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Sehr geehrte Damen und Herren,

ist die Energiepreispauschale pfändbar? Die frohe Kunde für alle Vollstreckenden: Ja! Aufgrund eines zumindest gegenwärtig bestehenden Säumnisses des Gesetzgebers können Insolvenzverwalter und Gläubiger im Rahmen einer Vollstreckung hierauf zugreifen.

 
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Doch was bedeutet das konkret? Was passiert, wenn der Schuldner die Energiepreispauschale nicht auszahlt? Und was bedeutet die Pfändbarkeit im Rahmen des Einzelvollstreckungsverfahrens?

Eines scheint sicher: In den zu erwartenden schwierigen Zeiten werden die Themen Insolvenz und Zwangsvollstreckung wieder mehr an Aufmerksamkeit erfahren, als uns lieb sein wird. Klug ist, wer gewappnet ist. Sichern Sie sich deshalb noch heute unseren kostenlosen Spezialreport von Dipl.-Rechtspfleger (FH) und Fachbuchautor Stefan Lissner „Erfolgreicher Vollstrecken durch kluges Verhalten – mehr Erfolg und Ertrag durch bessere Kenntnisse!“ (Rechtsstand November 2022) und das dazugehörige Praxishandbuch Insolvenzrecht für nur 99 € statt 198 €. Sie sparen 50 %!
 
 
 
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Pfändung und Verstrickung – wie verhalte ich mich als Drittschuldner richtig?

Immer wieder bereitet im Spannungsverhältnis Insolvenz und Einzelzwangsvollstreckung die Frage, wie man sich als Drittschuldner verhält, wenn sowohl eine Pfändung auf einem Gegenstand oder einer Forderung lastet, z.B. dem schuldnerischen Konto, aber auch eine Insolvenz eröffnet wird. Gerade die Themen Verstrickung, Rückschlagsperre sowie Vollstreckungsverbote spielen dabei eine elementare Rolle.

Wie muss man sich bei Bevollmächtigung im Vollstreckungsverfahren legitimieren?

Mit Wirkung zum 01.01.2021 wurde § 753a ZPO eingeführt, wonach bei der Durchführung der Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen in das bewegliche Vermögen Bevollmächtigte nach § 79 Abs. 2 Satz 1 und 2 Nr. 3 und 4 ZPO ihre ordnungsgemäße Bevollmächtigung versichern können. Gilt dieser § 753a ZPO nun lediglich für Vollstreckungsaufträge an den Gerichtsvollzieher oder reicht die Versicherung der ordnungsgemäßen Bevollmächtigung auch für alle Vollstreckungsverfahren?

Zählt die Patchworkfamilie auch als unterhaltsberechtigt?

Die Frage für viele vollstreckende Gläubiger, aber auch für den Insolvenzverwalter im Rahmen des Verfahrens ist: Wie viel Geld kann ich generieren? Besonders maßgeblich dabei ist die Frage, wie viele Unterhaltsberechtigte der Schuldner hat: Denn je mehr Unterhaltsberechtigte, desto „weniger“ bleibt nach der Tabelle zu § 850c ZPO als pfändbar.

Fragen über Fragen. Diese und viele weitere Fragen beantwortet Ihnen Dipl. Rechtspfleger Stefan Lissner in seinem aktuellen Spezialreport „Erfolgreicher vollstrecken durch kluges Verhalten – mehr Erfolg und Ertrag durch bessere Kenntnisse“.
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Der Spezialreport „Erfolgreicher vollstrecken durch kluges Verhalten – mehr Erfolg und Ertrag durch bessere Kenntnisse“ vermittelt Ihnen wichtige Tipps und Tricks für die erfolgreiche Durchsetzung und Betreibung des Einzugs anhand verschiedener geeigneter Themen:

I. Allgemeines
  1. Energiepreispauschale – retten Sie sich die Pauschale zu Ihren Gunsten!
  2. Pfändung und Verstrickung – wie verhalte ich mich als Drittschuldner richtig?
  3. Vollstreckungsverbote und Rückschlagsperre
  4. Wie muss man sich bei Bevollmächtigung im Vollstreckungsverfahren legitimieren?
  5. Zählt die Patchworkfamilie auch als Unterhaltsberechtigte?
  6. Taktisches Agieren mit sogenannten Schornsteinhypotheken
II. Aktuelle Rechtsprechung
  1. Antrag nach § 295a InsO – Freigabe der selbständigen Tätigkeit.

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