Stromtipp Newsletter Newsletter vom 04. Mai 2017

Topnews der letzten 7 Tage


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Achtung: Preiserhöhungen 2017 !

Strom- und Gastarifwechsel nicht verpassen


Viele Anbieter haben Anfang 2017 die Strom- und Gaspreise erhöht, andere haben dies angekündigt.

Wer künftig nicht unnötig viel Geld für Strom und Gas ausgeben will, sollte jetzt einen Tarifcheck machen. Mit unseren Vergleichsrechnern geht dies besonders einfach und schnell.

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Topnews der letzten 7 Tage
‣ EWE wegen unrechtmäßiger Vertragsverlängerungen verklagt

Der Stromanbieter EWE hatte Kunden Angebote zu Vertragsverlängerungen gemacht, die ohne die Zustimmung der Kunden wirksam werden sollten. Dagegen hat die Verbraucherzentrale Niedersachsen geklagt – und EWE hat verloren.
 
Der Strom- und Gasanbieter EWE aus dem niedersächsischen Oldenburg hatte Kunden im Anschluss an eine Mindestvertragslaufzeit Verlängerungsangebote gemacht. Der Vertrag sollte sich auch ohne explizite Zustimmung des Kunden verlängern. Die EWE-Formulierung dazu lautete: "Wenn Sie mit diesem neuen Vertragsangebot einverstanden sind, nehmen Sie es einfach nur zu Ihren Unterlagen und wir beliefern Sie ab (Datum) zu den oben genannten Konditionen.“

Nach Meinung der Verbraucherzentrale Niedersachsen hat EWE damit „den Grundsatz eines Vertragsschlusses völlig auf den Kopf gestellt: „Eine ausbleibende Reaktion des Kunden darf keinesfalls als Zustimmung zu einem Vertrag gewertet werden“, erklärt Tiana Preuschoff, Energierechtsexpertin im Projekt Marktwächter Energie der Verbraucherzentrale Niedersachsen. Im Gerichtsprozess lenkte EWE ein und unterschrieb eine entsprechende Unterlassungserklärung. Zukünftig verpflichtet sich EWE derartige Formulierungen und Absichten zu unterlassen.
 
EWE ist in weiten Teilen Niedersachsens Grundversorger und gehört niedersächsischen Städten und Kommunen. Zuletzt hatte EWE negative Schlagzeilen im Zuge einer Spenden-Affäre und der daraus folgenden Entlassung des Vorstandsvorsitzenden gemacht.
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‣ Aktueller Stromspiegel veröffentlicht


Sind Sie ein Stromverschwender oder ein Energiesparer? Mithilfe des gerade aktualisierten Stromspiegels der „Stromsparinitiative“ können Sie ihren individuellen Stromverbrauch mit ähnlichen Haushalten vergleichen. 
 
Die vom Bundesumweltministerium geförderte „Stromsparinitiative“ hat zum sechsten Mal den Stromspiegel veröffentlicht. Mit dem Stromspiegel ist es Verbrauchern möglich, den eigenen Stromverbrauch einzuschätzen. Im Vergleich mit ähnlichen Haushalten wird der eigene Verbrauch von „niedrig“ bis „sehr hoch“ eingeordnet.
 
Für den Vergleich wurden bundesweit 161.000 Verbrauchsdaten ausgewertet. Individuelle Faktoren wie Haushaltsgröße, Gebäudetyp und Art der Warmwasseraufbereitung wurden berücksichtigt. Stromverbraucher, die mehr Strom als der Durchschnitt verbrauchen, haben laut Initiative erhebliches Einsparpotential. Ein 4-Personen-Haushalt im Einfamilienhaus hat nach den Vergleichswerten einen geringen Stromverbrauch, wenn der jährliche Stromverbrauch zwischen 2.900 und 3.500 kWh liegt. Ein Verbrauch dieser Gruppe über 5.900 kWh wird dagegen als „sehr hoch“ eingestuft. Ihren individuellen Stromverbrauch können Sie auf der Webseite der Initiative vergleichen.
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