| Newsletter vom 09. März 2017 |
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Topnews der letzten 7 Tage | ‣ Verbraucherzentrale: Zu hohe Gebühren bei Mahnungen und Stromsperren ‣ TelDaFax-Pleite: Ehemalige Vorstände zu Bewährungsstrafen verurteilt ‣ Trotz Kaufprämie: Absatz von E-Autos stagniert ‣ EWE: Aufsichtsrat setzt Vorstandsvorsitzenden ab ...weitere News
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| Topnews der letzten 7 Tage | ‣ Verbraucherzentrale: Zu hohe Gebühren bei Mahnungen und Stromsperren
Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat in einer Prüfung von 109 Grundversorgern in NRW ermittelt, dass die Entgelte, die von Stromversorgern für Mahnungen, Sperrungen und Wiederanschlüsse erhoben werden, intransparent und teilweise deutlich überhöht sind. Dabei gibt es zwischen einzelnen Grundversorgern groÃe Unterschiede.  Die Verbraucherzentrale NRW hat die Entgeltregelungen von 109 Grundversorgern in Nordrhein-Westfalen untersucht. Im Fokus standen Mahngebühren sowie die Entgelte für das Stromsperren und den Wiederanschluss. Die Verbraucherschützer unterstellen einigen Stromanbietern überzogene Gebühren und Intransparenz in deren Darstellung. Gebühren für Mahnungen lagen laut Prüfungsergebnis zwischen 1,50 Euro und 7 Euro. Für die Ankündigung einer Stromsperre wurden im günstigsten Fall rund 2,50 Euro berechnet â im teuersten satte 30 Euro. Die Verbraucherschützer weisen darauf hin, dass die jeweiligen Kosten der Stromversorger kaum voneinander abweichen dürften.  Mangelnde Intransparenz wirft die Verbraucherzentrale den Grundversorgern auch bei den Gebührenberechnungen für Stromsperren und Wiederanschluss vor. Obwohl der eigentliche Aufwand vom Netzbetreiber geleistet wird und Netz-übergreifend auf einem Niveau sein dürfte, erheben viele Grundversorger zusätzliche  teils deutliche Aufschläge. In Kleve wurden für die Leistungen 27,48 Euro erhoben, dagegen in Heinsberg laut Verbraucherschützer 190,40 Euro. Wolfgang Schuldzinski, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW: "Was on top zu zahlen ist und warum, bleibt bei vielen Grundversorgern ein Buch mit sieben Siegeln".  Die Verbraucherschützer kritisieren die Entgeltforderungen als unsozial. Das Herauskommen aus der Schuldenfalle würde durch zusätzliche Belastungen weiter erschwert. . ‣ TelDaFax-Pleite: Ehemalige Vorstände zu Bewährungsstrafen verurteilt Zwei ehemalige Vorstände des im Jahr 2011 in die Insolvenz gegangenen Energieanbieters TelDaFax sind wegen Insolvenzverschleppung und Verletzung von Buchführungspflichten verurteilt worden. Vor dem Landgericht Bonn erhielten die Manager Bewährungsstrafen von 16 bzw. 12 Monaten.
Als die TelDaFax Holding AG im Jahr 2011 in die Insolvenz ging, hatte Deutschland einen neuen Pleite-Rekord. Insgesamt 750 Millionen Euro schuldete TelDaFax seinen Gläubigern, darunter rund 300.000 Kunden, die sich gröÃtenteils in Tarifen mit Vorkasse befanden. Nun, sechs Jahre später, wurden die ehemaligen TelDaFax-Vorstände Klaus Bath und Gernot Koch wegen Insolvenzverschleppung und Verletzung von Buchführungspflichten verurteilt. Das Landgericht Bonn erkannte bei beiden Angeklagten hohe âkriminellen Energie, weil sie die zu bedienenden Forderungen danach priorisierten, dass sie vor allem die Gläubiger, die ihre Forderungen nachdrücklich verfolgten, befriedigten.â Strafmildern berücksichtigte das Gericht, u.a. dass Barth und Koch nicht vorbestraft seien und deren Handeln vom Verhalten staatlicher und privater GroÃgläubiger begünstigt wurde.  Das Landgericht stellte fest, dass die TelDaFax-Gruppe bereits 2009  insolvent gewesen sei. Einige Gläubiger hätten durch Stundungen jedoch die weitere Existenz ermöglicht. So stundete das Finanzamt eine hohe zweistellige Steuerschuld, obwohl eine Prüfung ergeben hatte, dass eine bilanzielle Ãberschuldung vorlag. Auch der Fussballklub Bayer Leverkusen, dessen Hauptsponsor TelDaFax war, räumte dem Energieversorger die Stundung von Sponsorengeldern ein.  Die Tatsache, dass einige Gläubiger bereits vor 2011 von einer Insolvenz des Stromanbieters hätten ausgehen müssen, könnte sich nun als Vorteil für die 300.00 ehemaligen Kunden erweisen. Nach dem Gesetz können Zahlungen zurückgefordert werden, wenn der Zahlungsempfänger von einer (verschleppten) Insolvenz wusste oder hätte wissen müssen. Auf dieser gesetzlichen Grundlage ist es dem Insolvenzverwalter gelungen, bisher rund 25 Millionen Euro âeinzutreibenâ. Geschädigte Kunden, die Forderungen gegenüber TelDaFax angemeldet hatten, könnten zumindest einen Teil zurück erhalten.  . ‣ Trotz Kaufprämie: Absatz von E-Autos stagniert
Nach Zahlen des Kraftfahrzeug Bundesamtes wurden im Jahr 2016 11.410 E-Autos in Deutschland zugelassen. Damit liegen die Zulassungen von Elektro-Fahrzeugen auf Vorjahres-Niveau. Die seit Mai 2016 geltende Kaufprämie für E-Autos bleibt damit ohne gröÃere Wirkung.  Der Anteil der Elektrofahrzeuge an den gesamten Pkw-Zulassungen in Deutschland betrug in 2016 0,34 Prozent Und  lag damit noch unter dem Vorjahreswert (0,386 Prozent). Auch die absoluten Zahlen waren laut Daten des Kraftfahrzeug Bundesamtes rückläufig. Mit 11.410 Zulassungen wurden rund 1.000 weniger Elektrofahrzeuge zugelassen als in 2015.  In einigen Bundesländern gab es statistisch jedoch auch eine positive Entwicklung. Den höchsten Neuzulassungsanteil hat Baden-Württemberg. Hier beträgt der Anteil 0,463 Prozent â immerhin wurden mit 2.125 rund 600 E-Autos in 2016 mehr zugelassen als im Vorjahr. Die meisten Zulassungen von E-Autos zählt das Bundesamt in Bayern mit 2.684. Die niedrigste Zulassungsquote von Elektro-Pkw weist Sachsen-Anhalt mit 0,13 Prozent auf. Allerdings sind die Zahlen bundesweit so niedrig, dass bspw. die Zulassungen von Flotten-Fahrzeugen die Statistik verzerren.  Im Gegensatz zu den reinen Elektro-Pkw stieg die Zahl der Neuzulassungen im Bereich Hybrid kräftig an. Mit knapp 48.000 Hybrid-Pkw wurde der Vorjahreswert um rund 14.000 Neuzulassungen übertroffen. Der Marktanteil beträgt bundesweit 1,43 Prozent. Spitze ist hier das Saarland mit fast 2 Prozent Anteil an den Gesamtzulassungen, Schlusslicht Hamburg mit 0,8 Prozent. . ‣ EWE: Aufsichtsrat setzt Vorstandsvorsitzenden ab
Wie erwartet hat sich die EWE AG von seinem bisherigen Vorstandsvorsitzenden Matthias Brückmann getrennt. Der Aufsichtsrat des Oldenburger Energieversorgers stimmte einstimmig für die Abberufung. Nachfolger, auch für die bereits seit Monaten vakanten Vorstandsposten Technik und Personal sind noch nicht gefunden.  Auf Basis eines Untersuchungsberichtes der Beratungsgesellschaft KPMG zur sogenannten Spendenaffäre hat der Aufsichtsrat der EWE AG die Abberufung des Vorstandsvorsitzenden beschlossen. Brückmann hatte eine Spende an die Stiftung der Klitschko Brüder in Höhe von 253.000 Euro eigenmächtig und gegen die Statuten des Energieversorgers angewiesen. Vorstandsmitglied Michael Heidkamp, der die Spende abzeichnete darf weiterhin im Amt bleiben.  Die EWE AG mit Sitz in Oldenburg zählt mit rund 9.000 Mitarbeitern und einem Umsatz von 8 Milliarden Euro zu den gröÃeren Energieversorgern in Deutschland. Anteilseigner sind im Wesentlichen 21 niedersächsische Kreise und Städte. Die EWE liefert seit Monaten negative Schlagzeilen und mit der Abberufung von Brückmann entschärft sich die Lage nur teilweise. Derzeit laufen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft wegen Verdachts der Korruption einiger Mitarbeiter des Unternehmensbereiches EWE Netz. . Tipps der Redaktion: | Gewerbestromanbieter | Gewerbetarife | Anmeldung Gewerbestrom | Das ZuHause-Kraftwerk für KMU? | Stromanbieter in Deutschland | |
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