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Sehr geehrter Herr Do,

eine Kündigung wegen Eigenbedarfs ist der Schrecken jedes Mieters. Eigenbedarfskündigungen sind dabei auch ein Mittel zur Umgehung des Mieterschutzes. So sollte das „Münchener Modell“ die geltende Sperrfrist bei der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen aushebeln. Der Gesetzgeber hat dem zuletzt einen Riegel vorgeschoben. Der BGH hat nun die Reichweite der neuen Regelung in § 577a BGB klargestellt und den Mieterschutz sogar über das Münchener Modell hinaus ausgeweitet - mehr dazu in unserem Newsletter!

Viel Vergnügen beim Lesen wünscht Ihnen

Christoph Finkenzeller
Online-Redakteur

 
 
 
 
  Mietverträge: Wann gilt eine Sperrfrist für Eigenbedarfskündigungen?  
 
 

Die Neuregelung in § 577a BGB sollte vorrangig das „Münchener Modell“ unterbinden, wonach durch Eigenbedarfskündigungen die dreijährige Kündigungssperre bei der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen umgangen wurde. Der BGH hat entschieden, dass nach Verkauf einer vermieteten Wohnung an ein Unternehmen diese Sperrfrist auch ohne eine (beabsichtigte) Wohnungsumwandlung greifen kann.

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  Entzug der Fahrerlaubnis: Atemalkoholwert von 2,62 Promille rechtfertigt MPU  
 
 

Das Verwaltungsgericht Trier hat entschieden, dass ein festgestellter Atemalkoholwert von 2,62 Promille letztlich die Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) rechtfertigen kann. Denn selbst bei einem Sicherheitsabschlag von 15 % wegen möglicher Unschärfen der Atem-Testgeräte weise dies auf eine weit überdurchschnittliche Alkoholgewöhnung hin.

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  Persönliche Anhörung des Kindes im Sorgerechtsverfahren  
 
 

In einem Verfahren zur Übertragung der elterlichen Sorge muss ein Kind regelmäßig ab Vollendung des dritten Lebensjahres persönlich angehört werden. Unterbleibt die Anhörung kann dies einen schwerwiegenden Verfahrensmangel begründen. Eine Anhörung wird auch nicht ohne weiteres durch eine Anhörung in einem früheren Umgangsverfahren entbehrlich. Das hat das OLG Saarbrücken entschieden.

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  Wohnen in der Teileigentumseinheit eines Geschäftshauses?  
 
 

Sieht eine Gemeinschaftsordnung nur eine berufliche und gewerbliche Nutzung eines Gebäudes vor, darf eine Teileigentumseinheit nicht zu Wohnzwecken genutzt werden. Es kann aber ein Änderungsanspruch bestehen, z.B. wenn eine dauerhafte gewerbliche Vermietung nicht ernsthaft zu erwarten ist. Der BGH hat entschieden, dass dieser Anspruch aber erst durch Klage durchgesetzt werden muss.

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