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1. Dezember 2021
Sehr geehrte Damen und Herren,

das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat entschieden: Die Erhebung der deutschen Lkw-Maut in den Jahren 2010 und 2011 hat teilweise gegen EU-Recht verstoßen. Damit gibt das Gericht den klagenden Speditionen aus Polen Recht. Das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) muss ihnen jetzt insgesamt 565 Euro plus Zinsen erstatten. Wie viele Speditionen möglicherweise von dem Urteil profitieren könnten, war zunächst unklar. Laut Klägeranwalt soll diese Entscheidung noch bei weiteren sieben Fällen angewandt werden.

Diese und weitere Meldungen des Tages aus Spedition, Transport und Logistik lesen Sie im heutigen VR-Newsletter. Die Redaktion der VerkehrsRundschau wünscht Ihnen einen schönen Mittwoch!
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