Sehr geehrte Damen und Herren
Am 17. Juni 2016 hat das Schweizer Parlament die Unternehmenssteuerreform III verabschiedet. Durch die geplanten Massnahmen soll die Attraktivität der Schweiz als Unternehmensstandort gestärkt werden. Die Kantone müssen nun ihre kantonalen Steuergesetze entsprechend anpassen. Einige Kantone haben bereits ihre Strategie zur Umsetzung der Unternehmenssteuerreform III in ihr kantonales Steuerrecht vorgestellt.
Über dieses wichtige Thema und weitere aktuelle Entwicklungen im Steuerrecht informieren wir Sie in dieser Ausgabe unseres quartalsweise erscheinenden Newsletters.
Tax News - Winter 2016
Freundliche Grüsse
Ernst & Young AG