Sehr geehrte Damen und Herren, beraten Sie Mandanten beim Verfassen eines Testaments? Oder suchen Angehörige eines Erblassers Ihren Rat, die von der Erbfolge ausgeschlossen wurden? Dann sind häufig Pflichtteilsansprüche ein Thema. Aber wann können diese entfallen? Ein Entzug des Pflichtteils ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich - z.B. bei Straftaten oder böswillig verletzten Unterhaltspflichten. Das OLG Oldenburg hat jetzt in einem PKH-Verfahren zu so einem Fall Stellung bezogen. Erfahren Sie mehr in unserem Newsletter! Viel Vergnügen beim Lesen wünscht Ihnen Ihre Deubner-Redaktion |