Newsletter für Betriebsräte: Zu spät wegen Streik: Das gilt für Beschäftigte
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KW 11  
  2024
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Liebe Leserinnen und Leser,
die zahlreichen Streiks im öffentlichen Nah- und Fernverkehr stellen Beschäftigte vor große Herausforderungen. Was ist, wenn sie wegen des Streiks zu spät oder gar nicht zur Arbeit kommen können? Welche Auswirkungen hat das auf die Lohnzahlung? Wir klären auf.
 
Außerdem: Bundesfinanzminister Christian Lindner und Arbeitsminister Hubertus Heil haben den Referentenentwurf für das lang erwartete Rentenpaket II vorgestellt. Was es damit auf sich hat, haben wir Euch zusammengestellt.
Viel Freude beim Informieren!
 
Herzliche Grüße
 
Leslie Schilling
REDAKTION
 
AKTUELLE MELDUNGEN

 
Rentenversicherung
Rentenpaket II – das ist geplant
 
Das Rentenniveau und den Rentenbeitrag langfristig stabilisieren, ein höheres Eintrittsalter verhindern – die Erwartungen an die Ampelkoalition waren hoch. Jetzt haben die zuständigen Ampel-Minister ihr Reformpaket vorgestellt – und ernten Lob und scharfe Kritik, besonders für die Einführung einer neuen Finanzierungssäule.
 
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Bahnstreik
Zu spät zur Arbeit wegen Streik: Das gilt für Beschäftigte
 
Streiks im öffentlichen Nah- und Fernverkehr sind unbeliebt, aber legitime Mittel des Arbeitskampfes. Wer als Arbeitnehmer nicht im Ausstand ist, muss dennoch pünktlich zur Arbeit kommen. Sonst drohen im Einzelfall Abmahnungen oder Lohnkürzungen. Denn das Wegerisiko trägt jeder Arbeitnehmer selbst.
 
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Schlossgespraeche
RECHTSPRECHUNG

 
Betriebsratsarbeit
Drohungen gegen Betriebsräte verboten
 
Der Arbeitgeber darf die Arbeit des Betriebsrats nicht dadurch behindern, indem er den Betriebsratsmitgliedern droht, sie abzumahnen oder ihr Gehalt zu kürzen, wenn sie an einer Betriebsratssitzung teilnehmen wollen. Hält der Arbeitgeber eine Betriebsratssitzung für unzulässig, muss er stattdessen den rechtlichen Weg beschreiten – so das LAG Düsseldorf.
 
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Diskriminierung
Altersdiskriminierung durch Verweigern einer Kreditkarte
 
Verweigert eine Kreditkartengesellschaft einem Rentner/Pensionär eine Kreditkarte, kann darin ein Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz liegen. Im Fall eines ehemaligen Richters am Bundesarbeitsgericht hat das Amtsgericht einen Verstoß bejaht.
 
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PRAXISWISSEN

 
Aus »Gute Arbeit«
»Die AfD torpediert Arbeitnehmer- und Gewerkschaftsrechte«
 
Gesellschaftliche Ungleichheit und Armut gefährden die Demokratie. Erfolge und Gründungen rechtsextremer und populistischer Parteien sind ein Beleg dafür. Doch was würde zum Beispiel die AfD ihren möglichen Wähler:innen bringen? »Gute Arbeit« sprach darüber mit Anja Piel vom DGB-Bundesvorstand.
 
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Aus »Computer und Arbeit«
BAG zum Datenschutzkonzept des Betriebsrats
 
Arbeitgeber können ein Auskunftsverlangen des Betriebsrats ablehnen, wenn dieser keine hinreichenden Datenschutzmaßnahmen getroffen hat. Aber wie muss das Datenschutzkonzept des Betriebsrats ausgestaltet sein? Eine aktuelle Entscheidung des BAG gibt wichtige Anhaltspunkte. Mehr dazu erfahrt Ihr von Raphael Lugowski in »Computer und Arbeit« 2/2024.
 
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