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Sehr geehrte Damen und Herren,

Streit ums Erbe - davon können Ihre Mandanten jederzeit betroffen sein - gerade wenn es ein Testament gibt. Ein einziges Wort kann dann den Ausschlag geben. Wie ist z.B. das Wort „Abkömmling“ zu verstehen? Oder genauer: Wie hat es der Erblasser gemeint? Bei gemeinschaftlichen Testamenten unter Ehepartnern kann das auch die Frage entscheiden, inwieweit der überlebende Partner noch die Erbfolge ändern kann. Das OLG Oldenburg hat hierzu wichtige Hinweise gegeben - mehr dazu in unserem Newsletter!

Viel Vergnügen beim Lesen wünscht Ihnen

Ihre Deubner-Redaktion

 
 
 
 
  Testamente: Auslegung von spezifischen Begriffen und Fachwörtern  
 
 

Die Auslegung von Testamenten sorgt immer wieder für Streit. Das OLG Oldenburg hat einen Fall entschieden, bei dem in einem gemeinschaftlichen Testament von Ehepartnern von „Abkömmlingen“ die Rede war. Insoweit sollte es dem überlebenden Ehepartner möglich sein, die Erbfolge abzuändern. Nach dem Gericht war das Wort „Abkömmlinge“ aber nicht allein auf die Kinder beschränkt.

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  Kündigung nach massiven Beleidigungen und Störung des Hausfriedens  
 
 

Eine nachhaltige Störung des Hausfriedens kann Vermieter berechtigen, die Wohnung zu kündigen. Das hat das Amtsgericht München entschieden. Im Streitfall hatte ein Mieter nach Überzeugung des Gerichts Mitbewohner massiv beleidigt und wiederholt alkoholisiert im Treppenhaus gelärmt. Das Gericht hielt aufgrund der massiven Störungen eine fristlose Kündigung des Mietvertrags für wirksam.

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  Berufshaftung: Ausgleichspflicht bei doppelt versichertem Risiko  
 
 

Ist das identische Interesse gegen die gleiche Gefahr mehrfach haftpflichtversichert, führt das zu einem Innenausgleich zwischen den Haftpflichtversicherungen. Das hat das OLG Frankfurt entschieden. Im Streitfall war ein Geburtsschaden sowohl über die Versicherung eines Arztes, als auch über die des Krankenhauses der Hebamme versichert. Ansprüche gegen die Hebamme lehnte das Gericht damit ab.

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  Bewertungsportale: Woraus darf sich die Bewertung von Unternehmen ergeben?  
 
 

Nach welchen Kriterien dürfen Bewertungsportale Nutzerbeiträge für die Bewertung von Unternehmen auswählen? Der BGH hat im Fall des Portals „Yelp“ entschieden, dass die spezielle Einstufung und Berücksichtigung von Nutzerbewertungen durch die Berufs- und Meinungsfreiheit geschützt ist. Gewerbetreibende müssen Kritik und deren öffentliche Erörterung grundsätzlich hinnehmen.

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