#trending // Social Media Über ein wichtiges Gerichts-Urteil im Bezug auf Werbe-Posts in sozialen Netzwerken berichtete das manager magazin am Sonntag. So entschied das Oberlandesgericht Celle bereits im Juni, dass eine Kennzeichnung von Werbung mit dem Hashtag #ad, "versteckt zwischen mehreren anderen Hashtags" nicht ausreiche. Werbliche Posts müssten stattdessen "auf den ersten Blick" erkennbar sein. In dem Fall ging es um die Drogeriekette Rossmann und laut manager magazin einen "20-jährigen Instagram-Star mit 1,3 Millionen Followern". Wohl jeder Nutzer sozialer Netzwerke kennt solche Posts am Rande der Schleichwerbung zu Hauf. Das Urteil ist daher ein wichtiger Schritt, um die Vermarktung von Social-Media-Sternchen auf eine professionelle Ebene mit anderer Werbung zu stellen. |