#trending // Björn Höcke Das journalistische Thema Nummer 1 nach Social-Media-Interaktionen war am Wochenende ein Beschluss des Verwaltungsgerichts Meiningen. Das Gericht entschied in einem Eilverfahren, dass AfD-Funktionär Björn Höcke als "Faschist" bezeichnet werden darf.
Wie u.a. Spiegel Online berichtet, war der Hintergrund "ein Rechtsstreit um das Kundgebungsthema einer Demonstration gegen ein Familienfest der AfD am vergangenen Freitag in Eisenach und den Auftritt Höckes. Der TItel der Demonstration lautete "Protest gegen die rassistische AfD, insbesondere gegen den Faschisten Höcke". Die Stadtverwaltung Eisenach ließ die Demonstration unter diesem Namen nicht zu, sie verwies u.a. auf die Persönlichkeitsrechte des Politikers.
Das Gericht entschied nun aber, dass die Antragsteller "in ausreichendem Umfang glaubhaft gemacht" habe, "dass ihr Werturteil nicht aus der Luft gegriffen ist, sondern auf einer überprüfbaren Tatsachengrundlage beruht". Und: "Den Antragstellern gehe es vor allem um die Auseinandersetzung in der Sache und nicht um die Diffamierung der Person. Daher sei die Meinungsfreiheit in dem Fall auch nicht eingeschränkt durch Gesetze zum Schutz der Persönlichkeitsrechte, wie von der Stadt Eisenach angeführt", wie Spiegel Online das Gericht indirekt zitiert.
Der Spiegel-Online-Artikel "Gerichtsbeschluss: Björn Höcke darf als 'Faschist' bezeichnet werden" sammelte am Samstag und Sonntag 29.500 Interaktionen auf Facebook und Twitter ein. Focus Online erreichte mit "Erfolgreicher Protest - Gericht bestätigt: Björn Höcke darf als 'Faschist' bezeichnet werden" sogar 33.000 LIkes & Co. ein. Die Reaktionen sowohl auf den Spiegel-Online-, als auch auf den Focus-Online-Artikel waren dabei zu großen Teilen positiv gegenüber dem Beschluss des Gerichts. |