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15. Mai 2018

Hallo Herr Do,

folgende Themen haben wir heute für Sie zusammengestellt. Wir wünschen Ihnen eine anregende Lektüre.

Ihre Versicherungsmagazin-Redaktion

Inhalt
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Recht
Dashcam-Aufnahmen: Nach Datenschutzrecht unzulssig, aber verwertbar
Drfen Aufnahmen einer Dashcam als Beweis in einem Unfallhaftpflichtprozess verwendet werden? Der Bundesgerichtshof hat in dieser Streitfrage ein Urteil (Urteil vom 15. Mai 2018 - VI ZR 233/17) gesprochen. Mehr
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Branche
Gesucht: Die besten Schadenregulierer!
Noch ein Award? Ja! In diesem Jahr sucht Versicherungsmagazin in Zusammenarbeit mit Service Value zum ersten Mal in der Branche die "Besten Schadenregulierer" der Makler. Mehr
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Branche
Smart Data: Gewichte verschieben sich zulasten der Makler
Die Versicherer investieren krftig in die Analyse von Kundendaten. Die ersten Roboter wie Alexa machen Versicherungsnehmern bereits Angebote. Das setzt Versicherungsmakler ordentlich unter Druck Mehr
Versicherungslexikon
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Qualittsgeprftes Wissen + vollstndig Online + kostenfrei: Das ist das Gabler Versicherungslexikon auf versicherungsmagazin.de. Jetzt neu: Die 2. Auflage wurde komplett berarbeitet und um ber 400 neue Begriffe ergnzt. Mehr
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Branche
Trend zu All-Risk-Tarifen in der Wohngebudeversicherung
Das Analysehaus Morgen & Morgen hat erstmals Wohngebude-Tarife unter die Lupe genommen. Insgesamt erreichten 44 der 183 analysierten Tarife fnf Sterne. Mehr
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Branche
Kein Durchblick bei der Pflege? - Eine Beratungsdatenbank hilft
Die Leistungen der Pflegeversicherung wurden zwischen 2015 und 2017 deutlich ausgeweitet. Laut einer reprsentativen Untersuchung der Stiftung Zentrum fr Qualitt in der Pflege (ZQP) fhlt sich allerdings etwa ein Drittel der befragten pflegenden Angehrigen ber die Ansprche des von ihnen umsorgten Pflegebedrftigen nicht sehr gut informiert. Mehr
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Recht
Krankentagegeld: Wann endet das Versicherungsverhltnis?
In diesem Fall wurde der Klger auf Grund einer schweren Verletzung arbeitsunfhig. Der Versicherungsnehmer beharrte jedoch darauf, dass er arbeitsunfhig aber nicht berufsunfhig sei da sein Handlungsspielraum als Kaufmann nicht vollkommen eingeschrnkt sei. Mehr
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