laut der Bundesregierung spricht nichts gegen eine Anwendung der neuen Kabotage-Regelung für die Verkehre im Vor- und Nachlauf des internationalen Kombinierten Verkehrs. So gebe es keine Hinweise auf fest stationierte Fahrzeugflotten gebietsfremder Unternehmen an den KV-Terminals in Deutschland, die Verkehre im Vor- und Nachlauf fahren. Sorge für den Kombi-Verkehr bereitet die Lage der Infrastruktur: So haben sich zum Beispiel insbesondere eingeschränkte Kapazitäten im deutschen Schienennetz negativ auf die Ziele der Hupac-Gruppe ausgewirkt, wie der Netzwerkbetreiber im intermodalen Verkehr berichtet. Diese und weitere wichtige Meldungen des Tages aus Transport, Spedition und Logistik lesen Sie im VR Newsletter, mit dem Ihnen das Team der VerkehrsRundschau einen guten Start in die Woche wünscht. |