Stück | | je 2,05 € | ab 100 Stück | | je 1,85 € | ab 200 Stück | | je 1,75 € |
einmalige Pauschale für Briefkopf-Eindruck schwarz-weiß: | | 34,00 € | farbig: | | 130,00 € |
Datei ohne Briefkopf-Einarbeitung: | | 139,00 € | Datei mit Briefkopf-Einarbeitung: | | 154,00 € |
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| Ja, ich bestelle die „Mandanten-Information: Verschärfte Anforderungen an elektronische Kassensysteme ab 2017“ | |
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| Dieser Sondernewsletter ist ein kostenloser Service für Sie. Sie haben ihn an folgende Adresse erhalten: newsletter@newslettercollector.com
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