‣ Entlastung der Stromkunden um rund 2 Milliarden Euro ab 2017
Die Bundesnetzagentur hat eine deutliche Absenkung der Eigenkapitalzinssätze für Investitionen in die Stromnetz verkündet. Um rund 25 % sinkt der Zinssatz für neue, um sogar 28 % der Zinssatz für ältere Anlagen. Die MaÃnahme wird zu einer Entlastung der Stromkunden führen, die die Netzkosten als Bestandteil des Strompreises tragen. Die Stromverteilnetze werden in Deutschland monopolistisch betrieben. Im Rahmen eines Vergabeverfahrens werden regionale Netze an Unternehmen vergeben. Dabei können einzelne Unternehmen mehrere Netze betreiben. Die gröÃten Verteilnetzbetreiber sind E.ON, RWE, EnBW und Vattenfall, aber auch EWE und die Thüga, ein Zusammenschluà von hundert Energieunternehmen. Diese Konzerne halten teilweise weitere Anteile an kleineren Netzbetreibern (Stadtwerken), die ansonsten überwiegend im Besitz der Kommunen sind. Die Vergütung der Netzbetreiber ist staatlich reguliert. Die Bundesnetzagentur legt für jedes Netz die jährliche Vergütung fest - auf Antrag des Netzbetreibers. Die Vergütung berücksichtigt Kosten und Investitionen, gewährt aber auch eine Marge für die Betreiber. Diese Marge erzielt der Netzbetreiber über den Eigenkapitalzins für getätigte Investitionen in das Netz. Diesen Zins hat nun die Bundesnetzagentur für die nächste Periode neu festgelegt. Für Neuinvestitionen sinkt der Zins von 9,05 % auf 6,91 %. Altanlagen werden nur noch mit 5,12 % verzinst, statt wie bisher zu 7,14 %. Die Absenkung dürfte die Stromkunden in Summe um ca. 2 Milliarden Euro pro Jahr entlasten. Die Netzbetreiber sind jedoch weniger erfreut und beklagen, dass in der Zukunft weniger Mittel für notwendige Investitionen z.B. in intelligente Netzsteuerungen zur Verfügung stehen. Vertreter der kommunalem Unternehmen (Stadtwerke) sehen den Verteilnetzausbau als Voraussetzung für die Energiewende deutlich erschwert. Der ab kommenden Jahr reduzierte Zinssatz wird jedoch wahrscheinlich nicht zu einer Absenkung der Stromkosten für Haushalte führen. Die Entlastung von 2 Milliarden Euro wird durch die Erhöhung der EEG-Umlage sowie bereits angekündigte Steigerungen der Netzentgelte (der Ãbertragungsnetzbetreiber) aufgezehrt werden.Â
. ‣ Greenpeace Energy: Kosten für Kohle und Atom höher als EEG-Umlage
Ein vom Energieanbieter Greenpeace Energy in Auftrag gegebenes Gutachten berechnet die Kosten konventioneller Energien mit 10,8 Cent pro Kilowattstunde (kWh). Damit würden "versteckte" Kosten der Kohle- und Atomenergien die derzeitige EEG-Umlage in Höhe von 6,35 Cent weit übersteigen. Vor der anstehenden Erhöhung der EEG-Umlage - voraussichtlich auf knapp unter 7 Cent - werden reihenweise Gutachten veröffentlicht, die Kosten der einzelnen Energiequellen vergleichen. Im Kern geht es um eine Auseinandersetzung zwischen Befürwortern und Gegnern der Energiewende, wie sie derzeit umgesetzt wird. Die Förderung von Wind- und Wasserkraft sowie Solarenergie kosten den deutschen Stromkunden über das Erneuerbare-Energien-Gesetz bzw. dessen Umlage im Jahr rund 23 Milliarden Euro. Dieser Betrag wird im kommenden Jahr definitiv ansteigen. Für Gegner der Energiewende Anlass genug Zukunftsszenarien zu entwickeln, die für die kommenden Jahre stark steigende Kosten vorhersehen. Befürworter der Energiewende halten dagegen. So der Energieanbieter Greenpeace Energy, der Experten des Forum Ãkologisch-Soziale Marktwirtschaft (FÃS) beauftragt hat, die âverstecktenâ Kosten für Kohle, Atom und Gas zu ermitteln und  in den Strompreis (hypothetisch) einzurechnen. Auf einen jährlichen Betrag von 38 Milliarden Euro kommt die FÃS. Dies würde einem Betrag von 10,8 Cent pro kWh entsprechen, also deutlich mehr als die derzeitige EEG-Umlage. Die Experten des FÃS haben einerseits staatliche Finanzhilfen und Steuervergünstigungen, andererseits im hohen MaÃe finanzielle Belastungen durch den Klimawandel sowie durch Umwelt- und Gesundheitsschäden eingerechnet.
. ‣ "Gesund sparen": So heizen sie richtig durch den Winter
Mit sinkenden Temperaturen steigt die Gefahr einer Erkältung. Dabei spielt das richtige Raumklima und das optimale Beheizen der Räume in den eigenen vier Wänden eine wichtige Rolle. Zusätzlich birgt das Heizen groÃes Energieeinsparungspotenzial. Durchschnittlich 78 Prozent des häuslichen Energieverbrauchs entsteht beim Heizen. Hier lohnen sich SparmaÃnahmen also besonders. Jedes Grad weniger spart ca. sechs Prozent Energie. Bei einem durchschnittlichen Familienverbrauch von 20.000 kWh Erdgas sind das beispielsweise rund 100 Euro Einsparung im Jahr Aber welche Temperatur ist für die unterschiedlichen Räume die beste? Heizt man zu viel, trocknet die Luft aus. Heizt man dagegen zu wenig, kühlen Wände und Möbel aus, sodass es selbst nach Stunden mit voll aufgedrehter Heizung nicht warm wird. Grundsätzlich sollte es in Wohn- und Kinderzimmern sowie im Badezimmer behaglich sein, das heiÃt 20 bis 23 Grad. Schlafzimmer dürfen kühler sein. Für einen gesunden Schlaf werden 16 bis 20 Grad sowie ausreichend Frischluft und Luftfeuchtigkeit empfohlen. Bei niedrigeren Temperaturen besteht die Gefahr, dass die Muskeln verspannen. Aber Vorsicht: Bakterien und Viren fühlen sich in geheizten und klimatisierten Räumen richtig wohl und vermehren sich rasch. Nicht so in gut durchlüfteten Zimmern, dort sinkt die Infektionsgefahr rapide. Am besten morgens und abends jeweils mit komplett geöffneten Fenstern stoÃlüften - das reduziert Bakterien und beugt der Erkältung vor. Wohnräume sollten jeweils fünf bis zehn Minuten, Schlafräume sogar bis zu 20 Minuten gelüftet werden. Drehen Sie schon im Vorfeld, zumindest aber währenddessen die Heizkörper in den jeweiligen Räumen ab. Denn laufen diese weiter, geht jede Menge Energie verloren. Wer richtig lüftet, kann auch seinen Energieverbrauch senken und bares Geld sparen - bis zu 50 Euro im Jahr. . ‣ Strom-Speicher: Fördermittel für 2016 sind ausgeschöpft
Aufgrund unerwartet groÃer Nachfrage nach Fördergeldern im Rahmen des Programms âErneuerbare Energien â Speicherâ  sind die entsprechenden Fördertöpfe der Bundes-eigene Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)für 2016  leer. Im kommenden Jahr stehen aber wieder Mittel zur Verfügung.  Strom, der durch Photovoltaik erzeugt wird und nicht durch den Betreiber selber verbraucht wird, wird entweder in das Netz eingespeist oder gespeichert und zu einem späteren Zeitpunkt verbraucht. Die Speicherung von Strom war lange Zeit technisch sehr aufwendig und dementsprechend teuer. Mittlerweile hat die Entwicklung von Photovoltaik-Speichern deutliche Fortschritte gemacht und die Kosten sind gesunken. Für viele Anlagenbetreiber lohnt sich die Anschaffung dennoch nur mit Unterstützung von staatlicher Förderung.  Zu diesem Zweck hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) über die KfW ein Förderprogramm âErneuerbare Energien â Speicherâ aufgelegt. Betreiber von Photovoltaik-Anlagen könne hier Tilgungszuschüsse beantragen. Das dafür bereitgestellte Budget ist jedoch ausgeschöpft, so dass die KfW keine neuen Förderanträge mehr entgegen nimmt. Da die Fördermittel pro Jahr bereitgestellt werden, können ab dem 01. Januar 2017 wieder neue Anträge gestellt werden, denn diese werden dann aus dem 2017er Budget gezahlt. Das Programm ist bis einschlieÃlich 2018 mit Finanzmitteln ausgestattet. Es ist jedoch damit zu rechnen, dass auch das Budget für 2017 nicht die gesamte Nachfrage deckt.  Die KfW weist darauf hin, dass es neben dem Programm âErneuerbare Energien â Speicherâ noch die Möglichkeit vergünstigter Kreditfinanzierungen über die KfW gibt. . ‣ "Label-App": Orientierungshilfe für Produktsiegel
Ist mein Ãko-Strom wirklich grün? Investiert mein Energieanbieter in Erneuerbare Energien? Umwelt-Siegel sollen informieren und bewerten. Doch die Vielfalt der Siegel ist verwirrend. Die VERBRAUCHER INITIATIVE bietet jetzt verbesserte Services zur Orientierung.  Viele Verbraucher orientieren sich beim Einkauf an Produktsiegeln. Strom- und Gaskunden vertrauen auf das Ãko-Siegel ihres Energieanbieters. Die meisten Verbraucher können die Seriösität der Produktsiegel jedoch kaum einschätzen. Hilfe bietet die VERBRAUCHER INITIATIVE mit dem Info-Portal Label-online und jetzt neu mit einer kostenlosen Label-App.  Mit der Label-App haben Verbraucher Zugriff auf Europas gröÃte Label-Datenbank www.label-online.de. Darin beschreibt und bewertet die VERBRAUCHER INITIATIVE über 600 Zeichen in 16 verschiedenen Kategorien. Verbraucher erhalten nützliche Informationen zu Siegeln und können so leichter Kaufentscheidungen treffen. Die Label-App ist derzeit kostenlos im Apple-Store und bei Google Play erhältlich. . ‣ enercity und Expert: âLebenslang teure Energieâ
enercity, die Strommarke der Stadtwerke Hannover und Expert-Elektrofachmärkte bieten gemeinsamen Kunden das Produkt âLebenslangeEnergieâ an. Käufer von bestimmten energie-effizienten Haushaltsgeräten erhalten einen kleinen Rabatt.  Mehr als 70% der privaten Stromkunden sind noch in der Belieferung durch den Grundversorger. Davon hat etwa die eine Hälfte beim Grundversorger bereits den Stromtarif (âKunden mit Sonderverträgenâ) gewechselt, die andere Hälfte zahlt den Strom aus der Grundversorgung. Auch der günstigste Stromtarif eines Grundversorgers ist im Vergleich zu alternativen Stromanbietern nicht günstig, der Grundversorgungstarif ist in der Regel der teuerste. Warum also zahlen viele Kunden mehr für Strom als sie eigentlich müssten? Für eine Kundengruppe ist die Frage leicht zu beantworten: weil sie nicht wechseln können. Kunden mit schlechter Bonität ist es fast unmöglich aus dem Grundversorgungstarif zu wechseln. Kunden, die wechseln könnten, haben dafür vielfältige Gründe. Trägheit, Befürchtungen oder tatsächlich schlechte Erfahrungen mit alternativen Stromanbietern oder der Glaube, beim Grundversorger das beste Preis-Leistungs-Verhältnis zu bekommen.  Kunden, die davon überzeugt sind, beim für sie besten Stromanbieter zu sein, sind für das jeweilige Unternehmen ein Glück aber auch Herausforderung. Die Bindung ist fragil und sollte regelmäÃig gefestigt werden. Dazu lassen sich die Unternehmen manchmal interessante âKundenbindungsmaÃnahmenâ einfallen. enercity-Aktion: Am Ende nur eine geringe Ersparnis Der Energieversorger enercity hat zusammen mit dem Elektrofachhändler Expert die Marketing-Aktion âLebenslangeEnergieâ gestartet. Die funktioniert wie folgt: Kauft ein enercity-Kunde ein bestimmten Elektrogerät beim Expert-Händler, reicht dann die Rechnung bei enercity ein, erhält er jährlich einen Rabatt in Höhe der Stromkosten, die das gekaufte Gerät verursacht. Bei einem Stromverbrauch von 120 kWh würde dies laut enercity einen Rabatt in Höhe von 34 Euro ergeben. Der Rabatt wird so lange gewährt, wie das Gerät âlebtâ â bis maximal 15 Jahre.  Die Rabattierung ist jedoch an Bedingungen geknüpft. Anders als es auf den ersten Blick erscheint, wird nur ein Gerät rabattiert. Der maximale Stromverbrauch dieses Gerätes darf 150 kWh im Jahr nicht überschreiten (passt für eine Kühl-/Gefrierkombination). Der Rabatt beschränkt sich demnach auf einen Betrag um die 40 Euro pro Jahr, wenn der Höchstverbrauch ausgenutzt wird. Wird ein Gerät mit geringerem Verbrauch angeschafft, sinkt der Rabatt entsprechend.  Selbst ein Rabatt von 40 Euro pro Jahr, macht die meisten enercity-Stromtarife nicht attraktiv. Im Vergleich liegen die Stromtarife der Hannoveraner auf den hinteren Plätzen. Stromkunden, die sparen möchten, sollten also effiziente Elektrogeräte kaufen und den Stromanbieter wechseln. Wer auf das Angebot von enercity und Expert eingeht und sich auf eine Laufzeit von 15 Jahren einlässt, wird vergleichsweise kaum sparen, sondern eher âLebenslang teure Energieâ bezahlen.  Im Rahmen der enercity-Aktion wird eine Kundengruppe komplett benachteiligt. Kunden in der enercity-Grundversorgung sind von der Aktion ausgenommen. Wer auf die Ãberschrift der Marketing-Aktion vertraut, dass âalle Kundenâ profitieren können, liegt falsch. . ‣ Langfristige Entwicklung der EEG-Umlage: ungewiss
Eine Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln (IW) hat versucht die Höhe der EEG-Umlage im Jahr 2025 zu berechnen â und ist gescheitert. Zwischen 7,5 und 10 Cent je kWh schwanken die Ergebnisse.  Die Förderung Erneuerbarer Energien kostet jährlich rund 23 Milliarden Euro. Jeder private Stromkunde zahlt dafür  im Rahmen seiner Stromrechnung die sog. EEG-Umlage. Derzeit liegt diese bei 6,35 ct/kWh â im kommenden Jahr soll er sich auf 7,1 bis 7,6 ct/kWh erhöhen.  Im Rahmen einer Studie hat das IW versucht, die Höhe der EEG-Umlage für das Jahr 2025 zu berechnen. Die Wissenschaftler gehen von einer Erhöhung der Förderkosten zwischen 3,3 bis 6,9 Milliarden Euro aus. Für die EEG-Umlage würde dies eine Erhöhung auf 7,5 bis 10 ct/kWh ausmachen. Schwachpunkt der Studie ist jedoch laut IW, dass zu viele Faktoren, die nicht berechenbar sind, die Stromkosten beeinflussen. Anders ausgedrückt, die Studie ist für den Mülleimer. Medien, die nun die âHorror-Zahlâ 10 Cent verbreiten, sollten ignoriert werden.  . ‣ Care Energy: AuÃendienst auÃer Kontrolle Beim umstrittenen Energiedienstleister Care Energy häufen sich die Kundenbeschwerden über AuÃendienstmitarbeiter. Da Care Energy aber offensichtlich nicht in der Lage ist, die jeweiligen Mitarbeiter zu identifizieren, werden jetzt kurzerhand Kontaktdaten aller AuÃendienstmitarbeiter im Netz veröffentlicht. So sollen geschädigte Kunden das Problem selber lösen.  In einer Mitteilung auf der Care Energy Facebook-Seite kündigt das Unternehmen an, eine âMitarbeiterliste der ehemaligen und aktiven AuÃendienstberater frei (zugeben)â. Hintergrund sind offensichtlich stark ansteigende Beschwerden über falsch beratende AuÃendienstmitarbeiter und das Unvermögen des Hamburger Dienstleisters diese Beschwerden den jeweiligen Mitarbeiter zu zuordnen.  Ãblicherweise können Unternehmen Vertragsabschlüsse immer jeweiligen Vertriebsmitarbeitern zuordnen. Dies ist einerseits aus Gründen der Beratungsqualität geboten, andererseits für die Berechnung von Verkaufs- oder AbschluÃprovisionen notwendig. Dass Care Energy dazu nicht in der Lage ist, weist auf unkontrollierte Vertriebsaktivitäten des Unternehmens hin.  Für diese Unzulänglichkeiten soll nun der Kunde einspringen. Mit der Veröffentlichung der Mitarbeiterliste delegiert Care Energy eigene Aufgaben an die betroffenen Kunden. Als problematisch könnten dies auch die AuÃendienstberater der Care Energy empfinden, wenn deren Kontaktdaten im Internet zugänglich sind. . ‣ EU-Parlament ratifiziert Pariser Klimaabkommen
Nach dem Deutschen Bundestag in der vorletzten Woche hat heute das EU-Parlament den auf der Pariser Klimakonferenz ausgehandelten Vertrag raitifiziert. Der Vertrag kann damit in Kraft treten. Das Klimaschutzabkommen, das Ende letzten Jahres in Paris ausgehandelt wurde, kann in Kraft treten. Die notwendigen Ratifizierungen nationaler Parlamente wurde erreicht. Dazu mussten 55 Länder, die zusammen mindestens für 55 Prozent der weltweiten Treibhausgase verantwortlich sind, zustimmen. Vor rund zwei Monaten hatten China und die USA als die gröÃten Treibhausgas-Verursacher das Abkommen ratifiziert. Damit war quasi der Durchbruch erreicht. Indien folgte und nun hat auch die Europäische Union die formale Zustimmung gegeben. Die Entscheidung des Europäischen Parlaments war lange Zeit offen, da es keine Einigkeit über individuelle MaÃnahmen einzelner Staaten gab. Osteuropäische Länder waren zu weniger reduzierenden MaÃnahmen bereit als die meisten westeuropäischen Staaten. Die Zustimmung des EU-Parlaments erfolgt heute, ohne dass die Konflikte gelöst sind. Die EU hat demnach noch viele offene Punkte, wer reduziert mit welchen MaÃnahmen wieviel Treibhausgase, zu lösen. Dennoch sind die übergeordneten Ziele für Europa nun festgeschrieben.
. ‣ Weiter sinkender Energiebedarf und niedrigere Preise reduzieren Kosten für Heizenergie
Sinkende Preise für Gas und fortschreitende Energieeffizienz von Häusern und Wohnungen führen weiterhin zu sinkenden Kosten für Heizenergie. Seit dem Jahr 2013 ist der Heizenergiebedarf um rund 18 Prozent gesunken. Die Energiepreise sind zudem von 2014 auf 2015 um rund 6 Prozent gefallen.  Der sinkende Heizenergiebedarf ist auf MaÃnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz zurück zu führen. Treiber sind hier insbesondere groÃe Wohnungsgesellschaften. Der vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) auf Grundlage von Daten des Energiedienstleisters ista Deutschland GmbH berechnete Wärmemonitor 2015 zeigt, dass groÃe Unternehmen häufiger und umfassender sanieren als private EigentümerInnen und KleinvermieterInnen. Immobilienunternehmen mit einem Portfolio von mehr als 1.000 Wohnungen erreichen durch eine Sanierung im Durchschnitt eine Absenkung des Energiebedarfs von 36 Prozent. Private Kleininvestoren mit weniger als 21 Wohnungen erzielen dagegen lediglich eine Reduzierung um rund 18 Prozent. Neben sogenannten Skaleneffekten kann ein Teil des Sanierungserfolgs auf die GröÃe des Projektes zurückgeführt werden: Je gröÃer das zu sanierende Gebäude, desto gröÃer ist auch die Verbesserung der Energieeffizienz. Dieser Vorteil kommt allerdings erst bei einer Vollsanierung richtig zum Tragen. Die Mehrzahl der energetischen Sanierungen in Deutschland dürfte jedoch von privaten EigentümerInnen durchgeführt werden, denn rund 58 Prozent der Geschosswohnungen sind in privatem Streubesitz, und der Bestand von Ein- und Zweifamilienhäusern wird zum gröÃten Teil selbst genutzt. Hier sieht das DIW nach stärkeren Unterstützungsbedarf durch staatliche FördermaÃnahmen. Die weniger starken SanierungsmaÃnahmen bei privaten Eigentümern, zeigt sich auch in einem Vergleich der Regionen. Die Quote der Wohnungen in Privatbesitz ist in Westdeutschland höher. Daraus resultieren laut DIW Unterschiede beim Energiebedarf: In den alten Ländern lag der Heizenergiebedarf für die Heizperiode 2015 rund 6,5 Prozent über dem durchschnittlichen Verbrauch in den neuen Ländern. . ‣ Strommenge aus Nordsee-Offshore-Windkraft hat sich verdoppelt
Wie der Ãbertragungsnetzbetreiber TenneT mitteilte, stieg die Offshore erzeugte Windkraft in der Nordsee um mehr als das Doppelte auf 5,18 Terawattstunden im ersten Halbjahr 2016 (Vorjahreszeitraum 2,26 TWh). Der Anteil des âNordsee-Stromsâ am gesamten Windmarkt legte auf 12,6 Prozent zu.  Windkraft boomt. Im letzten Jahr vor Inkrafttreten der Neuregelung des Erneuerbaren Energien Gesetztes (EEG) legt die Windbranche nochmal richtig zu. Durch neue Offshore-Windanlagen, die in 2016 erstmals ans Netz gingen, vergröÃerte sich der Marktanteil des Stroms aus Offshore-Windkraft. Strom aus dem Nordsee-Raum verdoppelte seine Menge und den Marktanteil. Mit 5,18 TWh in den ersten 6 Monaten liegt die Stromerzeugung aus der Nordsee auch weit über dem Wert aller Ostsee-Anlagen. Windkraft aus Offshore-Anlagen in der Ostsee erzeugt 0,61 TWh.Onshore, also Anlagen an Land, wurden bundesweit 35,3 TWh erzeugt.  Die EEG-Ausbauziele sehen 6.500 Megawatt Offshore-Windkapazitäten bis 2020 vor. Vier weitere Anbindungssysteme wird TenneT bis Ende 2019 nach eigenen Angaben fertigstellen, sodass dann rund 7.100 Megawatt an Ãbertragungskapazität in der Nordsee zur Verfügung stehen werden. Den gesamten Strom an Land zu transportieren wird dann kein Problem darstellen. Der Ausbau der Ãbertragungskapazitäten an Land (z.B. Richtung Süddeutschland) hinkt jedoch hinterher. . ‣ E-Auto: VW präsentiert Modellstudie I.D.
Volkswagen hat auf dem Pariser Automobilsalon die Studie des I.D. präsentiert â dem ersten VW-Modell, das ausschlieÃlich als Elektrofahrzeug konzipiert ist. Ab dem Jahr 2020 wird Volkswagen das Modell in Serie bauen. Die im letzten Jahr verkündete neue Elektromobilitäts- Strategie des Volkswagen-Konzerns zeigt sich nun erstmals in Form einer Studie auf dem Automobilsalon in Paris. Mit dem Modell I.D. möchte VW ab dem Jahr 2020 den Markt für Elektrofahrzeuge erobern. Der I.D. ist das erste von Volkswagen ausschlieÃlich als E-Auto konzipierte Modell. Bisher und über die nächsten 4 Jahre bilden âeingeführteâ Modellreihen wie der e-Golf die Angebotspalette. Die heute präsentierte Studie I.D. wird in vier Jahren mit einem 170 PS Elektromotor und einer Reichweite von bis zu 600 Kilometer gebaut werden. Der Wagen wird etwas kürzer als der heutige Golf, soll jedoch einen deutlich gröÃeren Innenraum haben. Möglich wird dies durch den Elektromotor im Heck und die Batterien im Fahrzeugboden. Der I.D. wird ab 2025 als âI.D.Pilotâ zu einem selbstfahrenden Auto erweitert. Eine Videopräsentation anlässlich der Pressekonferenz in Paris finden Sie hier.
. ‣ Steuerliche Förderung von E-Autos verlängert
Der Bundestag hat die steuerliche Förderung für Elektro-Fahrzeuge verlängert und ausgeweitet. Die Befreiung von der Kfz-Steuer wurde rückwirkend zum 01. Januar 2016 auf eine Dauer von 10 Jahren ausgeweitet. In diese Regelung werden nun auch umgerüstete Fahrzeuge eingeschlossen. Für alle reinen Elektrofahrzeuge einschlieÃlich Brennstoffzellenfahrzeuge mit erstmaliger Zulassung vom 18. Mai 2011 bis 31. Dezember 2015 galt eine von fünf auf zehn Jahre verlängerte Kraftfahrzeugsteuerbefreiung. Bei erstmaliger Zulassung solcher Fahrzeuge seit dem 1. Januar 2016 bis zum 31. Dezember 2020 gilt eine fünfjährige Steuerbefreiung. Diese Steuerbefreiung wurde jetzt rückwirkend zum 1. Januar 2016 in eine zehnjährige Steuerbefreiung geändert und auf technisch angemessene, verkehrsrechtlich genehmigte Elektro-Umrüstungen ausgeweitet. Weiterhin wurde eine Steuerbefreiung für vom Arbeitgeber gewährte Vorteile für das Aufladen eines privaten Elektrofahrzeugs im Betrieb des Arbeitgebers eingeführt. Dazu zählen auch zulassungspflichtige Elektrofahrräder, die schneller als 25 Stundenkilometer fahren können (sogenannte S-Pedelecs). Zusätzlich wird die Ãberlassung von Ladevorrichtungen an Arbeitnehmer begünstigt. Darüber hinaus erfasst die Steuerbefreiung des Ladestroms auch betriebliche Fahrzeuge, die der Arbeitnehmer privat nutzen kann (sogenannte Fahrtenbuchmethode). Verbundene Unternehmen werden bei der Steuerbefreiung des Ladestroms einbezogen. . Tipps der Redaktion: | Gewerbestromanbieter | Gewerbetarife | Anmeldung Gewerbestrom | Das ZuHause-Kraftwerk für KMU? | Stromanbieter in Deutschland | |