Stromtipp Newsletter Newsletter vom 20. April 2017

Topnews der letzten 7 Tage


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Achtung: Preiserhöhungen 2017 !

Strom- und Gastarifwechsel nicht verpassen


Viele Anbieter haben Anfang 2017 die Strom- und Gaspreise erhöht, andere haben dies angekündigt.

Wer künftig nicht unnötig viel Geld für Strom und Gas ausgeben will, sollte jetzt einen Tarifcheck machen. Mit unseren Vergleichsrechnern geht dies besonders einfach und schnell.

Jetzt Strom- und Gaspreise vergleichen

Topnews der letzten 7 Tage
‣ E-Mobilität: Ladesäulenkarte offenbart grosse Lücken

Die Bundesnetzagentur hat eine Ladesäulenkarte veröffentlicht. Darauf sind aktuell 1.600 Ladeeinrichtungen verzeichnet. Diese konzentrieren sich jedoch stark auf städtische Ballungsräume, während weite Teile des Landes noch weiße Flecken darstellen.
 
Die von der Bundesnetzagentur veröffentlicht Karte soll einen Überblick der aktuell vorhandenen Ladeeinrichtungen für E-Autos geben. Die Deutschland-Karte umfasst derzeit rund 1.600 Ladeeinrichtungen mit 3.335 Ladepunkten. Damit könnten theoretisch 10 Prozent der derzeit auf Deutschlands Strassen fahrenden E-Autos gleichzeitg aufgeladen werden.
 
Der überwiegende Teil der Einrichtungen sind Normalladepunkte (bis 22 kW). An nur 63 Ladeeinrichtungen sind Schnellladepunkte vorhanden, die eine Leistung über 22 kW anbieten und an denen der Ladevorgang in erträglicher Zeit ablaufen kann.
 
Die Karte zeigt recht deutlich, dass sich Elektromobilität derzeit nur in Ballungsräumen ausbreiten kann. In ländlichen oder kleinstädtischen Regionen gibt es kaum Ladeeinrichtungen. So sind längere Touren mit dem E-Auto nahezu unmöglich. Ein Beispiel: während in Hamburg eine einigermaßen ausreichende Infrastruktur für die Kurzstrecke vorhanden ist, gibt es auf dem Weg Richtung Süden auf der Autobahn A7 zwischen Bispingen (etwa 50 Kilometer südlich von Hamburg) und dem Kirchheimer Dreieck (Hessen) auf einer Länge von über 300 Kilometern keine einzige Ladeeinrichtung. Für die meisten E-Autos eine zu lange Distanz.
 
Der Bundesnetzagentur müssen öffentlich zugängliche Ladeeinrichtungen gemeldet werden. Nach einer Prüfung übernimmt die Behörde diese dann in die Ladesäulenkarte. Inwieweit der veröffentlichte Datenstand dem tatsächlichen entspricht, ist unklar. Die niedersächsische Landesregierung hat bereits bemängelt, dass etwa die Hälfte der Ladepunkte des Bundeslandes nicht aufgeführt seien.
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‣ Kalte April-Tage: Vermieter muss heizen



Derzeit liegen die Temperaturen für Ende April deutlich zu niedrig. Auch für den Beginn des Monats Mai werden keine Sommer-Temperaturen erwartet. Dann stellt sich die Frage, ob der Vermieter über die Heizperiode hinaus, heizen muss.

Bezüglich der Dauer der Heizperiode gibt es keine gesetzliche Regelungen. Auch schreibt kein Gesetz eine Mindestraumtemperatur vor. In der Regel ist jedoch der Zeitraum, in der Vermieter Wohnungen heizen müssen, in den jeweiligen Mietverträgen geregelt. Wenn dies nicht der Fall ist, können einzelne gerichtliche Entscheidungen der Vergangenheit als Grundlage herangezogen werden. So herrscht allgemein Einverständnis über die Dauer der Heizperiode: vom 1. Oktober bis 30. April. Einige Gerichte haben diese Heizperiode bis Mitte Mai verlängert und Mitte September beginnen lassen.

Die geforderte Mindesttemperatur in den Mietwohnungen sollte tagsüber bei 20 Grad liegen. In der Zeit ab 0.00 bis 06.00 Uhr reichen dagegen 16 Grad aus. Werte, die auch an kalten Sommertagen unterschritten werden könnten. Das heisst, auch im Sommer kann der Vermieter verpflichtet sein, die Heizung aufzudrehen.

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‣ Trotz erstem Offshore-Wind ohne Subventionen werden Strompreise weiter steigen

Die Energiekonzerne EnBW und Dong haben im ersten Ausschreibungsverfahren für Offshore-Windparks die Zuschläge erhalten. EnBW und Dong hatten Angebote für Windparks in der Nordsee eingereicht, die zukünftig auf Subventionen verzichten werden.
 
Die Bundesnetzagentur hat die Gewinner der ersten Ausschreibung auf Basis des zum Jahresbeginn geänderten Erneuerbare Energien Gesetzes (EEG) bekannt gegeben.   Den Zuschlag erhielten die Energiekonzerne EnBW aus Baden-Württemberg sowie die dänische Dong. Beide Unternehmen hatten für mehrere Gebiete geboten und dabei Angebote kalkuliert, die ohne staatliche Subventionen auskommen werden. Neben diesen sog. 0-Cent-Geboten erhielt jedoch auch ein Projekt mit 6 Cent Subvention den Zuschlag. Für die ausgeschriebene Gesamtstrommenge von knapp 1.500 Megawatt lag dadurch der Durchschnittswert bei 0,44 Cent je Kilowattstunde. Dies bedeutet, dass der dort zukünftig erzeugte Strom noch mit 0,44 Cent pro kWh bezuschusst wird. Viele Experten gingen im Vorfeld jedoch von deutlich höheren Werten aus.
 
Dass nun erstmals ein Offshore-Windpark ohne staatliche Subventionen betrieben werden soll, wirkt sich auf den Strompreis jedoch erst langfristig aus. Planung, Bau und Netzanschluss der Windkraftanlagen werden noch Jahre in Anspruch nehmen, so dass der Strom erst im Jahr 2025 in das Netz eingespeist wird. Bis dahin werden ausschließlich ältere Anlagen Strom liefern und diese werden bis zu deren Laufzeitende subventioniert. Zudem wird auch in den Bereichen Onshore-Wind und Solaranlagen weiterhin subventionierter Strom den „billigen“ Strom aus konventioneller Erzeugung verdrängen (Kohle, Atom, Gas). Solange diese Verdrängung jedoch stattfindet, werden insgesamt mehr Subventionen gezahlt. Diese Subventionen tragen die Stromverbraucher über die EEG-Umlage. Daher wird mit weiteren Erhöhungen dieser Umlage in den nächsten Jahren zu rechnen sein.
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‣ Gaspreise wieder deutlich gesunken



Gewerbekunden, die ihren Bedarf an Gas für die Zukunft decken wollen, können jetzt deutlich günstiger abschließen. Die europäischen Gaspreise sind im März um rund 22 Prozent gefallen.

Nach Ende des Winters und mit einsetzendem wärmeren Wetters sind die Gaspreise gefallen. Nach Angaben des Hamburgische WeltWirtschaftsInstitut (HWWI) sind die Gaspreise im März im Vergleich zum Vormonat um 22 Prozent gesunken. Aufgrund höherer Temperaturen und der zunehmenden Produktion von Strom aus Wind und Solar wurde deutlich weniger Gas verbraucht. 

Gewerbekunden, die jetzt den Gasanbieter wechseln möchten, sollten sich ein individuelles Angebot berechnen lassen. Die Basis dieses Angebotes bilden die aktuellen Gaspreise, so dass Gewerbekunden von fallenden Gaspreisen direkt profitieren.

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‣ Tipp: Bis zu 75 Prozent Energie sparen an Ostern

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Selbst gefärbte Eier und ein leckerer Braten gehören zu Ostern einfach dazu: Gemeinsame Koch- und Back-Aktionen mit der Familie machen jede Menge Spaß, kostet aber auch Energie. Der Energieverbrauch in der Küche ist gerade an Ostern sehr hoch, denn ob Osterlamm oder leckere Hasenplätzchen zum Kaffee - gebacken, gekocht und gebrutzelt wird jetzt so intensiv wie sonst nur an Weihnachten.

Zu Ostern darf das Eierfärben nicht fehlen, doch zuvor müssen die Eier gekocht werden. Wenn Sie einen Eierkocher statt eines Kochtopfes verwenden, sparen Sie 75 Prozent Energie. Denken Sie auch daran, die Geräte regelmäßig zu entkalken, um die Lebensdauer zu erhöhen und Energie zu sparen. Ein Tipp, den man sich auch nach Ostern merken kann.

Energie sparen können Sie aber auch beim Kochen und Backen. Ein ganz einfacher Tipp lautet: Deckel drauf beim Kochen. Nutzen Sie Töpfe und Pfannen, die genau auf die Kochplatte passen und verwenden Sie den dazugehörigen Deckel, damit die Wärme im Topf bleibt und nicht in die Luft entweicht. Benutzen Sie zum Kochen so wenig Wasser wie möglich. Damit sparen Sie bis zu 50 Euro im Jahr.

Auch beim Backen kann man an Ostern Energie sparen. Hier gilt einheizen, aber nicht vorheizen. Das Vorheizen des Backofens ist nur bei sensiblen Teiggerichten wie Biskuit, Blätterteig oder Brot notwendig - benötigt aber 20 Prozent mehr Strom. Bei den meisten Gerichten können Sie darauf verzichten. Dazu kommt: Bei mehr als 40 Minuten Backzeit kann der Ofen auch schon zehn Minuten vor der angegebenen Zeit ausgeschaltet und die Nachwärme genutzt werden.

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‣ Autogas-Preise in Europa

Über die Osterfeiertage rollt die erste Ferienwelle des Jahres. Für viele Reisende mit dem Pkw bedeutet dies, Kraftstoff-Preise vergleichen und wenn möglich dort tanken, wo es am günstigsten ist. Für Autogas bedeutet dies, die Schweiz ist am teuersten, günstig ist es in Luxemburg.
 
Mit dem eigenen Pkw über die Osterferien ins europäische Ausland fahren, lohnt einen Vergleich der Kraftstoffpreise. Auch für Gas-betriebene Fahrzeuge gibt es große Preisunterschiede. So ist Autogas in der Schweiz doppelt so teuer wie in Bulgarien. Wie der Deutsche Verband Flüssiggas ermittelt hat, sollten Reisende beim Grenzübertritt neben der Schweiz, auch noch nach Österreich und Frankreich den Tank in Deutschland auffüllen. Denn während der Liter Autogas in Deutschland im März 0,57 Euro kostete, lag der Preis in den Nachbarländern deutlich darüber. Günstigere Nachbarländer sind Polen, Belgien und Luxemburg. Hier lag der Literpreis unter einem halben Euro.
 
Die folgende Grafik zeigt das unterschiedliche Preisniveau der einzelnen Länder – auch im Vergleich zu Diesel und Super-Benzin. Auffällig ist hier, der große Unterschied zwischen Autogas und Super-Benzin in den Niederlanden. Rund einen Euro müssen Benzin-Kunden mehr für den Liter zahlen als Autogas-Kunden. 

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‣ Kunden sind unzufrieden mit Schreiben der Stromanbieter

Die meisten Kunden fühlen sich bei Preiserhöhungen der Stromanbieter nur ungenügend informiert.  Die Darstellung der Preisentwicklung fehle und die Hinweise zum Sonderkündigungsrecht seien missverständlich.
 
In Zusammenarbeit mit dem Forschungsinstitut forsa hat die Verbraucherzentrale Niedersachsen rund 1.000 Kunden von Stromanbietern befragt. Die Kunden hatten schriftliche Mitteilungen des Stromanbieters über Strompreiserhöhungen erhalten. Eine hohe Anzahl von Kunden (86 Prozent) gab dabei an, über die anstehende Strompreiserhöhung nur unzureichend informiert worden zu sein. Die Kunden vermissten neben den genannten zukünftigen Preisen als Vergleichsbasis die aktuellen Preise, um die Höhe der Strompreissteigerung nachvollziehen zu können.
 
Zudem bemängelt die Verbraucherzentrale, dass selten die einzelnen Strompreisbestandteile aufgeführt wurden. So war für die Kunden nicht unmittelbar erkennbar, welche Bestandteile sich wie stark erhöhten. Bemängelt wurden auch Hinweise zum Sonderkündigungsrecht. Das den betroffenen Kunden eine Kündigungsfrist bis zur Umsetzung der Preiserhöhung per Gesetz eingeräumt ist, versuchten nach Ansicht der Verbraucherzentrale einige Stromanbieter zu verschleiern.
 
In wenigen Fällen hatte die Befragung ergeben, dass einzelne Stromanbieter unterschiedliche Schreiben an unterschiedliche Kundengruppen versandt wurden. So erhielten Stromkunden in den Grundversorger-Tarifen detailliertere und transparentere Schreiben als Kunden in anderen Tarifen. Die Verbraucherzentrale führt dies auf höhere regulatorische Anforderungen in der Grundversorgung zurück.
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