‣ Gewerbestrom: Strompreise deutlich gefallen
Gute Nachricht für Gewerbestrom-Kunden. Der Strompreis an der Börse ist auch im April weiter gefallen. Zu Jahresbeginn lag der Strompreis noch über 5 Cent je Kilowattstunde. Im April hat der Strompreis erstmals seit Sommer 2016 die 3 Cent je kWh unterschritten. Gewerbestrom ist wieder günstiger geworden. Den dritten Monat in Folge sind die Strompreise an der Börse gefallen. Im April lag der Strompreis dann erstmals seit Sommer letzten Jahres unter 3 Cent. Gewerbekunden, die sich individuelle Angebote erstellen lassen können, profitieren direkt. Die Gewerbestrom-Angebote basieren auf den aktuellen Börsenpreisen. Das derzeit niedrige Preisniveau wird daher direkt an den Gewerbestromkunden weitergegeben. Der Strompreis im sogenannten Day-ahead-Handel ist im April auf 2,9 Cent je Kilowattstunde gefallen. Das sind über 2 Cent weniger als zum Jahresbeginn. Gewerbekunden können unmittelbar profitieren, da sie die Möglichkeit haben, Gewerbestrom kurzfristig und individuell einzukaufen (sinnvoll ab einem jährlichen Stromverbrauch von mindestens 50.000 kWh). Dies ist bei Privatkunden und kleinen Gewerbekunden nicht möglich, da deren Stromtarife anders kalkuliert werden. Dennoch ist auch hier eine mittelfristige Preissenkung möglich. . ‣ Spanien verklagt - auch deutsche Energieversorger hoffen auf Millionenentschädigungen
Spanien hatte in der Vergangenheit die Vergütung für eingespeisten Solartstrom rückwirkend abgesenkt. Energieversorger und Fonds hatten dagegen geklagt. Der erste Fonds hat jetzt eine Millionenentschädigung zugesprochen bekommen. Die ehemalige konservative spanische Regierung hatte vor Jahren die Vergütung für eingespeisten Solarstrom abgesenkt. Für scharfe Proteste und Gerichtsverfahren sorgte dabei die rückwirkende Absenkung. Vor dem Schiedsgericht der Weltbank (ICSID) hat nun der britische Investmentfond Eiser eine Entschädigung in Höhe von 128 Millionen Euro zugesprochen bekommen. Das ICSID stellte einen Verstoà gegen den Energiecharta-Vertrag fest. Daran werden Investoren stabile und gerechte Rahmenbedingungen für Investitionen zugesagt. Spanien hatte den Vertrag 1994 unterzeichnet. Die frühere spanische Regierung unter dem Ministerpräsidenten Rajoy hatt versucht den Staatshaushalt durch die rückwirkenden Kürzungen zu entlasten. Neben dem Investmentfond sind auch einige deutsche Energieversorger, die in Spanien aktiv sind, betroffen. Nach der Entscheidung des ICSID hoffen diese nun auf gröÃere Summen zur Entschädigung. Schätzungen gehen davon aus, dass der spanische Staat bis zu 7 Milliarden Euro Entschädigungen zahlen muss. Da das Schiedsgericht der Weltbank lediglich für Klagen ausländischer Unternehmen zuständig ist, gehen die vielen spanischen Solaranlagenbetreiber leer aus. Für diese sind spanische Gerichte zuständig, die bisher jedoch im Sinne der spanischen Regierung gehandelt haben. Letzte Hoffnung für spanische Investoren, darunter auch viele Privatpersonen, hoffen nun auf den Europäischen Gerichtshof. . Tipps der Redaktion: | Gewerbestromanbieter | Gewerbetarife | Anmeldung Gewerbestrom | Das ZuHause-Kraftwerk für KMU? | Stromanbieter in Deutschland | |