mit der EU-Massenzustrom-Richtlinie besteht für Flüchtlinge aus der Ukraine ein vereinfachter Zugang zum Arbeitsmarkt. Die Mitgliedstaaten hatten Anfang März beschlossen, diese erstmals zu aktivieren. National umgesetzt wird sie durch Paragraf 24 des Aufenthaltsgesetzes. Dieser erlaubt den Geflüchteten relativ einfach, über die Ausländerbehörde einen Aufenthaltstitel zu erhalten. Die Aufenthaltserlaubnis ist zunächst auf ein Jahr beschränkt und kann auf bis zu drei Jahre verlängert werden. Außerdem erfahren Sie im heutigen Newsletter: Schon kurze Zeit nach der Sperrung der Talbrücke Rahmende im Dezember 2021 schnellten die Transportkosten in die Höhe. Eine Zusammenstellung von 54 Unternehmensbeispielen der IHK Siegen zeigt nun die tatsächlichen die Auswirkungen. Die gesamte Region drohe vor diesem Hintergrund in den kommenden Jahren an Wettbewerbsfähigkeit einzubüßen, denn nicht nur die Transportkosten hätten sich dadurch mehr als verdoppelt. Die Redaktion wünscht Ihnen angenehmen Start in die neue Woche! |