Der ein oder andere Vertrag kann auf die Dauer zur Belastung werden. Ist eine vorzeitige Kündigung möglich?
Wenn diese Mail nicht korrekt angezeigt wird, klicken Sie bitte
hier.
| | | | Verträge vorzeitig kündigen – geht das? Liebe Leserin, lieber Leser, sicherlich haben Sie wie die meisten Selbstständigen eine Menge an Verträgen abgeschlossen. Der Mietvertrag fürs Büro, ein Mobilfunkvertrag, manchmal auch ein Leasingvertrag sowie diverse Diestleistungs- und Kaufverträge zählen zum Standardprogramm. Es ist empfehlenswert, die Verträge nicht nur einfach abzuheften, sondern ab und an mal einen Blick darauf zu werfen. Mit der Zeit sind die Bedingungen des einen oder anderen Vertrags manchmal suboptimal. In diesem Fall sollten Sie aktiv werden. Natürlich ist es nicht ganz einfach, einen Vertrag vorzeitig zu beenden. Manchmal stehen die Chancen jedoch besser als viele vermuten. Wie Sie einen Leasing-Vertrag vorzeitig beenden Die Dauer eines Leasing-Vertrags ist normalerweise an die Nutzungsdauer des geleasten Gegenstands gekoppelt. Das macht auch Sinn, denn Sie können die Leasingrate nur dann als Betriebsausgabe geltend machen, wenn die Laufzeit des Vertrags sich zwischen 40 bis 90% mit der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer deckt. Beim Finanzierungsleasing ist eine ordentliche Kündigung vor Ende der Vertragslaufzeit nur schwer möglich. Deshalb ist es empfehlenswert, eine Leasingübernahme anzubieten. Das heißt: Sie übertragen den Leasingvertrag auf eine andere Person oder ein anderes Unternehmen. Für die Suche nach einem Nachfolger gibt es die Möglichkeit, im Internet zu inserieren, zum Beispiel auf www.leasingtime.de. | |
|
|
|
Anzeige Mit 1 Klick hier: Ihre Gratis-Checkliste mit den 17 besten steuer- und abgabenfreien Extras 2016 für Sie und Ihre Mitarbeiter
Besser als jede Gehaltserhöhung: Lohn, der brutto für netto bei Ihren Mitarbeitern ankommt und Ihnen bares Geld spart: Denn Sozialabgaben fallen keine an! Klicken Sie gleich hier und freuen Sie sich über Vorteile im Doppelpack: • | | Begeisterte Mitarbeiter, weil es Lohn brutto für netto gibt und | • | | eine entlastete Unternehmenskasse, denn bei diesen Extras fallen keine Arbeitgeberanteile für die Sozialversicherung an. |
Deshalb: Lassen Sie sich diese Vorteile und die neue Checkliste mit den 17 besten steuer- und abgabenfreien Extras für Sie und Ihre Mitarbeiter nicht entgehen. Sie kommt GRATIS und bequem per Sofort-Download zu Ihnen. Sie brauchen nur hier zu klicken. |
|
|
| Wie Sie einen Kaufvertrag lösen Ohne Grund ist es kaum möglich, von einem Kaufvertrag zurückzutreten. Ein solcher Sachverhalt ermöglicht Ihnen aber den Ausstieg: Besitzt die gelieferte Ware nicht die vereinbarten Merkmale, ist dies ein Grund, vom Vertrag zurückzutreten. Sie geben die Ware zurück und bekommen vom Händler Ihr Geld zurück. Sie müssen allerdings dem Händler für die Nacherfüllung eine gewisse Zeit einräumen. Als Unternehmer sind Sie zudem dazu verpflichtet, die Ware direkt nach Eingang zu kontrollieren. Für den Fall, dass Sie den Kaufvertrag "aus Versehen" abgeschlossen haben, können Sie den Vertrag auch anfechten und die Ware zurückgeben, sodass der Kaufpreis Ihnen erstattet werden muss. Leider fällt es jedoch schwer zu beweisen, dass Sie den Vertrag "aus Versehen" abgeschlossen haben. | |
|
|
|
| Ihre Iris Schuler Redaktion Unternehmer-Wissen | |
|
|
|
Anzeige Kredit oder Leasing? Lieferantenkredit nutzen oder Skonto ziehen? | Die wichtigsten Tipps zur Finanzierung finden Sie im neuen Unternehmer-E-Book. Die 55 Checklisten und Musterbriefe darin zeigen Ihnen, wie Sie: • | | Bankgespräche richtig führen | • | | Betriebsausgaben absetzen, die andere vergessen | • | | Beschäftigte steuerfrei beschenken (und dabei kräftig sparen) |
... und noch so viel mehr zeit- und kostensparende Tipps und Kniffe. Wussten Sie zum Beispiel, dass Sie mit 40 Cent Einsatz 120 € Umsatz erzielen können? Das Unternehmer-E-Book zeigt Ihnen, wie es geht! Und das können Sie sich sofort GRATIS hier herunterladen - als Dankeschön für Ihren kostenlosen Test von Selbstständig heute, dem topaktuellen Fachberater für alle Selbstständigen mit wenig Zeit. | | |
|
|
|
|
|
Verträge vorzeitig kündigen – geht das?
Liebe Leserin, lieber Leser,
sicherlich haben Sie wie die meisten Selbstständigen eine Menge an Verträgen abgeschlossen. Der Mietvertrag fürs Büro, ein Mobilfunkvertrag, manchmal auch ein Leasingvertrag sowie diverse Diestleistungs- und Kaufverträge zählen zum Standardprogramm. Es ist empfehlenswert, die Verträge nicht nur einfach abzuheften, sondern ab und an mal einen Blick darauf zu werfen. Mit der Zeit sind die Bedingungen des einen oder anderen Vertrags manchmal suboptimal. In diesem Fall sollten Sie aktiv werden.
Natürlich ist es nicht ganz einfach, einen Vertrag vorzeitig zu beenden. Manchmal stehen die Chancen jedoch besser als viele vermuten.
Wie Sie einen Leasing-Vertrag vorzeitig beendenDie Dauer eines Leasing-Vertrags ist normalerweise an die Nutzungsdauer des geleasten Gegenstands gekoppelt. Das macht auch Sinn, denn Sie können die Leasingrate nur dann als Betriebsausgabe geltend machen, wenn die Laufzeit des Vertrags sich zwischen 40 bis 90% mit der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer deckt.
Beim Finanzierungsleasing ist eine ordentliche Kündigung vor Ende der Vertragslaufzeit nur schwer möglich. Deshalb ist es empfehlenswert, eine Leasingübernahme anzubieten. Das heißt: Sie übertragen den Leasingvertrag auf eine andere Person oder ein anderes Unternehmen. Für die Suche nach einem Nachfolger gibt es die Möglichkeit, im Internet zu inserieren, zum Beispiel auf
www.leasingtime.de.
Anzeige
Mit 1 Klick hier:
Ihre Gratis-Checkliste mit den 17 besten steuer- und abgabenfreien Extras 2016 für Sie und Ihre Mitarbeiter
Besser als jede Gehaltserhöhung:
Lohn, der brutto für netto bei Ihren Mitarbeitern ankommt und Ihnen bares Geld spart: Denn Sozialabgaben fallen keine an!
Klicken Sie gleich hier und freuen Sie sich über Vorteile im Doppelpack:
Begeisterte Mitarbeiter, weil es Lohn brutto für netto gibt und eine entlastete Unternehmenskasse, denn bei diesen Extras fallen keine Arbeitgeberanteile für die Sozialversicherung an.
Deshalb:
Lassen Sie sich diese Vorteile und die neue Checkliste mit den 17 besten steuer- und abgabenfreien Extras für Sie und Ihre Mitarbeiter nicht entgehen. Sie kommt GRATIS und bequem per Sofort-Download zu Ihnen. Sie brauchen nur hier zu klicken.
Wie Sie einen Kaufvertrag lösen
Ohne Grund ist es kaum möglich, von einem Kaufvertrag zurückzutreten. Ein solcher Sachverhalt ermöglicht Ihnen aber den Ausstieg:
Besitzt die gelieferte Ware nicht die vereinbarten Merkmale, ist dies ein Grund, vom Vertrag zurückzutreten. Sie geben die Ware zurück und bekommen vom Händler Ihr Geld zurück. Sie müssen allerdings dem Händler für die Nacherfüllung eine gewisse Zeit einräumen. Als Unternehmer sind Sie zudem dazu verpflichtet, die Ware direkt nach Eingang zu kontrollieren.
Für den Fall, dass Sie den Kaufvertrag "aus Versehen" abgeschlossen haben, können Sie den Vertrag auch anfechten und die Ware zurückgeben, sodass der Kaufpreis Ihnen erstattet werden muss. Leider fällt es jedoch schwer zu beweisen, dass Sie den Vertrag "aus Versehen" abgeschlossen haben.
Ihre
Iris Schuler
Redaktion Unternehmer-Wissen Anzeige
Kredit oder Leasing? Lieferantenkredit nutzen oder Skonto ziehen? |
Die wichtigsten Tipps zur Finanzierung finden Sie im neuen Unternehmer-E-Book. Die 55 Checklisten und Musterbriefe darin zeigen Ihnen, wie Sie: Bankgespräche richtig führen Betriebsausgaben absetzen, die andere vergessen Beschäftigte steuerfrei beschenken (und dabei kräftig sparen) ... und noch so viel mehr zeit- und kostensparende Tipps und Kniffe. Wussten Sie zum Beispiel, dass Sie mit 40 Cent Einsatz 120 € Umsatz erzielen können? Das Unternehmer-E-Book zeigt Ihnen, wie es geht! Und das können Sie sich sofort GRATIS hier herunterladen - als Dankeschön für Ihren kostenlosen Test von Selbstständig heute, dem topaktuellen Fachberater für alle Selbstständigen mit wenig Zeit. |
|
Topseller
mehr erfahrenmehr erfahrenmehr erfahrenmehr erfahrenmehr erfahrenImpressumVerlag für die Deutsche Wirtschaft AGTheodor-Heuss-Straße 2 - 4
53177 Bonn
Telefon: 0228 9550-120 (Kundendienst)
Fax: 0228 3696480
E-Mail:
kundendienst@vnr.deInternet:
http://www.vnrag.deHandelsregister HRB 8165 beim Amtsgericht Bonn
USt.-ID: DE 812639372
Vorstand: Helmut Graf, Guido Ems, Frederik Palm
Newsletter abbestellen: Sollten Sie keine weiteren Tipps per E-Mail wünschen, klicken Sie bitte hier.
Haftungsausschluss:
Sämtliche Beiträge und Inhalte des Newsletters sind sorgfältig recherchiert. Dennoch ist eine Haftung ausgeschlossen.
Alle Rechte liegen bei der Verlag für die Deutsche Wirtschaft AG. Nachdruck und Veröffentlichung, auch auszugsweise, sind nicht gestattet.
Ausführliche Hinweise zum Datenschutz erhalten Sie hier.
Sicherheit ist für uns oberstes Gebot. Unsere Systeme werden daher regelmäßig auf den aktuellsten Sicherheitsstandard gebracht. Wir versprechen, Ihre Daten vertraulich zu behandeln.
Copyright © 2016 Verlag für die Deutsche Wirtschaft AG