Bürger-Newsletter

der Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes

 

Liebe Leserinnen & Leser,

die Blätter fallen, die Tage werden kürzer und die Zeitumstellung naht - pünktlich am 25. Oktober findet auch der Tag des Einbruchschutzes statt. Unter dem Motto "Eine Stunde mehr für mehr Sicherheit" informiert die Polizei bei verschiedenen Aktionen, wie man Haus und Hof am besten vor Einbrechern schützt. Unterstützt wird sie von der Kampagnen-Botschafterin und zweifachen Olympiasiegerin Kristina Vogel, die bei Twitter, Facebook und Instagram per Video ganz praktische Tipps rund ums sichere Wohnen gibt. Schauen Sie doch mal vorbei!

Halloween ist bei vielen Kindern und Jugendlichen ein beliebter Brauch – in der Halloweennacht wird so mancher Streich verübt. Lesen Sie in diesem Newsletter, was sie beachten müssen, damit ein vermeintlich lustiger Scherz nicht in Sachbeschädigung endet. Wir informieren Sie, was Sie tun können, um die Verbreitung von Kinderpornografie zu stoppen und wie Sie bei Droh-Kettenbriefen am besten reagieren. Außerdem stellen wir Ihnen unsere Elternbroschüre „Sucht erkennen und vorbeugen“ vor und erinnern an unsere Zivilcourage-Kampagne „Aktion-tu-was“

 
 
© Canva/jakubgojda
 

Halloween: Streiche sind nicht immer harmlos

Schaurig verkleidet als Hexe, Geist oder sogar Skelett ziehen Kinder und Jugendliche an Halloween am 31. Oktober um die Häuser und klingeln an den Türen mit der Frage nach etwas Süßem. Wenn sie leer ausgehen, drohen sie mit einem fiesen Streich, gemäß dem Motto: „Süßes oder Saures!“. Doch aufgepasst, so mancher Scherz ist nicht mehr lustig, sondern Sachbeschädigung!  

Solange keine Menschen zu Schaden kommen oder fremdes Eigentum beschädigt wird, sind Streiche kein Problem. Wer aber beispielsweise das Auto der Nachbarn mit Zahnpasta beschmiert und dabei beschädigt, der muss mit einer Strafe rechnen, auch wenn es nur als Scherz geplant war. Verklebte Autoschlösser, zerkratzte Autotüren oder Farbe auf der Hauswand (Graffiti) sind ebenfalls tabu. Selbst wenn man „nur“ dabei war, aber persönlich nichts beschädigt hat, kann man unter Umständen wegen gemeinschaftlicher Sachbeschädigung haftbar gemacht werden.

  • Sprechen Sie mit ihren Kindern und erklären Sie ihnen die „Spielregeln“ – was noch erlaubt ist und wo die Grenzen sind.
  • Sollten Sie Zeuge oder Opfer einer Straftat werden, scheuen Sie sich nicht, den Notruf 110 zu wählen.
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© Polizeiliche Kriminalprävention
 

Stopp die Verbreitung von Kinderpornografie

Immer wieder teilen Schülerinnen und Schüler leichtfertig Videos in Chatgruppen, die auch sexualisierte Gewalt an Kindern zeigen. Dass sie sich dabei strafbar machen, ist den wenigsten bewusst. Unter dem Motto „Sounds wrong“ appelliert die Polizei in ihrer neuen Kampagne, solche Inhalte zu melden statt bedenkenlos weiterzuschicken. Mit kurzen Videoclips, praktischen Handlungstipps und Informationen über Beratungsstellen will die Kampagne gegen die Verbreitung von Kinderpornografie insbesondere jungen Menschen vermitteln, wie sie mit diesen strafbaren und möglicherweise traumatisierenden Inhalten richtig umgehen.

Wie handelt man richtig? Nicht teilen, melden:

  • Video nicht weiterschicken.
  • Dem Netzwerkbetreiber oder der Polizei melden: Informationen zu Meldemöglichkeiten.
  • Aus Chatgruppen austreten, in denen solche Inhalte verbreitet werden.

Die Videoclips, in denen vier junge Leute ihre Geschichten zu dem Thema erzählen, sind bei Twitter, Facebook und Instagram zu sehen.


 
 
 
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Tipps gegen Angstmache mit Droh-Kettenbriefen

Immer wieder werden über Messenger-Dienste Nachrichten versandt, die Kindern und Jugendlichen Angst machen. In sogenannten Kettennachrichten oder Kettenbriefen wird mit schlimmen Folgen für die Familie oder Freunde gedroht, wenn die Nachricht nicht innerhalb kürzester Zeit an möglichst viele Empfänger weitergeleitet wird. Damit sollen die Empfänger zu einer Handlung gezwungen werden. Unter Umständen kann es sich sogar um eine Schadsoftware handeln, die den Empfänger in eine Abofalle führt oder dessen Daten ausspäht.

Wie reagieren? Aufklären, schützen, löschen!

  • Erklären Sie Kindern, dass das Verbreiten von Angst das Ziel solcher Nachrichten ist und es keine negativen Folgen gibt, wenn man solche Nachrichten einfach löscht.
  • Schützen Sie das Smartphone immer durch einen Virenschutz und halten Sie diesen aktuell.
  • Kinder sollten Kettenbriefe einfach löschen – auf keinen Fall teilen, weiterverbreiten oder beantworten. Das könnte unter Umständen sogar strafbar sein.
  • Informieren Sie bei dem Verdacht einer Straftat die Polizei und zeigen Sie ihr die Nachricht.



 

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Sucht vorbeugen statt abhängig werden

Früher oder später wird fast jeder junge Mensch mit Drogen konfrontiert. Ob es bei einer vorübergehenden Neugier bleibt oder ob eine Abhängigkeit entsteht, hängt von vielen Faktoren ab. Sucht kann Jeden treffen. Drogenkonsum kann nicht nur gesundheitliche Risiken haben, sondern auch strafbar sein. Denn neben legalen Drogen, wie Zigaretten oder Alkohol gibt es auch illegale. Das sind sie, wenn der Anbau, Besitz, Erwerb oder Handel per Gesetz verboten sind. Dazu gibt das Betäubungsmittelgesetz Auskunft.

Hinsehen statt wegschauen

  • Schauen Sie hin, wenn jemand in Ihrem Familien- und Freundeskreis Drogen konsumiert oder bereits drogenabhängig ist.
  • Bieten Sie der Person Unterstützung an, sich Hilfe zu suchen, wie z.B. bei einer Beratungsstelle.

Die Broschüre „Sucht erkennen und vorbeugen“ klärt auf, warum Drogen auf manche Menschen einen großen Reiz ausüben können und manche süchtig werden. Sie informiert, welche Anzeichen es für Drogenkonsum gibt und bietet einen Überblick, wo man Hilfe finden kann.


 

© Maik Goering

Aktion-tu-was gegen Gewalt

In der Öffentlichkeit ist Gewalt für alle sichtbar, im sogenannten sozialen Nahraum wie zum Beispiel in der Ehe, in der Lebenspartnerschaft oder in der Pflege, fehlt den Opfern manchmal die Unterstützung, Gewalt anzuzeigen, jemanden um Hilfe zu bitten oder sich der Situation selbst zu entziehen. 

Wer nichts tut, macht mit!
Schauen Sie hin, fragen Sie nach und unterstützen Sie die Opfer. Wir alle sind von Gesetzes wegen verpflichtet, bei einer Straftat nach unseren Möglichkeiten einzugreifen. Jeder von uns trägt Verantwortung dafür, dass das Zusammenleben in unserer Gesellschaft friedlich und zivilisiert verläuft.

Die AKTION-TU-WAS wirbt für mehr Bürgermut. Denn jeder kann z. B.