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14.04.2022
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Sehr geehrte Damen und Herren,

das Europäische Parlament und der Europäische Rat haben eine Richtlinie verabschiedet, die es Unternehmen erleichtern soll, Liefer- oder Lastwagen aus einem anderen EU-Land anzumieten und im grenzüberschreitenden Verkehr einzusetzen. Diese sieht vor, dass Transportunternehmen Mietfahrzeuge, die in einem anderen EU-Land zugelassen sind, für mindestens zwei aufeinanderfolgende Monate pro Jahr nutzen können. Die Unternehmen müssen ihren nationalen Behörden melden, wenn sie solche Mietfahrzeuge nutzen. Damit soll es laut dem Parlament ermöglicht werden, die Rechtmäßigkeit der Transportunternehmen zu überwachen und zu kontrollieren.

Diese und weitere Meldungen aus Spedition, Transport und Logistik finden Sie im heutigen Newsletter der VerkehrsRundschau. Die Redaktion Ihnen einen produktiven Donnerstag und friedliche Osterfeiertage!

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