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Sehr geehrte Damen und Herren,

wenn Ihre Mandanten Notarkosten scheuen, ist ja auch ein eigenhändiges Testament ohne weiteres möglich. Ihr erster Rat könnte dann lauten: Bitte keinen maschinengeschriebenen Ausdruck verwenden. Handschriftlich muss es sein, aber vielleicht nicht gerade auf der Rückseite eines Einkaufszettels, oder? In einem Fall beim OLG Oldenburg war es ein Kneipenblock hinter einer Theke, auf dem u.a. der Spitzname der Partnerin des Gastwirts stand, die „alles bekommen“ sollte. Erfahren Sie mehr in unserem Newsletter!

Viel Vergnügen beim Lesen wünscht Ihnen

Ihre Deubner-Redaktion

 
 
 
 
  Erbfall: Testament auf Kneipenblock wirksam?  
 
 

Welche Anforderungen gelten für ein wirksames eigenhändiges Testament? In einem Fall vor dem OLG Oldenburg hatte ein Gastwirt auf einem Kneipenblock handschriftlich den Spitznamen seiner Partnerin mit dem Zusatz „bekommt alles“ vermerkt. Das OLG ging anders als die Vorinstanz vom Testierwillen des Erblassers aus und sah dessen Partnerin demzufolge als seine Alleinerbin an.

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  Gratis-Download: Die neuen amtlichen Formulare für die Zwangsvollstreckung  
 
 

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Wir liefern Ihnen die neuen Pflichtformulare für die Zwangsvollstreckung – einfach über das Formular unten kostenlos anfordern und anschließend auf unserer übersichtlichen Download-Seite alle acht Formulare herunterladen. Zusätzlich steht Ihnen dort – ebenfalls gratis – unser Experten-Ratgeber „Die 10 häufigsten Fehler in der Zwangsvollstreckung” als PDF zur Verfügung.

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  Grundrente: Einkommen des Ehepartners anrechenbar  
 
 

Wer viele Jahre gearbeitet und dabei unterdurchschnittlich verdient hat, kann Anspruch auf den Grundrentenzuschlag haben. Nach § 97a SGB VI wird das Einkommen des Ehepartners aber auf die Grundrente angerechnet. Dies hat das LSG NRW als verfassungsgemäß bestätigt. Der Nachteil der Einkommensanrechnung wird demnach in einer Gesamtbetrachtung der ehebezogenen Regelungen ausgeglichen.

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  Konflikt im Straßenverkehr: Nachweis für Straftaten  
 
 

Das Amtsgericht München hat die Klage eines Autofahrers auf Schadensersatz und Schmerzensgeld abgewiesen. Der Kläger war mit einem Radfahrer in Streit geraten, nachdem er mit seinem Auto aus einer Hofeinfahrt gefahren war. Eine behauptete Körperverletzung durch einen Faustschlag und Sachbeschädigung konnte der klagende Autofahrer nach Auffassung des Gerichts nicht nachweisen.

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  Öffentliche Bekanntmachungen der Gemeinden im Internet  
 
 

Der VGH Baden-Württemberg hat die rechtlichen Vorgaben für öffentliche Bekanntmachungen im Internet konkretisiert. Demnach müssen Bekanntmachungen des Ortsrechts wie Satzungen auf der Internetseite der Gemeinde so erreichbar sein, dass Internetnutzer bereits auf der „Startseite“ den Bereich des Ortsrechts erkennen. Sie sind zudem durch eine qualifizierte elektronische Signatur zu sichern.

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