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5. November 2020
Sehr geehrte Damen und Herren,

Berufskraftfahrer dürfen in Baden-Württemberg trotz der aktuellen Schließung von Gastronomiebetrieben in Autobahngaststätten essen. Das baden-württembergische Verkehrsministerium teilte diese Ausnahmeregelung gestern mit. Demnach können Kraftfahrer ihre Mahlzeiten innerhalb der Gaststätten zu sich nehmen, wenn sie an Autobahnrasthöfen übernachten oder dort ihre Ruhezeit verbringen.

Unterdessen gibt es nach wie vor keine einheitlichen Regeln bezüglich der rechtlichen Situation für Unternehmen des Güterverkehrs und deren mobiles Personal während der Corona-Krise in Deutschland. Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer hat nun allerdings versprochen, sich für einheitliche Corona-Regeln für Beschäftigte in der Transport- und Logistikwirtschaft einzusetzen, die aus Corona-Risikogebieten zurück nach Deutschland einreisen.

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