Tarifabschluss für Caritas-Beschäftigte | Keine Zustimmung zum geplanten allgemeinverbindlichen Tarifvertrag Altenpflege | Praxishilfen und Fortbildungen zur Personalarbeit in der Caritas
LAMBERTUS
Sehr geehrter Herr ,
zwei Themen standen im Fokus der Online-Sitzung der Bundeskommission der Arbeitsrechtlichen Kommission in der Caritas am 24.2.: nach der Corona-Sonderzahlung wurde nun auch eine Tariferhöhung für die mehr als 600.000 Beschäftigten in der Caritas beschlossen, die sich an der des Öffentlichen Dienstes orientiert. Alle Details zum umfangreichen Beschluss finden Sie unten. Die Tarifsteigerung soll bereits zum 1. April 2021 in Kraft treten, bedarf aber noch der Umsetzung durch die Regionalkommissionen. Die Sitzungen stehen bereits in den nächsten Tagen und Wochen an:
  • RK BW: 05.03.2021
  • RK NRW: 09.03.2021
  • RK Mitte: 17.03.2021
  • RK Nord: 18.03.2021
  • RK Bayern: 24.03.2021
  • RK Ost: 22.04.2021
Sobald uns die Beschlusstexte vorliegen, werden wir die Änderungen und neuen Entgelttabellen in die AVR-Online einarbeiten. Kurz danach werden eine Ergänzungslieferung zum AVR-Loseblatt sowie das neue AVR-Buch 2021 erscheinen.

Medial und politisch wurde der Tarifabschluss verdrängt durch die Diskussion über den geplanten flächendeckenden, allgemeinverbindlichen Tarifvertrag Altenpflege. Dieser erreichte heute die erforderliche 2/3-Mehrheit in der Arbeitsrechtlichen Kommission nicht. Die Reaktionen von offizieller Seite der Caritas und der Dienstnehmer- und Dienstgebervertreter in der Arbeitsrechtlichen Kommission finden Sie unten. Darüber hinaus haben wir Ihnen eine Presseschau und Hintergrundinformationen zur Thematik zusammengestellt. Heute wird auch die Arbeitsrechtliche Kommission der Diakonie über den Tarifvertrag Altenpflege entscheiden. Wie es danach auf politischer Ebene weitergeht, bleibt abzuwarten.
Das kirchliche Arbeitsrecht steht damit weiterhin im öffentlichen Fokus. Dazu tragen sicherlich auch gerichtliche Auseinandersetzungen um die Loyalitätspflichten bei, wie das aktuelle Urteil des LAG Baden-Württemberg zur Unwirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung eines Kochs wegen Kirchenaustritts.

Unabhängig von politischen Grundsatzdiskussionen steht die praktische Personalarbeit in den Einrichtungen der Caritas immer wieder vor neuen Herausforderungen. Dabei wollen wir Sie nicht nur mit unseren Informationen per Newsletter sowie Arbeitsmaterialien zur AVR und dem kirchlichen Arbeitsrecht, sondern auch mit unseren Weiterbildungsangeboten unterstützen. Gerade die letzten 12 Monate haben gezeigt, dass sich digitale Angebote hervorragend dazu eignen, schnell und einfach - im Büro oder von Zuhause - in Sachen Arbeitsrecht nicht nur auf dem Laufenden zu bleiben, sondern die eigenen Kompetenzen ständig weiter zu entwickeln.

Herzliche Grüße aus dem bereits frühlingshaften Freiburg

Ihre
             
Petra Itschert
Geschäftsführung | Lambertus-Verlag GmbH
Tel +49(0)761.36825-25 | Fax +49(0)761.36825-33
Themenübersicht
 
Abschluss in der Caritas Tarifrunde
 
Tarifvertrag Altenpflege: Arbeitsrechtliche Kommission der Caritas lehnt Antrag auf Allgemeinverbindlichkeit ab
 
Presseschau und Hintergrund zur Ablehnung der AK der Allgemeinverbindlichkeitserklärung des Tarifvertrags Altenpflege
 
Aktuelle Webinare und Onlinekurse
 
Kirchliches Datenschutzrecht
 
Kirchliches Arbeitsrecht
 
AVR-Online und Zusatzmaterialien
 
Der Praxiskommentar zum Arbeitsrecht der Caritas - inklusive kostenloser digitaler Version
 
Der Freiburger Kommentar zur MAVO einschließlich KAGO
 
AVR-Online und Zusatzmaterialien
 
Unternehmens- und Führungskultur!
 
Personalakte, Abmahnung, Arbeitszeugnis in 2. Auflage
 
Die AVR-Loseblattausgabe
 
Abschluss in der Caritas Tarifrunde
 
In der Sitzung der Bundeskommission der Arbeitsrechtlichen Kommission wurde eine Einigung über die Tariferhöhung für die mehr als 600.000 nicht-ärztlichen Beschäftigten in der Caritas erzielt. Die Gehälter steigen ab dem 1. April 2021 in zwei Schritten um 3,2 Prozent. Die Regionalkommissionen müssen den Beschluss für Ihre Region noch umsetzen und es bedarf noch der Inkraftsetzung durch die Bischöfe.

Die Kernelemente des Tarifabschlusses im Einzelnen:
  • Die Gehälter steigen zum 1. April 2021 um 1,4 Prozent, mindestens aber um 50 Euro sowie in einem zweiten Schritt zum 1. April 2022 um weitere 1,8 Prozent.
  • Die Vergütung der Auszubildenden erhöht sich am 1. April 2021 um 25 Euro und am 1. April 2022 um weitere 25 Euro.
  • Pflegekräfte erhalten ab dem 1. März 2021 eine neue, zusätzliche monatliche Zulage von 70 Euro. Diese Pflegezulage erhöht sich ab dem 1. März 2022 auf 120 Euro. Ab dem 1. Januar 2023 nimmt diese Pflegezulage an den prozentualen Gehaltssteigerungen teil.
  • Mitarbeiter in ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen erhalten ab dem 1. März 2021 eine weitere, neue Zulage in Höhe von 25 Euro.
  • Die Zulage für Pflegekräfte in der Intensivmedizin steigt ab dem 1. März 2021 von derzeit 46 Euro auf 100 Euro monatlich.
  • Die Zulage für Arbeit in Wechselschicht wird zum 1. März 2021 von monatlich 105 Euro auf 155 Euro erhöht.
  • Die Möglichkeit, Altersteilzeit zu beanspruchen, wurde bis zum 30. Juni 2023 verlängert.
  • Die neuen Gehaltstabellen des Tarifwerks AVR Caritas sind bis zum 31.12.2022 befristet.
Mit dem Beschluss orientiert sich die Caritas an dem Tarifabschluss des Öffentlichen Dienstes von Bund und Kommunen.

Thomas Rühl, Verhandlungsführer der Caritas Mitarbeiterseite: "Wir haben den Tarifabschluss des Öffentlichen Dienstes einschließlich der Pflegezulagen inhaltlich und zeitlich 1:1 nachvollzogen. Besonders wichtig ist uns, dass wir bei den Gehaltssteigerungen einen Mindestbetrag vereinbart haben, von dem die unteren Einkommen besonders profitieren. Das ist in diesen Zeiten ein wichtiges Signal für die Beschäftigten in den Einrichtungen der Caritas."

"Mit dem heutigen Abschluss unserer Verhandlungen zu den Arbeitsvertragsrichtlinien der Caritas setzen wir unseren Kurs der zwischen Mitarbeiter- und Dienstgeberseite gemeinschaftlich vereinbarten guten Arbeitsbedingungen fort. Für die über 600.000 Beschäftigten in der Caritas steigen die Entgelte zum 01.04.2021 um 1,4 Prozent, mindestens um 50 Euro und zum 01.04.2022 um weitere 1,8 Prozent. In der Altenhilfe der Caritas steigen die Entgelte sogar bis zum 01.04.2022 im Durchschnitt um 8,5 Prozent. Dies liegt an neuen Zulagen, die für den gesamten Pflegebereich – also Alten- und Krankenhilfe – beschlossen wurden.", so Norbert Altmann, Sprecher der Caritas Dienstgeberseite.
 

 
Tarifvertrag Altenpflege: Arbeitsrechtliche Kommission der Caritas lehnt Antrag auf Allgemeinverbindlichkeit ab
 
Die Caritas hat auf die Entscheidung der Bundeskommission der Arbeitsrechtlichen Kommission reagiert, die den Antrag zur Allgemeinverbindlicherklärung des abgeschlossenen Tarifvertrags für die Altenpflege zwischen dem Arbeitgeberverbandes BVAP und der Gewerkschaft ver.di abgelehnt hat.

Die Arbeitsrechtliche Kommission ist unabhängig und trifft ihre Entscheidung zu den Arbeitsbedingungen der Beschäftigten innerhalb der Caritas ohne Beteiligung oder Weisungsrecht anderer Organe des Verbandes. "Ich nehme die Entscheidung der Arbeitsrechtlichen Kommission zur Kenntnis. Offenbar hat die Kommission mehrheitlich befunden, dass sich der vorgelegte Tarifvertrag nachteilig auf den caritaseigenen Tarif und auf die Einrichtungen und Dienste der Caritas sowie deren Beschäftigte ausgewirkt und letztlich nicht zur Verbesserung der Bedingungen in der Pflege beigetragen hätte," so Caritas-Präsident Peter Neher. "Der Deutsche Caritasverband setzt sich seit langem und unabhängig von der Entscheidung der Arbeitsrechtlichen Kommission auch in Zukunft für bessere Arbeitsbedingungen in der Pflege ein. Nur so kann der Beruf attraktiver werden und der Personalmangel in diesem Bereich, den wir in der Coronakrise noch schmerzhafter zu spüren bekommen, behoben werden," so Neher weiter. "Es braucht für nachhaltige Verbesserungen in der Pflege eine umfassende Reform des gesamten Systems einschließlich der dafür notwendigen Finanzierung. Für eine solche Reform setzt sich die Caritas konsequent ein und hat auch eigene Vorschläge eingebracht".
Dienstnehmer- und Dienstgebervertreter haben ebenso wie die Caritas selbst auf die Ablehnung des Antrags reagiert.

Thomas Rühl, Sprecher der Caritas Mitarbeiterseite: „Wir bedauern die mangelnde Solidarität der Caritas-Dienstgeber. Ein allgemeinverbindlicher Tarif Altenpflege hätte für tausende zumeist bei privaten Anbietern beschäftigte Menschen ein Ende von Dumpinglöhnen bedeutet. Die Caritas Mitarbeiterseite wollte, dass auch in der übrigen Branche gute Mindestbedingungen herrschen – dieses gesellschaftlich wichtige Projekt ist nun ausgerechnet an den Dienstgebern der Caritas gescheitert. Die Caritas wirbt derzeit mit einer Kampagne für mehr Solidarität in der Gesellschaft und nicht zuletzt auch für eine Aufwertung sozialer Berufe und Gesundheitsberufe. Mit ihrer Verweigerungshaltung hat die Dienstgeberseite den Ruf und die Glaubwürdigkeit der Caritas massiv beschädigt.“
  • Link zur Pressemeldung der Mitarbeiterseite wird nachgereicht, sobald sie online verfügbar ist
Norbert Altmann, Sprecher der Caritas Dienstgeberseite dazu: "Wir haben uns nach § 7a Arbeitnehmerentsendegesetz mit dem Tarifvertrag Altenpflege von BVAP und ver.di und der Zustimmung zur Allgemeinverbindlicherklärung befasst. Wir wissen um die Bedeutung unserer Entscheidung und haben sie uns deshalb auch nicht leicht gemacht. Im Ergebnis wurde in geheimer Abstimmung die erforderliche Mehrheit von Zweidrittel nicht erreicht und damit wurde dem Antrag auf Allgemeinverbindlicherklärung des Tarifvertrages Altenpflege nicht zugestimmt. Der Tarifvertrag Altenpflege greift in Strukturen unserer AVR z.B. bei der Ost-West-Angleichung oder unserer Differenzierung der Entgelte zwischen Alltagsbegleiter*innen / Betreuungskräften etc. und ungelernten Hilfskräften ein, die sich nicht lösen ließen. Zudem fehlen Überstundenregelungen, eine betriebliche Altersvorsorge und passgenaue Arbeitszeitmodelle sowie Stufendifferenzierungen."
 
Presseschau und Hintergrund zur Ablehnung der AK der Allgemeinverbindlichkeitserklärung des Tarifvertrags Altenpflege
 
Die 62-köpfige Arbeitsrechtliche Kommission der Caritas, bestehend aus 31 Mitgliedern der Dienstgeber- und 31 Mitgliedern der Dienstnehmerseite, ist zuständig für die Gestaltung des Arbeitsrechts für die etwa 25.000 Einrichtungen und Dienste der Caritas in Deutschland. Sie beschließt unabhängig den caritaseigenen AVR-Tarif. Bei der Caritas sind über 160.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Altenpflege beschäftigt. Das Arbeitnehmerentsendegesetz sieht vor, dass die Arbeitsrechtliche Kommission von Caritas und Diakonie Anträge auf die Allgemeinverbindlichkeitserklärung von Tarifverträgen in der Pflege prüfen.

In der Pflege gilt in Deutschland ein Branchenmindestlohn, der von einer Pflegekommission vorgeschlagen und vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales für allgemeinverbindlich erklärt wurde. Zum 01. Februar 2021 haben sich der BVAP (Bundesvereinigung der Arbeitgeber in der Pflegebranche), einer von mehreren Pflegearbeitgeberverbänden in Deutschland, und die Gewerkschaft ver.di zusätzlich auf einen Tarifvertrag für die Beschäftigten der Altenpflege geeinigt, der eine höhere Vergütung als der Mindestlohn vorsieht. Der BVAP und ver.di wollten diesen Tarifvertrag durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales für allgemeinverbindlich - das heißt, für alle 1,2 Million Beschäftigte in der Pflege gültig - erklären und den bisherigen Branchenmindestlohn ersetzen.


Die Ablehnung hat auch in der Presse zu Reaktionen geführt:
Schon im Vorfeld gab es Artikel und Beiträge, die sich mit der Thematik befasst haben:
 
Aktuelle Webinare und Onlinekurse
 
Anfang der März steht der modulare Onlinekurs zu den Grundlagen des Arbeits- und Tarifrechts für kirchlich-caritative Einrichtungen nach AVR-Caritas auf dem Programm. Fast schon ein Klassiker für alle Einsteiger*innen und Umsteiger*innen in die Caritaswelt. Die drei Module sind auch einzeln buchbar.
  • Modul 1: Aufbau und Struktur der AVR, insbesondere das Zusammenspiel der Anlagen 1ff. und der Anlagen 30ff.
    Termin: 02.03.2021, 09:30 Uhr - 13:30 Uhr (inkl. 30 Minuten Pause)
  • Modul 2: Entgeltregelungen: Richtige Ein- und Umgruppierung; Korrekte Stufenzuordnung und Stufenlaufzeit; Höhergruppierung/Herabgruppierung; Weitere Entgeltbestandteile
    Termin: 09.03.2021, 09:30 Uhr - 13:30 Uhr (inkl. 30 Minuten Pause)
  • Modul 3: Urlaubsregelungen, Krankheit; Entgeltfortzahlung bei Urlaub und Krankheit; Beendigung des Dienstverhältnisses
    Termin: 16.03.2020, 09:30 Uhr - 13:30 Uhr (inkl. 30 Minuten Pause)
Im April folgen der aufgrund der hohen Nachfrage neu geschaffene Zusatztermin des ebenfalls modularen Onlinekurses Eingruppierung von Beschäftigten nach den AVR-Caritas mit Sabine Küster (Die Module sind auch einzeln buchbar) und das Webinar MAVO für Dienstgeber mit RA Sebastian Witt. Unser gesamtes digitales Fortbildungsprogramm finden Sie hier.

Auch wenn wir durch die Webinare und Onlinekurse den Kontakt zu Ihnen nicht ganz verlieren, freuen wir uns schon sehr auf die dann hoffentlich wieder möglichen persönlichen Treffen im zweiten Halbjahr. Sei es bei den 15. Freiburger Personalrechtstagen am 25. und 26. November 2021 in Freiburg oder einem unserer Präsenzseminare.
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Gernot Sydow (Hrsg.)
Kirchliches Datenschutzrecht
Datenschutzbestimmungen der katholischen Kirche - Handkommentar
978-3-7841-3308-9
Dezember 2020, ca. 600 Seiten
Kirchliches Datenschutzrecht
 
Das Datenschutzrecht der katholischen Kirche hat aufgrund der DS-GVO und des novellierten BDSG durch das Kirchliche Datenschutzgesetz (KDG, KDG-Durchführungsverordnung) und verschiedene weitere Normen eine vollkommene Neuregelung erfahren.
Mit dem neuen Handkommentar Kirchliches Datenschutzrecht liegt erstmals eine Gesamtdarstellung der Spezifika und Sonderregelungen des Datenschutzrechts der katholischen Kirche vor.

Schwerpunkte der Kommentierungen liegen auf den Abweichungen des kirchlichen Datenschutzrechts gegenüber der DS-GVO bzw. dem BDSG. Die Nutzer*innen erkennt auf den ersten Blick, welche Regelungen auch im kirchlichen Bereich gelten, wie die kirchlichen Eigenregelungen zu interpretieren sind und welche kirchlichen Institutionen mit Datenschutzaufgaben betraut sind.
128,00 EUR
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Benjamin Weller, Lambertus-Verlag (Hrsg.) , Nomos-Verlag (Hrsg.)
Kirchliches Arbeitsrecht
Individual- und Kollektivarbeitsrecht, Datenschutz, Rechtsschutz
978-3-7841-3313-3
1. Auflage, Oktober 2020, 298 Seiten
Kirchliches Arbeitsrecht
 
Das kirchliche Arbeitsrecht der Evangelischen und Katholischen Kirche betrifft in Deutschland rund 1,3 Millionen Mitarbeitende. Für diese gelten Regelungen, die sich wesentlich von den arbeitsrechtlichen Vorschriften sonstiger Arbeitnehmer abheben. In der Rechtsberatung wie im Personalbereich spielen die Sonderregelungen eine große Rolle.

Das neue Handbuch bietet eine systematische Gesamtdarstellung aller bedeutsamen Themen und Rechtsprobleme: Individualarbeitsrecht (Arbeitsvertragsrichtlinien, Loyalitätspflichten, außereheliches Verhalten, Arbeitnehmerüberlassung, Kündigungsregelungen, Beteiligung Mitarbeitervertretungen)
Kollektivarbeitsrecht („Dritter Weg“, Arbeitsvertragsrichtlinien, Mitarbeitervertretungsrecht - MVG.EKD, MAVO -, Arbeitskampfrecht, Schlichtung)
Kirchlicher Beschäftigtendatenschutz (Anwendungsbereich/-vorrang DS-GVO/BDSG versus DSG-EKD und KDG, Beschäftigtendatenschutz, Zulässigkeit der DV, Informationspflichten, Sanktionen und Rechtsbehelfe) Rechtsschutz (innerkirchliche Schlichtungsstellen, kirchliche Arbeitsgerichte, Rechtsmittel, einstweiliger Rechtsschutz, Vollstreckung)

Die neuesten Entscheidungen des BAG wie des EuGH (z.B. Egenberger-Entscheidung) sind durchgängig berücksichtigt.
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Praxiskommentar Grundwerk Ordner Abbildung
Der Praxiskommentar zum Arbeitsrecht der Caritas - inklusive kostenloser digitaler Version
Der Praxiskommentar zum Arbeitsrecht in der Caritas. Bewährt, übersichtlich, lesefreundlich. Mittlerweile auf vier Ordner erweitert enthält der die Kommentierungen der Tätigkeitsmerkmale in den Anlagen 30-33. Er ist das unverzichtbare Hilfsmittel zum Verständnis und zur Auslegung der AVR.

Mit Ihrem Abonnement haben Sie folgende Vorteile:
  • Inklusive kostenloser App für Tablets und Smartphones oder als Desktop-Version (mehr)
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  • Sonderpreise bei unseren Seminaren und den Personalrechtstagen
  • Viele weitere kostenlose Zusatzmaterialien wie die Urteilsdatenbank der kirchlichen Arbeitsgerichte und einen AVR-Gehaltsrechner unter www.lambertus.de/arbeitsrecht
Herausgeber
Norbert Beyer (Hg.), Leiter Referat Arbeits- und Tarifrecht des DCV.
Heinz-Gert Papenheim (Hg.), ehem. Professor an der KFH NRW, Autor zahlreicher Veröffentlichungen zum kirchlichen Arbeits- und Tarifrecht.
ISBN 978-3-7841-2094-2, Immer inkl. aktueller Ergänzunglieferung, 4.168 Seiten in vier Ordnern
139,00 €

Autorinnen und Autoren
Dr. Joachim Eder, Mitglied der Zentral-KODA, Fachbuchautor
Wolfgang Gundel, Richter am Arbeitsgericht Freiburg
Manfred Kestermann, Referent beim Caritasverband für die Diözese Münster
Max Plümecke, Referent im Referat Arbeits- und Tarifrecht des Deutschen Caritasverbandes
Marc Riede, Rechtsberater der Diensteberseite der Arbeitsrechtlichen Kommission in der Caritas
Bianca Kastenholz, Rechtsberaterin der Mitarbeiterseite der Arbeitsrechtlichen Kommission in der Caritas
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Arbeitshilfen für die Praxis
 
 
MAVO Grundwerk Ordnerabbildung
Der Freiburger Kommentar zur MAVO einschließlich KAGO
Alle wesentlichen Änderungen durch die Novellierung der (Rahmen-) MAVO 2017 sind bereits ausführlich kommentiert: u.a.
  • Neuregelung der §§ 1a Abs. 2, 6 Abs. 2, 24, 27a MAVO
  • Bildung von Wirtschaftsausschüssen (§ 27b MAVO)
  • Rechte der Gesamt-Mitarbeitervertretungen und der erweiterten Gesamtmitarbeitervertretungen (§ 24 MAVO)
  • Umgang mit Fremdpersonal unter Berücksichtigung der Änderung durch das AÜG (§§ 7 Abs. 2a; 34 Abs. 1 MAVO).
Die Konzeption als Loseblattwerk mit Ergänzungslieferungen garantiert eine fortlaufende Aktualisierung des Inhalts. Alle Änderungen in der kirchlichen und staatlichen Gesetzgebung und die Fortentwicklung in Rechtsprechung und Literatur werden zeitnah in die Kommentierung eingearbeitet. Einführende Erläuterungen zur Kirchlichen Arbeitsgerichtsordnung (KAGO) ergänzen das Werk und bieten dem Leser das gesamte kollektive Arbeitsrecht in Kirche und Caritas aus einer Hand.
Inklusive kostenloser elektronischer Version für Desktop und als App für Smartphones und Tablet.

Freiburger Kommentar MAVO einschließlich KAGO - inkl. elektronischer Version
ISBN 978-3-7841-2421-6, 1.300 Seiten
89,00

Autorinnen und Autoren
Norbert Beyer, Abteilungsleiter Arbeitsrecht und Sozialwirtschaft im Deutschen Caritasverband, Freiburg.
Willi Frank, Erzbischöfliches Ordinariat, Freiburg.
Dr. Hans-Günther Frey, Bonn.
Wolfgang Hammerl, Bischöfliches Ordinariat Limburg.
Matthias Müller, Bischöfliches Generalvikariat Trier.
Dr. jur. Wilma Schulze, Caritasverband für das Bistum Essen.
Martin Simon, Caritasverband für das Bistum Essen.
Reiner Sroka, Bistum Augsburg.
Prof. Dr. Gregor Thüsing, Bonn.
Claudia Tiggelbeck, Bistum Essen.
Prof. Dr. Jacob Joussen, Bochum.
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Abbildung AVR-Online
AVR-Online und Zusatzmaterialien
 
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Prof. Dr. Gregor Thüsing LL.M., Dr. Annette Schavan
Kirchlicher Dienst in säkularer Gesellschaft
Festschrift für Norbert Feldhoff zum 80. Geburtstag
978-3-7841-3200-6
November 2019, 680 Seiten
Kirchlicher Dienst in säkularer Gesellschaft
 
Anlässlich seines 80. Geburtstages widmen rund 40 Kollegen und Weggefährten aus Politik, Kirche, Caritas und Wissenschaft dem Jubilar Prälat Dr. iur. utr. h.c. Norbert Feldhoff, ehemaliger Domprobst und Generalvikar von Köln, ehemaliger Vorsitzender der Arbeitsrechtlichen Kommission des Deutschen Caritasverbandes, diese Festschrift zum Thema "Kirchlicher Dienst in säkularer Gesellschaft". Die zahlreichen Beiträge, die sich - aus ganz unterschiedlichen Perspektiven - dem Thema nähern, sind so vielfältig wie die Interessen- und Arbeitsgebiete des Jubilars. Die Festschrift bietet damit eine einzigartige Zusammenstellung wesentlicher Beiträge zum hochaktuellen Diskurs um das deutsche kirchliche Arbeitsrecht, eingebettet in den derzeitigen (kirchen-)politischen und juristischen Kontext und das einzigartige Lebenswerk des Jubilars.
99,00 EUR
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Andrea Kobialka, Juana Leis (Hg.)
Unternehmens- und Führungskultur!
Entwickeln. Stärken. Erleben.
978-3-7841-3172-6
November 2019, 108 Seiten
Unternehmens- und Führungskultur!
 
Die gelebte Unternehmenskultur wirkt sich unmittelbar auf die Zufriedenheit der Mitarbeitenden aus. Sie ist geprägt durch Strukturen, Normen, Werte, Rituale und Regeln, die sich im Lauf der Jahre bewusst oder unbewusst entwickelt haben. Wesentlichen Einfluss haben auch Haltung, Führungsverständnis, Persönlichkeit und Kommunikationsverhalten der Führungskräfte. Die Entwicklung einer gemeinsamen, trägerspezifi schen und mitarbeiterorientierten Führungskultur - in Verbindung mit einer offenen, positiven und gelebten Unternehmenskultur - ist unabdingbare Voraussetzung zur Verwirklichung einer guten Personalpolitik. Das Buch diskutiert das Thema zunächst wissenschaftlich sowie praxisbezogen,
bevor es das gleichnamige Projekt (2016 bis 2019) der Caritas in der Erzdiözese Freiburg vorstellt.
22,00 EUR
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Umschlag Personalakte Abmahnung Arbeitszeugnis
Personalakte, Abmahnung, Arbeitszeugnis in 2. Auflage
 
Im Rahmen der täglichen Personalarbeit tauchen immer wieder rechtliche Fragestellungen auf, wie u.a. das Personalaktenrecht, Personalfragebogen und Beurteilungsrichtlinien, insbesondere unter dem Gesichtspunkt des AGG, die Abmahnung sowie das Zeugnisrecht. Deren Bearbeitung setzt die Kenntnis der einschlägigen Rechtsprechung, Gesetze und Kirchlichen Arbeitsvertragsrichtlinien voraus. Dieses Buch fasst daher für die Personalverantwortlichen in kirchlichen und caritativen Einrichtungen die wichtigsten Problemstellungen und deren rechtssichere Lösung zusammen. Nun in 2., vollständig überarbeiteter Auflage: Unverzichtbar für Mitarbeitervertretungen und Personalverantwortliche in kirchlichen und caritativen Einrichtungen.

Gabriela Reiter, Thomas Schmitz
Personalakte, Abmahnung, Arbeitszeugnis
Recht und Praxis der Personalarbeit in kirchlichen und caritativen Einrichtungen
2., aktualisierte Auflage 2019, 204 Seiten, kartoniert, ISBN: 978-3-7841-3035-4

€ 21,00
 
Weitere Informationen und Bestellmöglichkeit
 
 
AVR Grundwerk Ordnerabbildung
Die AVR-Loseblattausgabe
Gute Gründe für die AVR-Loseblattausgabe
  • Offizielle Textausgabe des Deutschen Caritasverbandes e.V.
  • Stets inklusive der neuesten Regelungen zur Vergütung, geringfügig Beschäftigte, untere Lohngruppen und Altersteilzeit
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Alle Beschlüsse werden zeitnah eingearbeitet, sobald sie von den Regionalkommissionen umgesetzt wurden. Wenn Sie noch kein Abonnent sind und zukünftig jederzeit über die aktuelle Rechtslage im Arbeitsrecht der Caritas informiert sein möchten, abonnieren Sie am besten unsere Loseblatt-Ausgabe der AVR - wie bereits knapp 5.000 AbonnentInnen. Pro Jahr erhalten Sie zwei bis drei Ergänzungslieferungen, die Sie immer auf dem neuesten Stand im Arbeitsrecht der Caritas halten.

AbonnentInnen der AVR-Loseblattausgabe erhalten einen kostenlosen Zugang zu unserer AVR-Online-Plattform, auf der Sie sich die AVR für Ihre Region in durchgeschriebener Fassung anzeigen lassen können. Aktuelle Änderungen durch die Bundeskommission sowie der Regionalkommissionen werden zügig eingearbeitet. Die jeweils aktuellen Änderungen werden farbig hervorgehoben, so dass Sie sie auf einen Blick erkennen können. Mit der aktuellen Ergänzungslieferung erhalten Sie einen neuen Freischaltcode. In Kürze werden die alten Codes gesperrt. Bitte geben Sie dann den neuen Freischaltcode nach Aufforderung ein, um Ihr Abonnement zu legitimieren.

Richtlinien für Arbeitsverträge in den Einrichtungen des Deutschen Caritasverbandes (AVR)
Grundwerk einschl. Ordner, Register, aktueller Ergänzungslieferung und Onlineversion
ISBN 978-3-7841-2732-3,
76,00 €
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Deutscher Caritasverband e.V.
Vergütung von hauptamtlichen Geschäftsführer(inne)n und Vorständen in der Caritas
Eine Orientierungshilfe
978-3-7841-3090-3
Juli 2018, 46 Seiten
Vergütung von hauptamtlichen Geschäftsführer(inne)n und Vorständen in der Caritas
 
Das Interesse der breiten Öffentlichkeit in Deutschland an der Vergütung von Vorständen und Geschäftsführer(inne)n deutscher Unternehmen hat sich in den letzten Jahren erheblich vergrößert. Dies betrifft auch Verbände und Unternehmen der Caritas.

Die vorliegende Orientierungshilfe soll erstens durch die Vorgabe eines Orientierungsrahmens zu einem höheren Maß an Transparenz und Nachvollziehbarkeit bei der Bestimmung der Vergütung von Geschäftsführer(inne)n und Vorständen in Unternehmen der Caritas beitragen. Die gesellschaftliche Forderung nach Transparenz wird damit offensiv angegangen, um die eigene Glaubwürdigkeit, aber auch die eigene Wettbewerbsfähigkeit zu stärken. Zweitens soll ein Beitrag dazu geliefert werden, dass die Vergütung von Geschäftsführer(inne)n und Vorständen in der Caritas auf dem Arbeitsmarkt für Führungskräfte wettbewerbsfähig ist und so ausreichend kompetente Führungskräfte gewonnen werden können.

Adressat der Orientierungshilfe sind die Aufsichtsgremien der Rechtsträger der Caritas, die in der Regel die Vergütungen sowie alle weiteren Vergütungsbestandteile der Geschäftsführer(innen) und Vorstände festlegen. Das entspricht den Grundsätzen einer guten und verantwortungsvollen Unternehmensführung und -kontrolle, wie sie in der Arbeitshilfe 182 der Deutschen Bischofskonferenz und des Verbandes der Diözesen Deutschlands "Soziale Einrichtungen in katholischer Trägerschaft und Aufsicht" als Empfehlung für alle Rechtsträger der Caritas vorgegeben werden. Weitere Adressaten sind die Geschäftsführungen und Vorstände der Rechtsträger der Caritas sowie die interessierte Öffentlichkeit.
79,00 EUR
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Fax +49 (0) 761 - 36825-33

www.lambertus.de


Geschäftsführung:
RA Petra Itschert, Dr. Thomas Becker
Umsatzsteuer ID: DE 142109789
Handelsregistereintrag:
Registergericht Freiburg Nr. HRB 56
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