Stromtipp Newsletter Newsletter vom 11. Mai 2017

Topnews der letzten 7 Tage


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Topnews der letzten 7 Tage
‣ Spanien verklagt - auch deutsche Energieversorger hoffen auf Millionenentschädigungen



Spanien hatte in der Vergangenheit die Vergütung für eingespeisten Solartstrom rückwirkend abgesenkt. Energieversorger und Fonds hatten dagegen geklagt. Der erste Fonds hat jetzt eine Millionenentschädigung zugesprochen bekommen.

Die ehemalige konservative spanische Regierung hatte vor Jahren die Vergütung für eingespeisten Solarstrom abgesenkt. Für scharfe Proteste und Gerichtsverfahren sorgte dabei die rückwirkende Absenkung. Vor dem Schiedsgericht der Weltbank (ICSID) hat nun der britische Investmentfond Eiser eine Entschädigung in Höhe von 128 Millionen Euro zugesprochen bekommen. Das ICSID stellte einen Verstoß gegen den Energiecharta-Vertrag fest. Daran werden Investoren stabile und gerechte Rahmenbedingungen für Investitionen zugesagt. Spanien hatte den Vertrag 1994 unterzeichnet. Die frühere spanische Regierung unter dem Ministerpräsidenten Rajoy hatt versucht den Staatshaushalt durch die rückwirkenden Kürzungen zu entlasten.

Neben dem Investmentfond sind auch einige deutsche Energieversorger, die in Spanien aktiv sind, betroffen. Nach der Entscheidung des ICSID hoffen diese nun auf größere Summen zur Entschädigung. Schätzungen gehen davon aus, dass der spanische Staat bis zu 7 Milliarden Euro Entschädigungen zahlen muss. Da das Schiedsgericht der Weltbank lediglich für Klagen ausländischer Unternehmen zuständig ist, gehen die vielen spanischen Solaranlagenbetreiber leer aus. Für diese sind spanische Gerichte zuständig, die bisher jedoch im Sinne der spanischen Regierung gehandelt haben. Letzte Hoffnung für spanische Investoren, darunter auch viele Privatpersonen, hoffen nun auf den Europäischen Gerichtshof.
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‣ EWE wegen unrechtmäßiger Vertragsverlängerungen verklagt

Der Stromanbieter EWE hatte Kunden Angebote zu Vertragsverlängerungen gemacht, die ohne die Zustimmung der Kunden wirksam werden sollten. Dagegen hat die Verbraucherzentrale Niedersachsen geklagt – und EWE hat verloren.
 
Der Strom- und Gasanbieter EWE aus dem niedersächsischen Oldenburg hatte Kunden im Anschluss an eine Mindestvertragslaufzeit Verlängerungsangebote gemacht. Der Vertrag sollte sich auch ohne explizite Zustimmung des Kunden verlängern. Die EWE-Formulierung dazu lautete: "Wenn Sie mit diesem neuen Vertragsangebot einverstanden sind, nehmen Sie es einfach nur zu Ihren Unterlagen und wir beliefern Sie ab (Datum) zu den oben genannten Konditionen.“

Nach Meinung der Verbraucherzentrale Niedersachsen hat EWE damit „den Grundsatz eines Vertragsschlusses völlig auf den Kopf gestellt: „Eine ausbleibende Reaktion des Kunden darf keinesfalls als Zustimmung zu einem Vertrag gewertet werden“, erklärt Tiana Preuschoff, Energierechtsexpertin im Projekt Marktwächter Energie der Verbraucherzentrale Niedersachsen. Im Gerichtsprozess lenkte EWE ein und unterschrieb eine entsprechende Unterlassungserklärung. Zukünftig verpflichtet sich EWE derartige Formulierungen und Absichten zu unterlassen.
 
EWE ist in weiten Teilen Niedersachsens Grundversorger und gehört niedersächsischen Städten und Kommunen. Zuletzt hatte EWE negative Schlagzeilen im Zuge einer Spenden-Affäre und der daraus folgenden Entlassung des Vorstandsvorsitzenden gemacht.
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