Bürger-Newsletter

der Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes

 

Liebe Leserinnen & Leser,

kennen Sie „Nora“? Genauer „nora“, die barrierefreie Notruf-App der Bundesländer. Alles über Sinn und Zweck dieser App erfahren Sie in unserem Newsletter. Und noch mehr: Wir informieren über die wichtigsten Tipps zum Schutz vor Betrug im Internet und über die zu beachtenden Dinge beim Online-Autokauf. Zudem erfahren Sie hier, wie Sie sich vor falschen Polizisten schützen können und wie die sogenannten Corona-Spaziergänge einzuordnen sind.  

 Bleiben Sie aufmerksam!

Ihre Polizeiliche Kriminalprävention.

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© canva
 

Schockanrufe von falschen Polizisten

Aktuell versuchen Telefonbetrüger vehement, vornehmlich ältere Menschen um ihr Hab und Gut zu bringen. Bundesweit häufen sich sogenannte „Schockanrufe“ in Verbindung mit einem falschen Polizeibeamten. Das Vorgehen: Es meldet sich ein vermeintliches Familienmitglied und gibt an, einen schweren Verkehrsunfall verursacht zu haben. Danach übernimmt oft ein vorgeblicher Polizeibeamter das Gespräch. Dieser gibt vor, in Absprache mit einem Staatsanwalt eine Kaution zu fordern, damit das Familienmitglied wieder nach Hause darf.

So können sich Ältere vor falschen Polizisten schützen:

  • Denken Sie daran, die Polizei ruft Sie niemals unter der Polizeinotrufnummer 110 an! Das machen nur Betrüger. Wenn Sie unsicher sind, wählen Sie die Nummer 110. Aber nutzen Sie dafür nicht die Rückruftaste.
  • Legen Sie am besten auf, wenn Sie nicht sicher sind, wer anruft und Sie sich unter Druck gesetzt fühlen.
  • Rufen Sie den Angehörigen unter der Ihnen bekannten Nummer an.
  • Sprechen Sie am Telefon nie über Ihre persönlichen und finanziellen Verhältnisse.
  • Übergeben Sie niemals Geld an unbekannte Personen!



 
© Ministerium des Innern des Landes NRW
 

Barrierefreier Notruf „nora“

„nora“ ist die offizielle Notruf-App der Bundesländer. Sie wurde insbesondere für Menschen entwickelt, die nicht gut sprechen können, zum Beispiel wegen einer Sprach- oder Hörbehinderung oder weil sie sich aufgrund mangelnder Deutschkenntnisse am Telefon nicht so gut verständigen können. Grundsätzlich ist „nora“ aber eine App für die gesamte Bevölkerung. Sie ist neben Deutsch auch in englischer Sprache verfügbar.

Jede Person, die sich in Deutschland aufhält, kann „nora“ nutzen und in einer Notsituation schnell Hilfe alarmieren. Dabei helfen Symbole, klare Texte und eine intuitive Nutzerführung.

„nora“ lässt sich auch in Situationen verwenden, in denen der Notruf möglichst unbemerkt bleiben soll. Dafür gibt es in der App für bedrohliche Situationen eine spezielle Funktion.



 
 
 
© canva
 

Corona-Spaziergänge – Vorsicht ist geboten

Alle Menschen in Deutschland haben das Recht, ihre Meinung öffentlich kundzutun und sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln. So steht es im Grundgesetz (Art. 8 GG).

Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht allerdings eingeschränkt werden. Näheres regelt das Versammlungsgesetz (VersammlG). Verabreden sich mehrere Personen zu einem „Corona-Spaziergang“, müssen sie diesen den Behörden im Voraus melden und für eine friedliche Veranstaltung sorgen.
Als Versammlung gilt im Allgemeinen eine Zusammenkunft von mindestens zwei Personen, die sich gemeinschaftlich öffentlich äußern wollen, zum Beispiel in dem sie über das Internet verabreden, sich zu einer bestimmten Zeit an einem bestimmten Ort zu treffen. Dies gilt beispielsweise auch für die sogenannten "Corona-Spaziergänge".

Veranstalter einer Versammlung (Demonstration) unter freiem Himmel müssen diese im Voraus bei der Versammlungsbehörde anmelden, damit die Behörden Zeit haben, sich auf das Demonstrationsgeschehen vorzubereiten. Die Polizei muss beispielsweise den Verkehr entsprechend regeln beziehungsweise eventuell Maßnahmen ergreifen, um die Versammlung vor Gegendemonstranten zu schützen (Schutz des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit).

Ausgenommen von dieser Pflicht sind Versammlungen, die sich aus aktuellem Anlass augenblicklich bilden. Dies gilt nicht für sogenannte „Corona-Spaziergänge“ zu denen sich die Teilnehmenden im Voraus verabreden.

Teilnehmende einer Versammlung/ Demonstration müssen sich friedlich verhalten und den Anweisungen der Versammlungsleitung und ggf. der Polizei Folge leisten.

Zudem gilt es zusätzlich Vorgaben zu beachten, die am Anfang der Versammlung bekannt gegeben werden. Dies kann z.B. die Maskentragepflicht (derzeit häufig FFP2-Maske) oder das Einhalten von Abständen zu anderen Versammlungsteilnehmenden sein.

 Verstöße gegen versammlungsrechtliche Verbote bzw. Pflichten können als Straftat oder Ordnungswidrigkeit geahndet werden (§§ 21 bis 29a VersammlG).

 Ist die öffentliche Sicherheit unmittelbar gefährdet, kann eine Versammlung vor ihrem Beginn auch verboten oder nach Veranstaltungsbeginn aufgelöst werden (§ 15 VersammlG).

 

© canva

Account-Schutz

Wissen Sie, wie viele Online-Accounts Sie in Ihrem digitalen Leben nutzen? Im Schnitt hat wohl jede/r Deutsche mehrere Dutzend Online-Accounts, z.B. für Bankgeschäfte, für das Online-Shopping, das E-Mail-Konto oder die sozialen Netzwerke. Auf die Sicherheit von Banking-Accounts wird in der Regel besonders geachtet, viele andere sind jedoch nur mangelhaft geschützt. Das machen sich Kriminelle zu Nutze. Sie verwenden zum Beispiel die Accounts ihrer Opfer, um Straftaten zu begehen.

So sichern Sie Online-Accounts

  • Nutzen Sie wenn möglich die 2-Faktor-Authentisierung für die Account-Anmeldung, auch bei Messenger-Diensten oder Netzwerk-Konten. Dabei wird neben dem Passwort zusätzlich z.B. die Eingabe eines Codes (verschickt auf ein anderes Gerät in Ihrem Besitz), ein Fingerabdruckscan oder ein USB-Token zur Identifikation gefordert.
  • Wählen Sie sichere Passwörter. Nutzen Sie einen Passwort-Manager, damit Sie Passwörter für viele Accounts verwalten können.
  • Teilen Sie nie Ihre Login-Daten mit Dritten.
  • Überprüfen Sie die Sicherheitseinstellungen Ihrer Netzwerk-Accounts: Machen Sie so viele Bereiche wie möglich ausschließlich für Ihre Freunde sichtbar, z.B. Daten wie Telefonnummer, E-Mail oder auch die Chronik.
  • Beschränken Sie den Zugriff von anderen Apps z.B. auf Ihr Facebook-Konto. Sie können App-Verknüpfungen nur auf Kontodaten zulassen.
  • Klicken Sie nicht auf verdächtige Links.
  • Melden Sie sich nach der Nutzung immer ab. Dies ist besonders wichtig, wenn Sie über fremde Geräte bei Ihrem Account angemeldet waren.

Was Sie tun können, wenn Ihr Account von anderen verwendet wird, erfahren Sie in der Checkliste "Phishing" von Polizei und BSI oder auch bei der Verbraucherzentrale.





 

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Sicherer Autokauf im Netz

Ein Auto im Internet zu kaufen oder verkaufen ist einfach. Viele bedenken jedoch nicht, dass hierbei einiges zu beachten ist, um nicht in die Falle von Betrügern zu tappen. Anlässlich des "Safer Internet Day" zeigte die Initiative "Sicherer Autokauf im Internet" von ADAC, Polizei, AutoScout24 und mobile.de, worauf Autokäufer und -verkäufer beim Online-Handel achten sollten.

Bereits beim Austausch von E-Mails ist Vorsicht geboten. Beachten Sie daher die folgenden fünf Tipps für den sicheren Autokauf im Internet:

1. Schützen Sie sich vor Phishing Mails.
2. Achten Sie auf Passwortsicherheit.
3. Schließen Sie nie voreilig einen Vertrag ab.
4. Leisten Sie keine Vorauszahlungen.
5. Prüfen Sie Dokumente sorgfältig.