Straßenausbaubeiträge: Unbürokratisch und gerecht Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof erklärt die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen durch die Kommunen für unverzichtbar – Rosenthal: „Die Gemeinden sind auf die Beiträge ihrer Bürger angewiesen“ Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat entschieden: Straßenausbaubeiträge sind unverzichtbare Mittel für die Kommunen, um ein gutes und sicheres Straßen- und Wegenetz zu finanzieren. Damit stellt das oberste bayerische Verwaltungsgericht klar: Kommunen müssen die Beiträge erheben, ob sie wollen oder nicht – zumindest, so weit sie eine Satzung haben. Nur in wenigen Ausnahmefällen ist es möglich, davon abzuweichen. „Die meisten Gemeinden sind auf die Beiträge ihrer Bürger angewiesen“, begrüßt SPD-Landtagsabgeordneter Georg Rosenthal diese Klärung der konfliktträchtigen Beiträge durch das Gericht. Damit werde von den Gemeinden der Druck genommen, auf eine Erhebung zu verzichten. Auch Gemeinden, die finanziell gut dastehen, könnten damit nun nicht einfach stillschweigend darauf verzichten. Dabei haben sich einmalige, projektbezogene Beiträge bewährt. „Einmalige Ausbaubeiträge sind eine vergleichsweise unbürokratische und gerechte Möglichkeit, die Bürger an den Kosten zu beteiligen“, so Rosenthal. Bei den einmaligen Straßenausbaubeiträgen werden nur die Anlieger herangezogen, die auch einen Nutzen von den Straßen und dem Zugang zu ihrem Grundstück haben. Die Einführung wiederkehrender Beiträge, was grundsätzlich seit kurzem auch in Bayern möglich ist, hat sich nicht durchgesetzt. Allerdings: Während in Unterfranken kaum eine Gemeinde keine Satzung hat, sind es in Niederbayern gerade einmal 40 Prozent, die über eine Satzung verfügen. Sie fallen damit noch immer durchs Raster: „Dieser Missstand muss ein Ende haben“, erklärt Rosenthal. „Gleichwertige Lebensverhältnisse in Bayern sind nicht mit derart stark abweichenden Regelungen zu vereinbaren.“ |